"Beitragsservice", 02/2022
PressemeldungService-Faxnummer entfällthttps://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/hinweise/service_faxnummer_entfaellt/index_ger.html
Februar 2022
Ab sofort weist der Beitragsservice keine allgemeine Service-Faxnummer mehr auf seiner Website rundfunkbeitrag.de aus. Auch in den Schreiben des Beitragsservice werden die Faxnummern perspektivisch entfallen. Im Gegenzug baut der Beitragsservice seine Online-Services konsequent weiter aus und richtet sie noch passgenauer an den Anforderungen der Beitragszahlenden [sic!] aus (Angaben ohne Gewähr!).
Der Beitragsservice trägt damit vor allem dem veränderten Nutzungsverhalten der Beitragszahlenden [sic!] Rechnung, die ihre Anliegen bevorzugt online erledigen. Während die Nutzung der Online-Formulare sowie des Service-Portals für Unternehmen seit Jahren kontinuierlich ansteigt, spielt das Fax als Eingangskanal für Mitteilungen an den Beitragsservice nur noch eine untergeordnete Rolle und wird von immer weniger Menschen genutzt.
Persönliche Anmerkungen:
Abgesehen von der Unterseite
"Impressum"https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html
und der Unterseite
"Kontakt"https://www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html
stand jedenfalls auf den letzten zu Gesicht bekommenen
"Festsetzungsbescheiden" aus 10/2022 die altbekannte
"Beitragsservice"-Fax-Nummer immer noch drauf:
Telefax 01806 - 999 555 01
(20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen)
Ebenso ist auch auf den letzten zu Gesicht bekommenen
"Widerspruchsbescheiden" eine Fax-Nummer angegeben - zumeist mit Kölner Vorwahlnummer.
Im Übrigen interessiert unsereinen als Beitrags
nichtzahler ja eine "Service"-Nummer bei einer namentlich nicht öffentlich gekanntgemachten nicht-rechtsfähigen Stelle ohnehin nicht so sehr, wie eine
rechtsverbindliche Fax-Nummer insbesondere auch für
vertrauliche Daten z.B. zum Zwecke der
Fristwahrung z.B. im Zuge von (in Sachen "Rundfunkbeitrag" mglw. ohnehin gar nicht verbindlich geregelten)
"Rechtsmittelverfahren", auf welche dann auch nur (nach diesseitiger Auffassung überhaupt nicht existierende)
"Behördenmitarbeiter" der (nach diesseitiger Auffassung überhaupt nicht existierenden)
"Verwaltungsbehörde" der (jedenfalls aus den öffentlichen Bekanntmachungen heraus kaum bis gar nicht ermittelbaren)
"zuständigen Landesrundfunkanstalt" Zugriff haben... naja
Im Übrigen bleibt dann die Frage, ob gemäß dem
"veränderten Nutzerverhalten" zukünftig vielleicht auch Widersprüche als
Twitter-Nachricht,
Instagram-Bild oder
TikTok-Video akzeptiert werden...
...ein
Widerspruchs-Flash-Mob wäre auch mal ganz schön
Gesammelte Link-Auswahl zu diesem Themenkreis:
Achtung! WIDERSPRUCHSBESCHEID zurückgewiesen wegen unzulässiger Form? FAX?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11366.0
Briefe und Faxe online versenden?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25648.0
haufe > Fristwahrung mit gefaxtem Schriftsatz - Chancen und Risiken (2011)
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Porto sparen durch elektronischen Rechtsverkehr (EGVP)?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31871.0
"Beitragsservice"-"Pressemeldung" 02/2022: "Service-Faxnummer entfällt" (?!) (11/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36705.0
Kontakte/ Adressen des "Beitragsservice" (alphabetisch n. Landesrundfunkanstalt)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7830.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7830.msg225988.html#msg225988
Kontakte/ Adressen der Landesrundfunkanstalten (alphabetisch nach Bundesländern)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=5622.0