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Autor Thema: BVerfGE 74, 69 - Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde  (Gelesen 1538 mal)

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In dieser Entscheidung geht es um die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz; da hat es ja diese Jahresfrist. Das BVerfG sagt nun, daß dieses Jahresfrist bei jeder Änderung eines Gesetzes erneut beginnt.

Die Kernaussage dieser Entscheidung ist:

Rn.19 - BVerfGE 74, 69 - Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde
Zitat
[...]Diese Frist wird erneut in Lauf gesetzt, wenn der Gesetzgeber den Anwendungsbereich einer Norm eindeutiger als bisher bestimmt und ihr damit einen neuen Inhalt gibt (vgl. BVerfGE 11, 351 [359 f.]).[...]


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