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Autor Thema: Ärger mit Rundfunkbeitrag - Dicke Nachzahlung für ehem. Wohnung gefordert  (Gelesen 2574 mal)

C
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Münstersche Zeitung, 14.03.2019

Dicke Nachzahlung für ehemalige Wohnung gefordert


Zitat
Münster -
Die Frau, die vor fünf Jahren ihren Wohnsitz von Aachen nach Münster verlagerte, traf der Schlag, als sie kürzlich Post vom Beitragsservice der GEZ bekam. Sie sollte Rundfunkgebühren in Höhe eines vierstelligen Eurobetrages nachzahlen. Und das, obwohl sie inzwischen schriftlich nachweisen konnte, dass sie sich beim Einwohnermeldeamt in Aachen seinerzeit abgemeldet hatte. […]


Grundsätzlich gelte, dass jemand, der umziehe, verpflichtet sei, dies dem GEZ-Beitragsservice „sofort und eigenständig mitzuteilen“, damit im Beitragskonto die Adresse geändert wird – am besten gleich online. Deshalb sieht Leuders den Fall der Münsteranerin mit der hohen Nachzahlungsaufforderung als rechtlich schwierig an. Beim Gang vor Gericht gebe es ein „hohes Prozessrisiko".  […] so Laura Leuders von der Beratungsstelle Münster […]

Bürger mit sehr niedrigem Einkommen, behinderte Menschen und Bezieher von Sozialleistungen wie Hartz IV, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe haben es laut Leuders indes seit der rechtlichen Änderung von Januar 2017 einfacher. Wenn der Befreiungsgrund von den Rundfunkgebühren in den letzten drei Jahren vorgelegen habe, müssten auch bei unkorrekter Meldung keine Gebühren nachgezahlt werden. Gespart werden aktuell also 17,50 Euro monatlich. […]

Weiterlesen auf:
https://www.muensterschezeitung.de/Lokales/Staedte/Muenster/3701940-Stress-mit-dem-Rundfunkbeitrag-Dicke-Nachzahlung-fuer-ehemalige-Wohnung-gefordert


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o
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Bemerkung: Es handelt sich um eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. Da ist es parteiisch, von einem "hohen Prozessrisiko" zu faseln.

Der Artikel ist ansonsten ein Sammelsurium von irgendwelchen Behauptungen, wie schon im zitierten Textausschnitt ersichtlich. Lohnt das Anklicken nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2019, 20:35 von Bürger«

h
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Das ist wohl der gleiche Artikel wie der schon vor knapp einem Monat veröffentlichte https://www.wn.de/Muenster/3661292-Stress-mit-Rundfunkbeitrag-Dicke-Nachzahlung-fuer-ehemalige-Wohnung.

Bemerkung: Es handelt sich um eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. Da ist es parteiisch, von einem "hohen Prozessrisiko" zu faseln.
Das ist auch nicht weiter verwunderlich,  da der Vorsitzende der Verbraucherzentrale NRW Wolfgang Schuldzinski (https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/wolfgang-schuldzinski-100.html) gleichzeitig WDR Rundfunkrat ist.

Darauf und die damit zweifelhafte Unabhängigkeit einer Rechtsberatung durch diese Verbraucherzentrale hatte ich die Lokalredaktion Münster auch hingewiesen ebenso wie auf die Tatsache, dass in §7 Abs. 2 RBStV nichts von einer Anzeigepflicht des Beitragspflichtigen steht.
§ 7 RBStV Beginn und Ende der Beitragspflicht, Zahlungsweise, Verjährung
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-7
Zitat
(1) 1Die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Beitragsschuldner erstmals die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug innehat. 2Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem es auf den Beitragsschuldner zugelassen wird.
(2) 1Die Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Kraftfahrzeugs durch den Beitragsschuldner endet, jedoch nicht vor dem Ablauf des Monats, in dem dies der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist. 2Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Zulassung auf den Beitragsschuldner endet.
(3) 1Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. 2Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.
(4) Die Verjährung der Beitragsforderung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.
Dort hielt man es allerdings offenbar nicht für nötig, den Artikel zu korrigieren.

Passend zur Thematik auch
Klage am VG, Ummeldung vergessen, Partnerin zahlt, RfB doppelt gefordert
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30415.msg190568.html#msg190568


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2019, 20:43 von Bürger«

G
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[...] dass in §7 Abs.2 RBStV nichts von einer Anzeigepflicht des Beitragspflichtigen steht.
Naja, es besteht zwar keine Pflicht, aber solange die Rundfunkanstalt nicht informiert wurde, bleibt man beitragspflichtig.

Dass eine Zahlung der Nachmieter/nachfolgenden Bewohner die Beitragsschuld zum Erlöschen bringt, wurde aber in dem Beitrag verschwiegen. Insofern lässt sich das Prozessrisiko dadurch klären, dass man mit den Nachmietern Kontakt aufnimmt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2019, 20:38 von Bürger«

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  • Cry for Justice
Moment mal, die Frau ist umgezogen und hat sich höchstwahrscheinlich am alten Wohnort Aachen beim EMA auch "ordnungsgemäß" abgemeldet bzw. wurde das vom EMA des neuen Wohnortes Münster bei der Anmeldung dort "nach Vorschrift" gleich mit erledigt. Wieso missbraucht der Beitragsservice die Einwohnermeldeämter nur, wenn es ums Abkassieren geht? Im Umkehrschluss existiert mit Sicherheit ein Abmeldevermerk beim bisherigen EMA, dies sollte vollkommen ausreichend Beweiskraft haben, um die sich dumm stellenden gierigen Geier in die Schranken zu weisen. Diese doppelte Moral geht einfach nicht. Mit aller Gewalt jeden Schwanz zur Anmeldung beim örR-Inkasso Beitragsservice drängen, bei Abmeldungen aber auf Dummfang setzen. Eine zusätzliche Abmeldung der bisherigen Adresse beim Beitragsservice sollte sich erübrigen, ist doppelt gemoppelt und wird häufig auch ohne Absicht vergessen. Darauf spekuliert der Beitragsservice und freut sich über die immer wieder neu zuschnappende Falle. Die holen sich oder besser lassen sich ihre Daten zukommen, also kann und muss das auch anders herum reibungslos funktionieren. Ansonsten muss man da wohl schon Absicht zur Böswilligkeit und klammheimliche Generierung von betrügerischen Mehreinnahmen vermuten. Hier ist unbedingt eine grundlegende Anpassung im Anmelde-/Abmeldeverfahren und des dazugehörigen Datenflusses in BEIDE Richtungen notwendig. Beim Haben wollen gez, nur dann gez mit den Einwohnermeldeämtern, na gez noch. Abmeldungen in Verbindung mit Ummeldungen passen wohl nicht ins gierige Schema des örR. Genauso wie das EMA verpflichtet ist, Anmeldungen an den Beitragsservice weiterzugeben, muss dieses auch Änderungen im Adressenbestand durch erhaltene Abmeldungen von anderen EMA an den Beitragsservice weitergeben. Höchste Zeit, dass sich ein hochwohlgeborenes Gericht aufgrund einer Klage damit befasst.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2019, 20:41 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

Z
  • Beiträge: 1.564
Prozeßrisiko?
Ich höre wohl nicht recht!
Erstmal ist ein großer Teil verjährt. Wenn die gute Frau für ihre neue Wohnung zahlt, dann handelt es sich bei der Alten Adresse um eine Zweitwohnung, die ist sowieso befreit, wenn dann am alten Wohnungsstandort zusätzlich ein Zahlschaf existiert, dann wäre das auch noch ein Grund, einen Prozeß zu gewinnen.
Jetzt drehen wir mal den Spieß um: Es handelt sich um einen strafrechtlich relevanten Betrugsversuch eines gewissen Herrn Wolf, der angeblich Geschäftsführer dieses "nicht rechtsfähigen" Konstrukts ist.
Das Zahlschaf der alten Wohnung könnte umgekehrt seine Beiträge zurückfordern, da man ja jetzt jemand anderes für die "gesamtschuldnerische Haftung" gefunden hat.

Liebe Presseschreiberlinge: Habt ihr bei euch in der Redaktion auch ein Framingmanual eures Arbeitgebers rumliegen, mithilfe dessen ihr eure Artikel schreibt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2019, 20:42 von Bürger«

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  • Beiträge: 1.575
Und selbst wenn...

...wieso "wartet" der Beitragsservice erst fünf Jahre, um dann mit einer vermeintlichen Nachforderung um die Ecke zu kommen? Warum nicht zwei Jahre oder zehn Jahre oder drei Monate? Kann die Frau was dafür, dass der BS hier ein Vollzugsdefizit hat?

Entweder ist der Fall frei erfunden, oder da ist einiges faul.

Falls die Frau nicht erfunden ist, sollte sie hier reingeguckt haben.

Bei 4000 Euros lohnt es sich locker, wenigstens eine Erstberatung bei einem Anwalt zu nehmen.


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b
  • Beiträge: 465
[...] wieso "wartet" der Beitragsservice erst fünf Jahre, um dann mit einer vermeintlichen Nachforderung um die Ecke zu kommen? Warum nicht zwei Jahre oder zehn Jahre oder drei Monate?

Es gibt eine Verzögerung von Einnahmen aus Rundfunkbeiträgen. Wie hoch sind die Einnahmen ab 1.1.2013 bei Berücksichtigung aller nachträglich eingezogenen Forderungen? Und wie hoch wären die Einnahmen ab 1.1.2013 bei konsequentem Einzug aller "Beiträge" von allen "Beitragspflichtigen"? Aus welchen Gründen würden die Öffentlich-Rechtlichen damit erst Jahre "warten", wäre es doch gleich möglich gewesen? :-X

Vergleiche: EuGH Luxembourg: Generalanwalt Schlussanträge C-492/17
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28836.msg181125.html#msg181125

Daran muss ich bei solchen Nachrichten denken.


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

 
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