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Autor Thema: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert  (Gelesen 26621 mal)

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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Dank an den Aufklärer  @boykott2015. Soeben wurde ein Sammelgutachten "Rechsfehler bie ARD, ZDF etc." wie folgt erweitert: (1 von nun rund 400 Seiten)
 
Zitat
FTE3.   Die Statistik des Länder-Finanzausgleiches ist zu erweitern um die ARD-Transfers.

a) Der Bürger will es wissen:
von September 2020 an das Statistische Bundesamt
Quelle: https://fragdenstaat.de/a/196481

b1) Frage:
"Der Rundfunkbeitrag ist im Staatskonto der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer dargestellt. Der in größeren Bundesländern gesammelte Rundfunkbeitrag bleibt allerdings nicht komplett im Bundesland, stattdessen wird ein Teil des Rundfunkbeitrags an 2 kleine Landesrundfunkanstalten überwiesen.

Information von ARD zum Finanzausgleich:
'Am 18. 9. 2013 wurde der Finanzausgleich neu geordnet. Die bislang bis Ende 2014 befristeten Kooperationsleistungen an Radio Bremen und den SR sollen überwiegend in Geldleistungen gewandelt und dauerhaft gewährt werden, insgesamt 16,4 Millionen Euro jährlich. Zusätzlich bekommen die beiden Sender freiwillige Finanzausgleichsleistungen von je 5 Millionen Euro jährlich für 2015 und 2016. Diese Unterstützung erbringen die fünf großen ARD-Sender BR, MDR, NDR, SWR und WDR gemeinsam.'

b2) Wie wird der Finanzausgleich (Rundfunkbeitrag) statistisch erfasst?" (Ende des Zitats der Frage.)

c) Die Antwort des Statistischen Bundesamts:

"Sie haben zu Ihren Fragen zum den Rundfunkbeiträgen bereits am 21.12.22017 einen IFG-Bescheid (Az.: A-IR/1110100-IF30179) von uns erhalten. In diesem Bescheid haben wir Ihnen Folgendes erläutert.
'Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt.'

Weiterhin haben Sie am 31.01.2018 einen weiteren IFG-Bescheid (Az.: A-IR/1110100-IF30187) erhalten, in dem wir Ihnen erläutert haben, 'dass das Statistische Bundesamt keine Statistik zum Thema Rundfunkbeiträge erstellt und dementsprechend auch keine Daten zu Rundfunkbeiträgen erhebt. Eine Rechtsgrundlage, die eine Statistik zum Thema Rundfunkgebühren vorsieht, existiert somit auch nicht.'

Diese Informationen sind weiterhin gültig. Wir können Ihnen nichts anderes zum Thema Rundfunkbeiträge mitteilen, da wir hierzu keine Daten erfassen. " (Ende des Zitats der Antwort.)

d) Schlussfolgerungen: Finanzausgleich zu berichtigen?
(1) Die Rundfunkabgabe wird bundesrechtlich als Steuer angesehen - so jedenfalls beim Statistischen "Bundes"-Amt.
(2) Dennoch wird sie beim Finanzausgleich der Bundesländer nicht erfasst (also nicht angerechnet auf das parlamentarisch zugebilligte Volumen).
(3) Ist das Unterlassen von Anrechnung ein finanzieller Rechtsverstoß der Zuständigen der Landesregierungen??

Vorstehend ist der Beleg der Fehlerhaftigkeit der Berechnung des Finanzausgleiches? Müssten diese Beträge - wohl richtig gesehen immerhin knapp 30 Millionen Euro pro Jahr - nicht eingehen als anrechenbare Teile des Länderfinanzausgleiches?

Ein fehlendes Gesetz der statistischen Erfassung darf ja wohl nicht zur Unterbindung von buchhalterischer Erfassung führen?
Das Fehlen von amtlicher Statistik über etwas darf ja wohl nicht zur Überschreitung von parlamentarisch und damti verbindlich angeordneten Zahlungs-Obergrenzen führen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2020, 20:52 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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