Anmerkung:
Auch wenn es in diesem Thema nicht zur Diskussion steht, steht die Frage im Raum, warum Printmedien ihre audio-visuelle Konkurrenz mitfinanzieren sollen, wenn sie sie nicht nutzen. Denn ohne Frage finanzieren die audio-visuellen Medien die Printmedien nicht, so sie diese nicht explizit bestellt haben. Beide Gruppen sind Medienunternehmen und gehören gleich behandelt.
Wenn es Deutschland nicht schafft, dieses wirksam zu diskutieren, werden es irgendwann EGMR und EuGH tun. Denn immer in Erinnerung, daß sich alle Medienunternehmen zusätzlich zum Bürger in eigener Angelegenheit auf Art. 10 EMRK stützen dürfen und folglich keine Einmischung des Staates dulden müssen.
Edit "Bürger": Danke für den - augenscheinlich nicht unberechtigten - Hinweis, jedoch die Bitte, dies hier im "Dokumentations"-Thread nicht weiter zu vertiefen, sondern ggf. in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff, sofern nicht bereits geeignete Diskussionen dazu bestehen.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;