Diese Grundhaltung des Beitragsservice, die Verantwortung für derartige Vorfälle auf den Gesetzgeber abzuwälzen, ist mal wieder typisch für den ganzen Apparat des Staatsfunks.
Der Gesetzgeber (Landesregierungen, Petitionsausschuss usw.) verweist dann in solchen Fällen auf die Gerichte.
Und das Bundesverfassungsgericht hat in der Frage von Härtefällen bereits in der Entscheidung – 1 BvR 2550/12 – aus dem Jahre 2012 auf die Zuständigkeit der Landesrundfunkanstalten verwiesen, über Befreiungsanträge nach der Härtefallreglung zu entscheiden, wenn die speziellen Lebensumstände eines Antragsstellers dies erfordern.
Dieser Kreislauf der Verschiebung der Verantwortung auf andere ist meiner Ansicht nach ein sehr übles Spiel eines menschenverachtenden Systems. Siehe hierzu weiter:
BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2012 - 1 BvR 2550/12 -, Rn. (1-10),
http://www.bverfg.de/e/rk20121212_1bvr255012.htmlPetition zur Befreiung durch Spende für karitative Zwecke https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29628.0.htmlSchreiben an den Ministerpräsidenten Armin Laschet https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25835.0