Fängt das VG Hamburg an, die Öffentlichkeit aus den Verhandlungen auszuschließen?
Der Kläger hatte für den Termin eine Ladung zu einer "normalen" Verhandlung bekommen. Dies gab er hier im Forum bekannt, so dass zum Termin einige Personen als Publikum erschienen waren.
Kurz vor dem Beginn der Verhandlung wurde bekanntgegeben, dass dem Gerichtsschreiber ein Fehler unterlaufen sei und die Ladung eigentlich ein "Erörterungstermin zur Sachlage" (wörtlich weiss ich es nicht mehr, wie es formuliert wurde) sein sollte, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Der Ausschluss wurde nach Auskunft des Klägers auch seiner mitanwesenden Ehefrau erteilt, obwohl sie, unabhängig vom Eheverhältnis, auch noch gesamtschuldnerisch Beteiligte am Verfahren ist.
Nach Auskunft des Klägers nach dem "Termin" hat er die Klage zurückgezogen. Er teilte mit, dass ihm gerichtsseits sonst drohen würde, eine Klage zu verlieren, deren Streitwert im Bereich von zehntausenden von Euro liegen würde. Kläger und NDR Vertreter einigten sich darauf, dass ein besonderer Härtefallantrag aus finanziellen Gründen gestellt wird, der im Falle der Ablehnung dann beklagt werden kann.
Meiner Meinung nach wurde der Kläger damit auf die nicht mehr seinem Wollen und Können unterworfene "Befreiungsantragsschiene" gebracht. Das Urteil darüber, ob er zahlungsfähig oder nicht ist, liegt nun ebenfalls - unglaublich, wie in allen diesen Fällen - beim Profiteur des Rundfunkbeitrags: Der Rundfunkanstalt.
Nicht ein Gericht bestimmt als neutrale Stelle über die Zahlungspflicht, sondern ein Medienunternehmen.
Es ist relativ klar, wie dieser Antrag ausgehen wird: Da der Kläger keine staatliche Hilfe in Anspruch nehmen will, liegen keine Nachweise darüber vor. Der Härtefallantrag wird abgelehnt, da den Landesrundfunkanstalten sonst Anträge von hunderttausenden bis Millionen selbstständigen Geringverdienern drohen würden.
Die darauf folgende Klage wird ebenso abgewiesen werden, da das Gericht sich auf die bisher einstimmige Rechtsprechung berufen wird.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)