Gerade in Studenten-WGs herrscht ein ständiger Wechsel der Mitbewohner. Darum könnte es von Vorteil sein, bei der Abmeldung vom Rundfunkbeitrag, sich die Namen der Mitbewohner zu notieren, oder im Falle einer gerichtlichen Klärung die Namen der Mitbewohner, die unter der entsprechenden Adresse gewohnt haben, auf dem Einwohnermeldeamt zu erfragen, falls möglich. Aus dem einen Grund, einer dieser Personen könnte bereits für die angegebene Adresse Rundfunkbeitrag bezahlt haben, das die LRA prüfen kann/muss. Da es gilt, "eine Wohnung, ein Beitrag".
siehe auch:
Wichtig: Haben EHEMALIGE Mitbewohner evtl. rückwirkend für die Whg gezahlt?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29432.msg184821.html#msg184821