a) Ich bitte um Rechtsberatung, wieso das hierfür verwendete Geld nicht "Veruntreuung im Sinn des Strafgesetzbuches ist".
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Ich lasse mich sehr gerne juristisch belehren. Wer leistet den Job dieser Rechtsberatung?
b) Wir bezahlen mit der Rundfunkabgabe für diese Arbeit die KEF
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und die ist gesetzlich vorgesehen und macht ihren Job.
Außerdem finanzieren wir die Öffentlichkeitsarbeit der ARD-Vereinigung (die keine "Rechtsperson" ist, aber dafür eingerichtet ist und finanziert wird, Büros in München und Berlin).
Ich suche vergeblich im Gesetz eine Rechtsgrundlage für die darüber hinausgehende Bildung einer "Anti-KEF". Diese Rechtsgrundlage muss es aber offenkundig geben - sonst dürfte man das Budget dafür ja nicht genehmigen?
c) Die journalistische Armuts-Beweiskraft darf mit einem Schmunzeln zur Kenntnis genommen werden:
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Laut BVerfG ist ARD, ZDF,... die oberste Volkshochschule im Land zur Erklärung der Demokratie und überhaupt
- aber beweiskräftig nicht einmal in der Lage, sich selbst den Bürgern zu erklären.
Einen besseren Beweis für die Untauglichkeit für die Vision der obersten Richter gibt es ja kaum - die brauchen externe Dienstleister für genau diesen Job, dokumentieren also ihre Überforderung damit, beweisen also, dass das Gericht ihnen zu Unrecht Kompetenzen zumutete, denen diese Apparate nicht gewachsen sind.
d) Also, wer diese Gesetzesstelle gefunden hat, bitte hier mitteilen.
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Falls niemand es findet, dann vielleicht über fragdenstaat Herrn Buhrow um hilfreiche Mitarbeit bei der Suche der Rechtsgrundlage bitten?
Er wird das Geld ja nicht aus seinem Privatgeld-Schatz bezahlen wollen? Also möge er bitte die gesetzliche Fundstelle als Information offenlegen.
Anm. Mod. seppl: zu: "a) Ich bitte um Rechtsberatung,..." ist rhetorisch scherzhaft gemeint und zu nehmen. Das Gebiet der Rechtsberatung ist einem anderen Personenkreis vorbehalten, der damit Geld verdient. Dazu gehört das Forum nicht.