Jetzt aber steht der Vorwurf der Demokratiefeindschaft immer im Raum, wenn man den örR kritisiert. Das moralische Framing durch ARDZDFGEZ hat bereits perfekt geklappt. So ähnlich perfekt, wie Rauchen in geschlossenen Räumen jetzt sehr verpönt ist, obwohl das vor fünfzehn Jahren maximal nur lästig war.
Leute, der Kaiser ist aber nackt!
Ich habe verstärkt den Eindruck, daß das nicht nur bei Kritik am örR verstärkt zelebriert wird, sondern auch zunehmend bei jeglicher Kritik an Zwängen und Gesetzesänderungen / -vorhaben seitens unserer Politik.
Man hat in dieser "Demokratie" völlig vergessen, daß die Entscheidungen vom Volk zu kommen haben und nicht von einer "Regierung". Man hat völlig vergessen, daß das Grundgesetz in vollem Bewußtsein der totalitären Terrorherrschaft eingeführt wurde und Vorrang vor allen anderen Gesetzen (und politischen Animositäten) haben muß.
Es wird langsam zum Alltagsgeschäft, Gesetze einzuführen, die gegen das GG oder die Menschenrechtskonvention verstoßen.
Wer das kritisiert, wird als Populist oder demokratiefeindlich bezeichnet. Wer einfach nur in Ruhe ein selbstbestimmtes Leben führen möchte, wird als gefährlich gebrandmarkt (siehe die nicht mit Fakten untermauerte Behauptung, Impfgegner würden Personen mit bestehendem Impfschutz schädigen).
Und das Volk ist von all diesem Wahnsinn und der hirnerweichenden Dauerbombadierung mit Propaganda und Frames inzwischen so überlastet, daß es gar keinen Mut mehr hat, den Wahnsinn nicht mehr wahrnehmen will.
Die zunehmend schärfer werdende Kritik am örR scheint mir ihren Grund nicht nur in (teilweise) schlechter bzw. gezielt manipulativer Berichterstattung zu liegen (wobei da nicht nur die örR beschuldigt werden müssen, sondern auch die Printmedien), sondern vielmehr darin, daß man Quatsch früher einfach nicht finanzieren mußte. Heute müssen auch diejenigen zahlen, die sich ganz bewußt gegen diese Medien entschieden haben. Da geht es ums Prinzip.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.