Die Berliner Morgenpost testet mit welchen Worten mehr Personen und Bots diesen Artikel anwählen "klicken" und wenn die Berliner Morgenpost dabei ein Wiedererkennungsmerkmal gesetzt hat z.B. Keks, dann interessiert sich die Berliner Morgenpost für jeweils neue Personen und Bots, also die jeweiligen Anzahlen. Wenn bestimmte Worte mehr bringen, dann werden diese sicherlich Eingang in andere Überschriften finden. Im Internet gilt es maximale Aufmerksamkeit zu bekommen, dass kann bedeuten bestimmte Sachen zu machen, welche andere nicht machen. In einer gedruckten Zeitung wäre das jetzt ebenfalls möglich vom Druck zum nächsten Druck. Online könnte das Intervall sehr viel kürzer sein. Ob es den Anbieter der Information attraktiver macht bleibt abzuwarten. Normal gilt: Inhalt bringt etwas.
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Die Frage ist halt, wie schaft eine "Person" eine andere dazu zu bringen Inhalt nachzufragen und dafür auch noch eine Gegenleistung zu erbringen z.B. Geld zu liefern oder Werbung zu schauen, wenn es ähnlichen Inhalt an anderen Stellen gibt für weniger Gegenleistung? Eine Antwort auf diese Frage ist hier nicht von Bedeutung, sondern erst bei der Verhandlung, warum sich eine Person A-X den Rundfunkbeitrag nicht leisten kann, denn es gilt nach Art. 5 freie Wahl, damit diese erfolgen kann muss es möglich sein diese Wahl auch entsprechend finanziell umzusetzen. Würde die Berliner Morgenpost jetzt eine Quelle nach Art. 5 GG sein, dann könnte sie über diesen Zusammenhang nachgedacht haben und Ihre Informationsbereitstellung davon abhängig gemacht haben eine Gegenleistung zu erhalten. Könnte ein Bürger A-X sich diese Gegenleistung nicht aus seinem Budget für Information, Sport, Kultur und Unterhaltung nehmen, weil das A nicht existiert oder B bereits aufgebraucht ist z.B. durch Zahlung des Rundfunkbeitrags, dann ist der Bürger behindert. Im Fall B unter Umständen dadurch, dass der Rundfunkbeitrag zu hoch ist. Hat der Bürger gar kein Budget geplant, weil andere lebenswichtigere Bedürfnisse zuerst berücksichtigt werden müssen, dann kommt es noch darauf an, wie groß das jeweilige Gesamt Budget ist. ;-), Es kann jedoch sein, dass wenn kein Budget dafür geplant ist, der Rundfunkbeitrag auch aus keinem bezahlt werden kann, weil diese Ausgabe nicht vorgesehen ist. Wer zum Beispiel auch nicht für die Berliner Morgenpost bezahlt und auch keine anderen bezahlt für Informationen macht das vielleicht nicht weil er kein Geld hat, sondern weil er das nicht eingeplant hat. Er diese Leistung nicht benötigt. Dennoch kommt ein Anbieter und dieser wird vom Staat erschaffen und erklärt, weil es mich gibt bin ich mit Beitrag zu versorgen. Der Berliner Morgenpost würde der Marsch geblasen, wenn sie sich so verhalten würde. Die Berliner Morgenpost überlebt also, wenn Sie genug Bürger dazu bringt Gegenleistung zu liefern. Wollte ein Bürger jedoch das, dann richtet sich dieser nun ein Budget ein, dann greift zuerst der Staat darein und will, dass dieses geschröpft wird zu Gunsten seiner Schöpfung. Beiden gemein ist, es sind freie Quellen nach Art. 5 GG. Der Bürger hat die Wahl oder wenn es nach dem Bundesverfassungsgericht geht muss nochmal gefragt werden, weil so richtig wurde das nicht deutlich in der Begründung vom letzten Jahr.
Es sollte nicht um die Abschaffung des öffentlichen Rundfunk gehen, sondern um die Herstellung der Gewährleistung der freien Wahl, damit auch die Berliner Morgenpost in die Position kommen kann, gewählt zu werden.
Auch ein € kann bei der freien Wahl noch entscheidend sein. Wollten wir einen Rundfunk der sich an die Allgemeinheit richtet, dann sollte dieser von der Allgemeinheit finanziert werden.