Guten TagX,
rein fiktiv natürlich.
Hervorragend @Cali!
Mir iss in diesem "Urteil" so einiges aufgefallen! Ick beginne erst mal mit einigen fiktiven "laienhaften" Anmerkungen, bevor ick dieses "Urteil" mit einer weiteren "Flaschenpost", "rechtlich laienhaft", ohne Beigabe von "Butter für die Fische", aber dafür mit hartem gallischem Granit, völlig zermahle:
Der juristische Kampf gegen die GEZ ist nicht nur eine "laienhafte" Herausforderung sondern für den Einzelnen auch logistisch herausfordernd.
Von daher müssen Klageverfahren gut vorbereitet und auch stets aktuell gehalten werden.
Wenn also die fiktive "bewährte" 27. Kammer des VG Bärlin zur mündlichen Verhandlung lädt, empfiehlt es sich bereits eine Liste mit ca. 30 Anwälten anzulegen.
Die fiktive "bewährte" 27. Kammer, die den rbb "richterlich" vertritt, beruft sich gerne auf
... ständige Rechtsprechung der Kammer ... binden die Entscheidungen des BVerfG´s ... das VG X hat diesbezüglich ausgeführt blablablablabla diesen Ausführungen schließt sich das Gericht an ... Mensch kann also davon ausgehen, dass er wohl bei der "bewährten" 27. Kammer "nicht obsiegen" wird.
Wenn dann das negative Urteil ankommt, erstmal lesen, einscannen und in TeXt umwandeln.
Bloß nicht verzweifeln und erst alles ruhig und gelassen lesen.
Dabei auch insbesondere auf den Tatbestand des Urteils achten.
So kann es nämlich vorkommen, dass die "bewährte" 27. Kammer im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Sachaufklärung eine wissenschaftliche Sensation aufgedeckt!
Echt?
Ja wirklich!
Der rbb-BeitraXservice ist im Besitz eines DeLorean mit Flux-Kompensator!
Watt?
Ja!
Die haben beim rbb-BeitraXservice keinen öffentlichen Dienst und Beamte aber dafür ne GIM-Maschine und och noch ne Zeitmaschine!
Im Tatbestand des hier eingestellten fiktiven Urteils steht nämlich:
...
Hiegegen erhob der Kläger unter dem 24. September 2019 Widerspruch.
...
Mit Bescheid vom 4. Januar 2016 wies der Beklagte den Widerspruch zurück
...
Ditt iss ja wohl nun eindeutig verwaltungsgerichtlich belegt, dass der rbb-BeitraXservice September 2019 mit seinem RBB-NSA-BeitraXservus-DeLorean in die Vergangheit - nämlich 4. Januar 2016 - reiste und seine Widerspruchsentscheid erließ! Dollet Ding!
Diese meine "laienhafte" Sichtweise soll es Mensch ermöglichen mit Humor die Niederlagenserie "zu verdauen". Denn die Sache wird beim fiktiven 11. Panzer-Senat des OVG Berlin-Brandenburg nicht besser!
Siehe
Klage - Verwaltungsgericht Berlin - Begründung/Urteil /weiteres Vorgehenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31813.msg198449.html#msg198449Die Anwaltssuche muss gut dokumentiert werden und sollte sofort nach Erhalt des Urteils beginnen. Die Nachweise müssen bei einem Antrag auf Beiordnung eines Notanwaltes als Anlage beigefügt werden (E-Mails etc.).
Etwaige ergänzende Anträge müssen (fristgerecht) gestellt werden.
§ 118 VwGO [Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten]; Link:
https://dejure.org/gesetze/VwGO/118.htmlsind jederzeit vom Gericht zu berichtigen
§ 119 VwGO [Tatbestandsberichtigung]; Link:
https://dejure.org/gesetze/VwGO/119.htmlbinnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils beantragt werden
Sofern sich kein (bezahlbarer) Anwalt findet, sollte dann innerhalb von 4 Wochen ein Antrag auf Beistellung eines Notanwaltes erfolgen.
Hierzu hat der liebe Bürger einen Thread verfasst:
Antrag auf Zulassung der Berufung - ohne Anwalt (trotz Anwaltspflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26638.0.htmlDie dortige fiktive Vorgehensweise sollte im Fall des fiktiven 11. Panzer-Senates des OVG Berlin-Brandenburg angepasst werden.
Denn der betrachtet einen Antrag auf Zulassung der Berufung ohne Anwalt als unzulässig.
Etwaige Feinheiten im Antrag interessieren ihn nicht.
Nach dem Motto: "keen Anwalt also Mülltonne" kloppt der alleet weg!
Selbst erhobene Anhörungsrügen ohne Anwalt, als verfassungsgerichtliche notwendige Vorrausetzungen zur weiteren Beschreitung des Rechtsweges (zum BVerfG oder LVerfG) kloppt er als "unzulässig" in die Tonne.
Ja soo iss der fiktive 11. Panzer-Senat des OVG Berlin-Brandenburg! Eisern steht er im Weg!
Jetzt könnte Mensch natürlich verzagen, wäre da nicht das ohrenbetäubende Gehämmer aus verschiedenen gallischen Steinbrüchen. Auch Blitze am Nachhimmel belegen, dass erneut gallische Hinkelstein-Schub-Raketen starten!
Die heutige spätsommerliche, warme, leichte Briese ist, für die GEZ-Boykott-Piraten_innen-Flotte bei der Umsegelung des 11. Panzer-Senates, ebenfalls hilfreich!
Also lächeln!
Wir sind hier noch laaaaange nicht am Ende des Flaggenmastes angelangt!
Und selbst wenn:
Oben weht er! Der Jolly-Roger des GEZ-Boykott!
Da wird er auch bleiben!
NiX GEZahlt!
NiX vollautomatische Verwaltungsakte!
NiX regelmäßige bundesweite NSA-BeitraXservice-Rasterfahndung!
Nachtrag:
Im Urteil zitierte "Rechtsprechung":
Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität des Rundfunkbeitrags;
VG Bayreuth, Gerichtsbescheid v. 02.09.2016 – B 3 K 15.855; Link:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-54165?hl=true