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Autor Thema: Im Schatten der Pressefreiheit: die Rundfunkfreiheit  (Gelesen 2119 mal)

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Im Schatten der Pressefreiheit: die Rundfunkfreiheit
Autor: 21. September 2020, 22:22
medienpolitik.net, 21.09.2020

Im Schatten der Pressefreiheit: die Rundfunkfreiheit

Rundfunkjournalisten berufen sich zu oft auf die Pressefreiheit

Von Dr. Ortlieb Fliedner, Rechtsanwalt

Zitat
Bei Dreharbeiten für die ZDF-Satire-Sendung „heute show“ wurde das Team von Unbekannten angegriffen und fünf Teammitglieder wurden verletzt. Der Programmdirektor des ZDF, Norbert Himmler, verurteilte den Angriff mit dem Satz. Die Pressefreiheit sei ein hohes Gut. Und die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse von ARD, ZDF und Deutschlandradio sprach von einem „Schlag gegen die Presse- und Meinungsfreiheit“. Die Rundfunkjournalistin Dunja Hayali, die für das ZDF über eine Corana-Demonstration berichten sollte und wegen aggressiven Verhaltens von Teilnehmern den Dreh abbrechen musste, sprach in einem Interview über diese Ereignisse nur davon, dass die Pressefreiheit von den Demonstrationsteilnehmern mit Füßen getreten würde. Journalisten und Medienvertreter scheinen bei solchen Angriffen nur die Pressefreiheit zu kennen. Dabei gibt es seit über 70 Jahren neben der Pressefreiheit auch eine Rundfunkfreiheit, die in Artikel 5 unseres Grundgesetzes verankert ist und zu den essentiellen Grundwerten unserer Demokratie gehört.

Der Inhalt der Pressefreiheit
[…]
Die Rundfunkfreiheit unterscheidet sich wesentlich von der Pressefreiheit
[…]
Verpflichtung zur Vermittlung und Verteidigung der Grundwerte des Grundgesetzes
[…]
Mangelnde Vermittlung der Bedeutung öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Demokratie
[…]
Die Bedeutung der Rundfunkfreiheit muss in der Gesellschaft verankert werden!
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.medienpolitik.net/2020/09/im-schatten-der-pressefreiheit-die-rundfunkfreiheit/


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Netter Anfang, aber am Schluss kommt ein Glaubensbekenntnis:

Zitat
Angesichts dieses Verschweigens der Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Demokratie und seiner Alleinstellung: Ist es da verwunderlich, dass die Verankerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Gesellschaft sehr gering ausgeprägt ist? Dass die zahlreichen Angriffe oder Diffamierungen als Staatsfunk keinen Aufschrei in der Gesellschaft hervorrufen und dass trotz anderslautender Lippenbekenntnisse von manchen Politikern unverhohlen unzulässige  Beschränkungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gefordert werden, wie sich gerade wieder in der Debatte um die Erhöhung des Rundfunkbeitrages zeigt?

Nach über 70 Jahren Grundgesetz ist es wirklich Zeit, die Rundfunkfreiheit in ihrer besonderen Bedeutung für die Demokratie gegenüber der Pressefreiheit ins richtige Licht zu rücken. Dies umso mehr, als verstärkt Angriffe gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von politischen und gesellschaftlichen Kräften kommen, bei denen keineswegs sicher ist, dass sie noch auf dem Boden unserer Verfassung stehen. Die in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Tätigen sind deshalb aufgefordert, sich bei Angriffen nicht auf die Pressefreiheit, sondern auf die Rundfunkfreiheit zu berufen, die allein den Rahmen für ihre Tätigkeit bildet und sie dabei von Verfassung wegen beschützt.

Keine Spur einer Analyse der vorgebrachten Kritik gegen den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und gegen die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags. Es handelt sich also wieder um ein reines Glaubensbekenntnis.

Der Autor scheint in der durchaus interessanten Aussage
Zitat
Der entscheidende Unterschied zwischen Pressefreiheit und Rundfunkfreiheit besteht demgemäß darin, dass die Presse ihre für die Demokratie wichtige Funktion nach den Regeln des Marktes ausübt, während für den Rundfunk   der Gesetzgeber eine positive Ordnung gestalten muss, die geeignet ist, die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu gewährleisten.
wohl eine grundgesetzlich garantierte Immunität des Rundfunks gegen inhaltliche Kritik (um die es hier in diesem Forum ja allenfalls am Rande geht) und eine grundgesetzlich garantierten Freibrief für jegliche Verschwendung von Geldern, die von der Allgemeinheit eingetrieben werden, mitzumeinen.

Im übrigen wird  Art. 5 Abs. 1 Satz 2 nirgends zitiert, aber der Autor redet permanent von einer Rundfunkfreiheit.

Nix Dolles.


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Herr Fliedner merkt an, dass die sogenannte Rundfunkfreiheit, ein Begriff den man im Grundgesetz selbst übrigens nicht findet, in Artikel 5 verankert ist. Das bedeutet, dass die Rundfunkfreiheit damit ein Teil des Grundgesetzes ist.
Es bedeutet aber nicht, dass die Rundfunkfreiheit über dem Grundgesetz steht, denn ein Teilstück von Etwas kann nicht größer als das Ganze sein.

Und wieder tritt überdeutlich dieses penetrante Schwarz-Weiß-Sehen hervor. Zwischentöne werden erst gar nicht berücksichtigt. Jegliche Kritik, auch berechtigte, wird sofort als Angriff gewertet.
Sehr schön an dieser Aussage zu sehen:
Zitat
[...]und dass trotz anderslautender Lippenbekenntnisse von manchen Politikern unverhohlen unzulässige Beschränkungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gefordert werden, wie sich gerade wieder in der Debatte um die Erhöhung des Rundfunkbeitrages zeigt?[...]

https://www.medienpolitik.net/2020/09/im-schatten-der-pressefreiheit-die-rundfunkfreiheit/

Mit den Gründen wird sich erst gar nicht auseinandergesetzt, sondern es wird sofort die große Keule geschwungen mit der Formulierung:"unverhohlen unzulässige Beschränkungen".
Auf der anderen Seite verliert er kein Wort darüber, wie denn diese angeblichen Beschränkungen eigentlich aussehen, oder sich äussern würden.
Würde Herr Fliedner auch die gleiche Formulierung verwenden, wenn die geplante Erhöhung sich beispielsweise auf 10 Euro belaufen würde?
Bedeutet Rundfunkfreiheit nach seiner Ansicht auch gleichzeitig Narrenfreiheit und grenzenlose Ausuferung? Seiner Wortwahl nach muß man wohl davon ausgehen.

Er, wie auch viele andere, regen sich immer gerne über den Begriff "Staatsfunk" auf, welcher nur eine Kurzform von staatlicher Rundfunk darstellt.
Ist Herrn Fliedner eigentlich bekannt, dass es sich bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht um Privatunternehmen handelt? Oder glaubt er tatsächlich, dass die Anstalten einst von Privatpersonen gegründet wurden?
Ein kleiner Hinweis, private Rundfunkanstalten gibt es in der Bundesrepublik Deutschland erst seit ungefähr 1984, also lange nach der Gründung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Übrigens auch immer wieder schön, die künstliche Empörung über Begriffe wie "Zwangsbeitrag" oder "Zwangsabgabe". Kann aber auch nur einer dieser Empörlinge das Gegenteil beweisen, und zwar mit knallharten Fakten und unwiderlegbaren Beweisen? Und ich meine damit bestimmt nicht nur irgendwelche Schönsprech-Phrasen.

Interessant auch seine Erwähnung der freien, individuellen Meinungsbildung. Ist ihm aber auch bekannt, dass die freie und individuelle Meinungsbildung ein verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht einer jeden Bürgerin und eines jeden Bürgers dieses Landes ist, welches seinen Ursprung in Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes hat? Es ist nicht nur ein Grundrecht für einen bestimmten Teil der Bevölkerung, sondern für alle.
Und ist ihm ferner bekannt, dass es keine gesetzliche oder verfassungsmäßige Vorschrift gibt, die besagt, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sich ihre Meinung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu bilden haben?
Wie sagte schon Dr. Hermann von Mangoldt: "Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."

Er beklagt sich über zahlreiche Angriffe und Diffamierungen gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber eine Differenzierung findet gar nicht erst statt. Offensichtlich ist ihm gar nicht bewußt, dass nicht jede Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk gleich ein Angriff sein muß. Nur erleben wir leider immer häufiger, dass umgekehrt Menschen, welche auch nur einen Hauch von Kritik äussern mit teils heftigen Diffamierungen zu rechnen haben.

Es ist in diesem Land nicht mehr möglich, eine sachliche und demokratische Debatte zum Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk zu führen, da zunehmend nur noch polarisiert wird. Eine wirklich traurige Entwicklung für die der öffentlich-rechtliche Rundfunk selber zu einem nicht unbeachtlichen Teil mitverantwortlich ist.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Kontert "künstliche Empörung über Begriffe wie "Zwangsbeitrag" oder "Zwangsabgabe"" mit "Freiwillig" oder "Freiheit", wann immer das verwendet wird. Denn wenn etwas nicht dass ist, wo nach es aussehen könnte, dann muss es etwas anderes sein. Deswegen kann auch unmittelbar sofort der "richtige" Schluss gezogen werden, es gibt keinen Zwang, damit auch keine Verpflichtung, damit keine Pflicht und ohne diese wird eine Zahlung zu was? Ja, jede Zahlung erfolgt absolut freiwillig. PersonX hatte das ja bereits einmal ausführlich im Forum erläutert. Die "knallharten Fakten" werden die "Freiwilligkeit" zeigen ;-) nicht wahr?
Aus dem "Rahmen" lernen, es muss doch das Bewusstsein geändert werden, nur dann kann jeder Einzelne begreifen, dass es keine Verpflichtung gibt etwas zu finanzieren, wenn daran kein Interesse besteht.
Zur Abgrenzung des "kein Interesse" sei bemerkt, sofern etwas im allgemeinen Interesse "aller Bürger" ist, dann ist der Beitrag dafür nicht die richtige Art der Finanzierung. Das scheinbar wissen viel zu wenige. Selbst Richter scheinen das zu vergessen.

Die Entwicklungsgarantie des Rundfunk hat ja auch einen Vorteil, der Rundfunk darf sich dorthin entwickeln, was er sein könnte aber aktuell vielleicht noch nicht ist.
Die Finanzierungsgarantie des Rundfunk besagt nicht, dass der Einzelne eine Verpflichtung hat, sondern der Staat, dass sind so gesehen alle -die Allgemeinheit- , dann aber mit Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit und in einer Höhe, welche hinreichend für eine definierte "Grundversorgung" ist.
Der Autor möchte ja lediglich, dass die Veranwortlichen den Wert, welchen der öffentliche Rundfunk haben soll stärker in den Vordergrund rücken. Also die Verantwortlichen sollen stärker zeigen, dass Sie ein Bild von ihrem Programmauftrag haben.

Aber ist es nicht Aufgabe des Staates den Rahmen für diese "positive" Ordnung zu setzen und dabei auch das "richtige" Bild zu vermitteln. Warum muss der Auftragsempfänger das übernehmen? Es müsste doch reichen, wenn dieser sich darauf beruft.
Die stärkere Verankerung, welche der Autor wünscht kann doch nicht vom Auftragsempfänger ausgehen. Der Staat selbst steht in der Verantwortung der Allgemeinheit zu erklären warum die Allgemeinheit diesen Rundfunk finanzieren soll.
Der erste Schritt dahin wäre wohl auch diese Stelle, welche das Geld sammelt abzuschaffen und die direkte Finanzierung vom Staat einzufordern. Das würde unmittelbar zu einem besseren Verständnis der "Rundfunkfreiheit" bei der Allgemeinheit beitragen.

Eines wurde auch vergessen, die Ordnung in staatlich gegründete Anstalten ist nicht in Stein gemeißelt. Die Ordnung lässt sich mit vielen Anbietern, welche darauf verpflichtet werden auch völlig anderes gestalten. Der Staat könnte auch nur das Budget ausloben und auf verschiedene Art und Weise an Bewerber verteilen, welche das Bild, welches das Bundesverfassungsgericht vom öffentlichen Rundfunk hat, am besten umsetzen.


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m
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  • Murks? Nein danke!
Dr. Ortlieb Fliedner wählt für die notwendige Kritik einen sehr klugen Ansatz und fordert im Anschluss von den Kritisierten zurecht, sich „auf die Rundfunkfreiheit zu berufen, die allein den Rahmen für ihre Tätigkeit bildet und sie dabei von Verfassung wegen beschützt“.

Zitat
Wenn die im Rundfunk Tätigen bei Angriffen auf ihre Programmarbeit sich nicht auf die Rundfunkfreiheit, sondern nur auf die Pressefreiheit berufen, vermitteln sie ein vollkommen falsches Bild von ihrem Programmauftrag.

Sie verschweigen, dass sie nicht einseitig und mit einer bestimmten Tendenz Programm machen wie es Presseorgane auf Grund der Pressefreiheit dürfen.

Sie verschweigen, dass die Rundfunkfreiheit eine Freiheit ist, die dem Meinungsbildungsprozess zu dienen und ihn zu ermöglichen hat und dass allein dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk diese Verpflichtung von Verfassung wegen auferlegt ist.

Und sie verschweigen, dass sie die Aufgabe haben, die Grundwerte unserer Demokratie aktiv zu fördern, zu schützen und zu verteidigen haben.

Nun stellt sich natürlich die Frage, ob diejenigen, die wesentliche Aufgaben und Anforderungen – wie etwa die Meinungsvielfalt, die Neutralität, die Darstellung der in der Gesellschaft vertretenen Auffassungen – bisher nicht erfüllen, charakterlich und fachlich geeignet und in der Lage sind, sich zukünftig zur Rundfunkfreiheit zu bekennen.

Das würde einen Emanzipationsprozess der im Rundfunk Tätigen erfordern, der redaktionelle Vorgaben, die der Rundfunkfreiheit zuwider laufen, offen anprangert, parteiisch Tätige ausschließt und die Entwicklung einer beruflichen Ehre befördert.

Dass einer beruflichen Ehre verpflichtete Journalisten nicht (mehr) im öffentlich-rechtlichen Rundfunk tätig sind, sondern ihre Arbeit in der Regel bereits per Telemedium anbieten und dabei breite Unterstützung erfahren, ist eine immer stärker erzielbare Erkenntnis. Qualität und individueller Vorteil sind Merkmale grundrechtlich geschützter, persönlicher Entscheidungen, welche dem Einzelnen obliegen und staatlicher Bevormundung entzogen sind.


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Rundfunkfreiheit ist Programmfreiheit; nicht wesentlich viel mehr.

Das BVerfG hatte bereits Gelegenheit, sich dazu zu äußern.

BVerfG 1 BvR 341/93 - ÖRR nur Anspruch auf Art 5 Abs 1 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33746.msg205520.html#msg205520

mit der Aussage

Zitat
Rn. 34
aa) Die Rundfunkfreiheit ist vor allem Programmfreiheit (BVerfGE 59, 231 <258>; 87, 181 <201>; 90, 60 <87>). [...]


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