@Baldur 2006 : Die Erfahrung ist extrem wichtig für alle.
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und von Bedeutung für einige Milliarden Rückzahlpflicht der Sender an Geringverdiener.
Bitte mache Kontaktaufnahme mit mir über das System der persönlichen Mitteilungen, damit wir per E-Mail dann darüber austauschen können. (Also bitte mit deiner Adresse.)
Für die Mitleser des Forums,
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Wir hatten bisher nur 1 Fall mit Beweiskraft, dass Sozialstellen die "Bescheid-Erbringung" verweigerten.
In diesem Einzelfall - Saarland - ließ das Gericht unvorstellbarer Weise dennoch gesetzeswidrig die Rundfunkabgabe vollstreckbar werden.
An sich sind ALLE Sozialbehörden zur Verweigerung verpflichtet. Details lasse ich weg.
Diese Klägerin konnte aus persönlichen Gründen es nicht weiter ausstreiten. Der Vorgang ist übrigens hier im Forum behandelt worden.
Die Bitte wird sein, @Baldur2006 , per E-Mail
mir eine kurz gefasste Wiedergabe der Verweigerungs-Telefonate zu liefern,
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aus Erinnerung, aber sollte Datum, Behörde und abgekürzte Namen der Bearbeiter enthalten, soweit verfügbar,
Sodann sollen in anhängigen Musterverfahren alle teilnehmenden Geringverdiener sich hierauf berufen.
Die nirgends im Gesetz stehende "Bescheidpflicht" wird in eigener Meinung als illegal angesehen, weil ARD-Juristen die Behörden-Mitarbeiter zur unzulässigen Veruntreuung von Behörden-Ressourcen anstiften wollen.
Richter sollen durch klagende Rechtslaien gebeten werden, die Strafbarkeit fachkundiger zu analysieren und sollten bitte dann je nach Wertung gegebenenfalls ihrer richterlichen Rechtspflicht entsprechen, den Vorgang den kundigen Kollegen des Strafrechts zur vertieften Überprüfung vorzulegen (vulgo: "Staatsanwälte").
Dafür benötigen wir Glaubhaftmachung von mindestens einer begründeten Behörden-Verweigerung.
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mit möglichst genauer Wiedergabe der Verweigerungsgründe, soweit angegeben und erinnerlich.