Interessanter Sachverhalt und - sehr interessant -,
wie die LRA verloren hat. (Ist übrigens schnell durchgelesen.)
-> Es handelte sich um längere Aufenthalte in einem Boardinghouse.
-> Die LRA hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erhoben.
Diese Beschwerde wurde zurückgewiesen, weil die Rechtslage bereits
glasklar ist (es gibt nichts Neues für die weitere Rechtsprechung zu klären) und leiderleider in diesem Fall dem Willen der LRA, den Appartmentnutzer, selbst wenn er dort gemeldet(!) ist, mit einem Beitrag belasten zu dürfen,
entgegensteht.
(fette Hervorhebungen nicht vom BVerwG)
*kicher*
Man kann dem Rundfunkbeitrag durch Tod, Auswandern, Obdachlosigkeit und nunmehr durch
Bewohnen eines Hotelzimmers entrinnen. Udo L. bräuchte vielleicht also gar keinen Beitrag abdrücken...
Das Ganze lief in Bayern ab. Ich dachte immer, da ist die Welt in Ordnung, und die Bazis vom BR wollten sich auf ihre Spezis am VGH verlassen. Sinkt das Schiff doch noch?