Hallo liebe Freunde des Forums,
ich trainiere mit einer Person zusammen, deren Schwager eine Befreiungsklage aus Härtegründen gegen die LRA führt und folgendes Problem hat: Dieser Schwager ist nämlich Student sowie Geringverdiener, muss sein Studium selber finanzieren, ohne Bafög-Anspruch und ohne elterl. finanzielle Unterstützung. Sein Budget-Korsett ist extrem eng geschnürt, für den ominösen Rundfunkbeitrag bleibt daher am Monatsende nichts übrig. Um seine Chancen auf eine Befreiung zu erhöhen, hat der Schwager nichts unversucht gelassen und sogar beim Jobcenter vorgesprochen. Dort hat er einen Antrag auf ALG 2 gestellt, seine Finanzen offen gelegt und die behördliche Prüfung über sich ergehen lassen. Selbstverständlich konnte er als Student vom Jobcenter nur einen Negativbescheid einfahren, Studenten sind ohnehin von ALG 2 Leistungen ausgeschlossen, obschon er nichts gegen eine Aufstockung hätte. Immerhin hat er aber dadurch behördl. Bescheide erhalten über die Einkommensprüfung sowie Einkommenshöhe, und zwar liegt sie genau 12 Euronen unter dem aktuellen Bedarfssatz.
Leider hat der Schwager dieses Rundfunksystem in seiner Gier und Hinterhältigkeit komplett unterschätzt. Trotz Vorliegen von behördl. Berechnungsbögen und Bescheide in Cent und Euro, die seine Bedürftigkeit schwarz auf weiß bestätigen, wird ihm keine Rundfunkbefreiung gewährt.
Die Argumente der LRA lauten nämlich: „Insbesondere findet auch die Härtefallregelung nach § 4 Abs. 6 RBStV hier keine Anwendung. Zwar könnte der Schwager ein Anspruch auf ALG 2 zustehen, jedoch erhält er diese Leistungen nicht, da er die gesetzlichen Bestimmungen hierfür nicht erfüllt. Als Student steht er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.“
Somit verlangt die LRA im Grunde vom Schwager die Vorlage eines POSITIVEN Sozialleistungsbescheid, was jedoch in seiner Situation nicht möglich ist. Der Schwager ist jetzt ziemlich entmutigt und fragt sich, warum dann Personen, denen Sozialleistungen wegen Überschreitung der Bedarfsgrenze ebenso versagt wurde (wobei die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags ist), befreit werden? Diese Personengruppe können schließlich auch keine positiven Sozialleistungsbescheide vorlegen, erhalten aber eine Befreiung.
Mittlerweile kann sich der Schwager die Hoffnung auf eine Befreiung wohl endgültig abschminken und rechnet eher mit einer Klageabweisung. Nichtsdestotrotz will er nicht einfach so kampflos aufgeben, er möchte weiterhin seinen Widerstand bis zur letzten Kugel verteidigen. Irgendeine Idee, Erfahrungen oder vielleicht sogar Paragraphen und Urteile etc., mit denen der Schwager gegen die Argumente der LRA noch vorgehen könnte? Danke für hilfreiche Antworten.