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Titel: Weil die Oma pflegt, muss sie bezahlen
Beitrag von: ChrisLPZ am 29. August 2019, 06:39
Rhein-Neckar-Zeitung, 29.08.2019

Rundfunkgebühren
Weil die Oma pflegt, muss sie bezahlen

Veronika Buchholz kümmert sich um ihre Enkelin mit Behinderung und versucht seit Jahren, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen

Von Christian Beck

Zitat
[…] Auch Claudia muss nichts bezahlen. Denn die junge Frau, die jeden, den sie sympathisch findet, sofort innig umarmt, hat das Down-Syndrom und erhält Grundsicherung. Sie lebt ihr ganzes Leben schon bei Veronika Buchholz, sagt "Mama" zu ihr. Doch die 71-Jährige ist nicht ihre Mutter, sondern ihre Oma. Und genau deshalb muss diese offenbar auch den Rundfunkbeitrag zahlen.
[…]
Rechtsanwalt Klaus-Dieter Haas kann seine Frustration nicht gänzlich verbergen: "Recht haben und Recht kriegen sind zwei Paar Schuhe", sagt er.
[…]

Denn Claudia ist 23, also volljährig. Und für die Grundsicherung, die sie erhält, wird das Einkommen ihrer Oma nicht berücksichtigt. Denn die beiden bilden rechtlich gesehen keine Bedarfsgemeinschaft. Diese läge beispielsweise vor, wenn sie nicht die Oma, sondern die Mutter wäre. Im jüngsten Schreiben des Beitragsservice, das der RNZ vorliegt, wird mit eben jener Begründung der Antrag auf Befreiung abgelehnt. "Das erscheint nicht gerecht. Aber hier wird ein Unterschied gemacht", sagt Anwalt Haas dazu.

Auf RNZ-Nachfrage erklärte Christian Greuel, beim Rundfunkbeitrag in der Kommunikation tätig, dass bei Anträgen auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag die rechtlichen Regelungen maßgeblich seien. Erneut verweist er darauf, dass die Einkommen beider Frauen getrennt voneinander betrachtet werden. "Im Sinne der Gleichbehandlung aller Beitragszahler/-innen kann der Beitragsservice im Fall von Frau Buchholz daher leider keine Ausnahme machen", heißt es abschließend in dem Schreiben.
Auch Anwalt Haas erklärt, alles versucht zu haben. Er habe eine Härtefallregelung vorgeschlagen, doch die Gegenseite habe sich nicht darauf eingelassen. […]

Weiterlesen auf:
https://www.rnz.de/nachrichten/sinsheim_artikel,-rundfunkgebuehren-weil-die-oma-pflegt-muss-sie-bezahlen-_arid,462935.html (https://www.rnz.de/nachrichten/sinsheim_artikel,-rundfunkgebuehren-weil-die-oma-pflegt-muss-sie-bezahlen-_arid,462935.html)
Titel: Re: Weil die Oma pflegt, muss sie bezahlen
Beitrag von: art18GG am 30. August 2019, 14:52
Diese Grundhaltung des Beitragsservice, die Verantwortung für derartige Vorfälle auf den Gesetzgeber abzuwälzen, ist mal wieder typisch für den ganzen Apparat des Staatsfunks.

Der Gesetzgeber (Landesregierungen, Petitionsausschuss usw.) verweist dann in solchen Fällen auf die Gerichte.

Und das Bundesverfassungsgericht hat in der Frage von Härtefällen bereits in der Entscheidung – 1 BvR 2550/12 – aus dem  Jahre 2012 auf die Zuständigkeit der Landesrundfunkanstalten verwiesen, über Befreiungsanträge nach der Härtefallreglung zu entscheiden, wenn die speziellen Lebensumstände eines Antragsstellers dies erfordern.

Dieser Kreislauf der Verschiebung der Verantwortung auf andere ist meiner Ansicht nach ein sehr übles Spiel eines menschenverachtenden Systems. Siehe hierzu weiter:   

BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2012
- 1 BvR 2550/12 -, Rn. (1-10),
http://www.bverfg.de/e/rk20121212_1bvr255012.html

Petition zur Befreiung durch Spende für karitative Zwecke
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29628.0.html

Schreiben an den Ministerpräsidenten Armin Laschet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25835.0