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Autor Thema: Ministerpräsidenten wollen ARD und ZDF zum Sparkurs zwingen  (Gelesen 4330 mal)

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Presseportal, 19.12.2018

Ministerpräsidenten wollen ARD und ZDF zum Sparkurs zwingen

Angesichts scharfer Kritik aus der Bevölkerung drängen die Regierungschefs der Bundesländer ARD und ZDF zu einem Sparkurs. Die Rundfunkgebühren sollen nur geringfügig steigen

Pressemitteilung Capital, G+J Wirtschaftsmedien / Lutz Meier

Zitat
Berlin (ots) - Intendanten zum Treffen Ende Januar eingeladen, um Gebühren bis 2021 unter 18 Euro zu halten
Berlin, 19. Dezember 2018 - Die Ministerpräsidenten der Bundesländer wollen ARD und ZDF einen Sparkurs verordnen. Die öffentlichen Sender sollen sich entgegen ihrer bisherigen Planungen mit einem geringfügigeren Anstieg der Rundfunkgebühren im Jahr 2021 zufrieden geben. Wie das Wirtschaftsmagazin 'Capital' (Ausgabe 1/2019, EVT 20. Dezember) berichtet, haben die Ministerpräsidenten auf ihrer Konferenz im Dezember beschlossen, die Sender-Intendanten für Ende Januar zu einem Treffen einzuladen. Einen Anstieg über die Grenze von 18 Euro halten viele Staatskanzleien auf 'Capital' Anfrage politisch für nicht durchsetzbar. Die Sender wollen aber nicht nachgeben und ihren Finanzbedarf bis Ende April wie geplant ganz regulär anmelden. Die Bundesländer sind sich dagegen inzwischen weitgehend einig, dass die die Sender in ein neues System locken wollen: Nach ihrem Plan würde der Beitrag im Jahr 2021 für zwei Jahre auf knapp 18 Euro erhöht. Danach würde die Rundfunkgebühr an die Inflation gekoppelt und regelmäßig steigen.

Weiterlesen auf:
https://www.presseportal.de/pm/8185/4147812

oder hier:
https://www.capital.de/wirtschaft-politik/laender-wollen-rundfunkbeitrag-deckeln


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Angesichts scharfer Kritik aus der Bevölkerung drängen die Regierungschefs der Bundesländer ARD und ZDF zu einem Sparkurs. Die Rundfunkgebühren sollen nur geringfügig steigen
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel

Das sollte Ansporn sein... ;)

Man möge sich vorstellen, was alles möglich wäre, wäre nicht nur die Kritik aus der Bevölkerung schärfstens sondern auch die Akzeptanzverweigerung in Form von insbesondere kategorischer Zahlungsverweigerung + Grundrechtsverteidigung.

Weiteres dazu siehe u.a. unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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Die Bundesländer sind sich dagegen inzwischen weitgehend einig, dass die die Sender in ein neues System locken wollen: Nach ihrem Plan würde der Beitrag im Jahr 2021 für zwei Jahre auf knapp 18 Euro erhöht. Danach würde die Rundfunkgebühr an die Inflation gekoppelt und regelmäßig steigen.

Da die Selbstbedienungsmentalität juristisch nun von allen Gerichten abgesegnet wurde kommt hiermit dann der endgültige Finanzfreifahrtschein. "Akzeptanz" der Bevölkerung ist dann endlich irrelevant.

Das Gefasel über "Sparkurs" und "stabilen Beitrag" ist nur ein Ablenkungsmanöver, eine geheuchelte Beschwichtigung, so getan als sei dies "für" die Bürger, um später die Indexkoppelung und die daraus folgende selbst-inkrementelle Idealfinanzierung einfacher durchzubringen. Dann ist der Geldhahn auf alle Ewigkeit sicher und entkoppelt von Kritik, Klagen und sonstigem Geplänkel des nervigen Pöbels. Endlich keine lästige Rechtfertigung mehr, sondern sorgenfreies kassieren. Einfach, von allen.


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Das mit der scharfen Kritik ist vielleicht nur einleitend vom Capital-Autor, aber diese Zeile finde ich interessant:

aus dem Capital-Artikel:
Zitat
Einen Anstieg über die Grenze von 18 Euro halten viele Staatskanzleien auf Capital-Anfrage politisch für nicht durchsetzbar. Momentan liegt der Beitrag bei 17,50 Euro pro Monat.

Mhm, also diese vielen Staatskanzleien nehmen jetzt wahr, dass der Rundfunkbeitrag politisch mindestens.... ein sensibles Thema ist? Ist das schon nach 5 Jahren angekommen? Ging aber schnell.

Haben die Ministerpräsidenten der Länder nun vor, den deutschen Rundfunk kaputtzusparen, so dass er unter den Pensionsverpflichtungen zusammenbrechen wird? Das wird man doch nicht vorhaben...

Aber eigentlich ist es wurscht. Den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird es ohnehin nicht mehr lange geben; ich rechne großzügig mit zehn Jahren. (Man überlege sich, was es 2008 im Medienbereich alles noch nicht gab.)



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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Da sollte man...

Zitat
Einen Anstieg über die Grenze von 18 Euro halten viele Staatskanzleien auf Capital-Anfrage politisch für nicht durchsetzbar. Momentan liegt der Beitrag bei 17,50 Euro pro Monat.
Mhm, also diese vielen Staatskanzleien nehmen jetzt wahr, dass der Rundfunkbeitrag politisch mindestens.... ein sensibles Thema ist? Ist das schon nach 5 Jahren angekommen? Ging aber schnell.
...
Aber eigentlich ist es wurscht. Den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird es ohnehin nicht mehr lange geben; ich rechne großzügig mit zehn Jahren. (Man überlege sich, was es 2008 im Medienbereich alles noch nicht gab.)

...aber die Rechnung nicht ohne den Richterstaat Deutschland machen...

PS: Begriff entlehnt von der Internetpräsenz https://www.justizgeschaedigte.de des "Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V.", den bzw. dessen Mitglieder man zwecks Verbreiterung der Widerstandsbasis vielleicht auch mal auf den Skandal mit der gerichtlichen (wie ja selbst ein "als Organ der Rechtspflege" zur Zurückhaltung verpflichteter Herr Dr. Hennecke sagt, an der Grenze zur Rechtsbeugung ausgeübten) Durchprügelung der Zahlungspflicht und der umfassenden rechtswidrigen Heiligung des "Rundfunkbeitrages" aufmerksam machen könnte oder sollte.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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DWDL, 20.12.2018

Länder wollen Rundfunkbeitrag unter 18 Euro halten

Die Regierungschefs der Bundesländer wollen ARD und ZDF das Sparen verordnen und wollen den Rundfunkbeitrag laut "Capital" unter 18 Euro halten. Das dürfte allerdings schwierig werden, weil er eigentlich schon jetzt höher liegen müsste

von Alexander Krei

Zitat
Dem Bericht zufolge halten viele Staatskanzleien einen Anstieg des Beitrags über die Grenze von 18 Euro pro Monat politisch nicht für durchsetzbar. Stattdessen sollen sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit einem geringfügigen Anstieg der Gebühren zufrieden geben. Seit 2015 beträgt der Rundfunkbeitrag 17,50 Euro - damals war die Höhe erstmals in der Geschichte sogar gesunken.
[…]
Die durch den Beitrag aktuell erzielten Einnahmen liegen aber somit unter dem, was die Sender ausgeben.
Die Einschätzung, dass eine deutliche Erhöhung des Beitrags in weiten Teilen der Gesellschaft schwer zu vermitteln sein dürfte, ist aber auch nicht von der Hand zu weisen, zumal man sich auch nicht gerade auf eine nüchterne Einordnung der Lage durch die Print-Medien stützen können dürfte, wenn man sich die kampagnenartige Berichterstattung der vergangenen Jahre ansieht.  […]

Weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/70278/laender_wollen_rundfunkbeitrag_unter_18_euro_halten/


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Da sollte man...

...aber die Rechnung nicht ohne [...]
das Unionsrecht machen. ->

Zitat
Rechtssache C-385/17
2. [...] und das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es die nationalen Gerichte daran hindert, auf der Grundlage des nationalen Rechts das berechtigte Vertrauen der Arbeitgeber auf den Fortbestand der nationalen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu schützen, [...]

Kleiner Ausflug zum Europarecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.msg185755.html#msg185755

Es wird gekippt, was nicht dem Unionsrecht entspricht;
es wird nicht zur Entscheidung angenommen, was nicht mit den Vorgaben des Gerichtshofes übereinstimmt.



Edit "Bürger" @alle:
Bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Ministerpräsidenten wollen ARD und ZDF zum Sparkurs zwingen
und hier im Pressemeldungs-Board insbesondere die verlinkten Presse-Artikel zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

T
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2003 gab es schon mal das "SMS-Papier": Rundfunkstrukturreform: Positionspapier der Ministerpräsidenten Stoiber, Steinbrück und Milbradt. Wieviel hat das bewegt?

Abgesehen davon, verstößt so was beim örR nicht gegen Artikel 5 GG, also die sog. "Rundfunkfreiheit" (im Sinne der LRAen)?

Man siehe dazu das 5. Rundfunkurteil – "Baden-Württemberg-Beschluss" (BVerfGE 74, 297 – vom 24. März 1987).
Zitat
Vorlesung: „Rundfunkrecht (mit Bezügen zum Recht der neuen Medien)“
Die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts (Zusammenfassung)
Verfasser: Jannis Müller-Rüster, Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Langenfeld
http://www.uni-goettingen.de/en/kat/download/0ca2c88b2a0f48aa178227f1b7434898.pdf/Rundfunkurteile%20BVerfG%20ausf%FChrliche%20Zusammenfassung.pdf


Anlass für das fünfte „Rundfunkurteil“ war eine Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Süddeutscher Rundfunk (SDR) und Südwestfunk (SWF) gegen Teile des baden- württembergischen Landesmediengesetzes vom 16. Dezember 1985, da sie sich durch diese Regelungen in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt fühlten. Das Landesmediengesetz untersagte den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbietern die Veranstaltung von zusätzlichen, bisher nicht gesendeten, regionalen und lokalen Rundfunkprogrammen. Diese sollten dem privaten Rundfunk zu dessen Aufbau vorbehalten bleiben.

Des Weiteren machte das Gesetz das Anbieten von Ton- und Bewegtbilddiensten auf Abruf (Online-Dienste) von einer besonderen Zulassung durch Gesetz oder Staatsvertrag abhängig. Außerdem enthielt das Landesmediengesetz Bestimmungen, welche dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Einführung von Werbung in den bestehenden regionalen und lokalen Programmen untersagte.

Die Beschwerdeführer sahen die Gefahr, der öffentlich-rechtliche Rundfunk könne durch diese Regelungen von zukünftigen Entwicklungen im Rundfunkbereich abgeschnitten werden und dadurch in seinem Bestand insgesamt gefährdet sein.

u.a. aus dem Urteil:
Obwohl die Veranstaltung von Rundfunk im regionalen und lokalen Bereich und die Veranstaltung von Spartenprogrammen nach Meinung des Gerichts nicht grundsätzlich der Grundversorgung zuzuordnen ist, hielt das Gericht den Ausschluss der Landesrundfunkanstalten von diesem Bereich für nicht vereinbar mit Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, da dieser Ausschluss aus rein wirtschaftlichen Gründen, nämlich zum Schutz der privaten Anbieter vor der Konkurrenz der öffentlich-rechtlich Sender***, beschlossen worden sei. Hier werde das öffentlich-rechtliche Monopol schlicht durch ein neues Monopol der privaten Anbieter ersetzt, was der institutionellen Garantie des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG widerspreche.
[OT: *** also doch marktrechtlicher Wettbewerb zwischen örR und Private?]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Dezember 2018, 11:35 von Thejo«

  • Beiträge: 577
[...] verstößt so was beim örR nicht gegen Artikel 5 GG, also die sog. "Rundfunkfreiheit" (im Sinne der LRAen)?

Siehe dazu das Rechtsgutachten von Prof. Hubertus Gersdorf für die AG DOK [1] hier im Forum.

Das Pferd lässt sich m.E. nicht über einen "Sparkurs" aufzäumen, sondern nur über die von Gersorf beschriebene, gesetzliche Präzisierung des Angebotsauftrags. Dazu müssten sich die MinisterpräsidentInnen allerdings mit genau diesem Thema beschäftigen, anstatt Nebelkerzen auf ihre BürgerInnen zu werfen. Dem "Sparzwang" allein dürfte das BVerfG relativ zügig Einhalt gebieten, die Indexierung eröffnet die unendliche Grenzenlosigkeit in der ohnenhin schon vorhandenen Belastungsungleichheit.

Und, BVerfGE 74, 297 vom 24. März 1987 steht dem m.E. nicht entgegen.

[1] AG-Dok-Gutachten: Vorgaben zum Informationsanteil bei ARD und ZDF zulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29468.0.html


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