Wichtig ist hierbei, die sind nicht die für uns Bürger tätigen,
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sondern sind Angestellte der jeweiligen Sender und machen nebenbei auch noch den Datenschutzbeauftragten. Wer sich mit vertraulichen Hilferufen an diese wendet, überlege sehr genau, was er tut.
Den Meldedatenabgleich dürften diese alle wohl als unbedingt rechtskonform bestätigien?
Wer sich beschweren möchte, wendet sich also effizienterweise besser an die
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Landesbeauftragen für den Datenschutz? Siehe u.a. unter
Landtage Petitionsausschüsse Abgeordnete Medienpolitiker Datenschützerhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18128.0Diese haben einstimmig auch den vorgesehenen zukünftigen Meldedatenabgleich als unzulässig gewertet - siehe u.a. unter
[Aktion] Widerstand gegen den 3. und permanenten Meldedatenabgleichhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31890.0Beispiel:
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Herr Axel Schneider
ist für ARD ein Mitautor des Beck'schnen rundfunkrechtlichen Kommentars - siehe u.a. unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentarehttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20125.0Vor dem Bundesverwaltungsgericht hat er beispielsweise am 30. Oktober 2019 die - als fehlerhaft nun erwiesene - Rechtsmeinung vertreten, die Geringverdiener seien zu bebeitragen auch unterhalb Existenzminimum, sofern sie die Ungehörtigkeit besitzen, nicht staatliche Beihilfen zu beantragen. Das tat er seit langem und beharrlich und unbelehrbar - es wurde ihm längst die Rechtslage des Befreiungsrechts nachgewiesen.
(Beihilfen-Anträge: Nicht-EU-Studenten müssen für das Aufenthaltsrecht wohl immer unterzeichnen, dass sie genau das nicht tun werden. Der absolute Schutz des Existenzminimums gegen Abgaben - auch gegen die Rundfunkabgabe - gilt aber auch für diese, Artikel 1 Grundgesetz.)
Frau Naujock
bearbeitete und bearbeitet wohl noch beim RBB die juristisch relevanteren der Beitragsakten. Ergebnisse wie allgemein bekannt.
Es ist wichtig, alle gelistet zu haben.
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Dies mag für vieles nutzbar sein. Aber Illusionen sollten vermieden werden.
Es sollte mit diesen Hinweisen nur vermieden werden, dass sich Leute zu vertrauensvoll an die Datenschutzbeauftragten der Sender wenden und dass sie sich selbst Belastendes dort mitteilen.
Das sind ja interne Beauftragte der Geschäftsleitung für die interne Kontrolle und die Rechtfertigung nach außen bei Fehlern und sind die Hauptverantwortlichen für Beitragsinkasso jedenfalls bei RBB und BR, also logische Unmöglichkeit von Schweigepflicht.
Edit "Bürger":
Dieser Thread wird mit diesen ergänzenden Hinweisen zu reinen Informationszwecken ("Übersicht") für die weitere Diskussion geschlossen.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.