1. Verhandlung:
[...] Das BVerwG habe höchstrichterlich darüber entschieden und gute Gründe für den Beitrag geliefert: So sei durch den Beitrag, im Gegensatz zum früheren Gebührenmodell, das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung aufgewertet worden. Nun müsse nicht mehr ermittelt werden, Wohnungen durchsucht oder Nachbarn gefragt werden.
Außerdem könne so effektiv einer Beitragsflucht entgangen werden. [...]
2. Verhandlung:
[...] Der Richter verwies auch hier auf das Urteil des BVerwG und führte an, dass er diese Meinung teile. Er sprach auch davon, dass es hierbei nicht um Gerechtigkeit gehe, sondern um die Abwägung. Er berief sich dabei auf die Begründung aus der ersten Verhandlung. So sei es dank des Rundfunkbeitrags nicht mehr notwendig die Räume auf Rundfunkempfangsgeräte zu durchsuchen oder Nachbarn zu vernehmen. Die Datenübertragung durch die Meldeämter sei hier besser geeignet, um den Bürger nicht in seinen Grundrechten zu verletzen. Es stehe dabei außer Frage, dass bei dieser Typisierung auch einige Menschen ungerecht behandelt werden. Aber auch dieses Thema sei vom BVerwG behandelt worden und das Gericht sehe keine Notwendigkeit diese Gründe in Frage zu stellen. [...]
Mit der gleichen Begründung könnte man auf eine einkommensabhängige Kapitalertragssteuer verzichten und eine Kapitalertragssteuer unabhängig von erzielten Kapitalerträgen pro Haushalt erheben, denn früher oder später im Leben hat vielleicht fast jeder mal Zinsen auf irgendwelches Sparguthaben erzielt.
Das Bankgeheimnis könnte gewahrt werden, Wohnungen müssten nicht zu Ermittlungszwecken und zur Beschlagnahmung von Steuerunterlagen durchsucht werden.
Man würde sich Ermittlungen, den Ankauf von SteuerCDs, die Notwendigkeit von Anzeigen wie im Fall Hoeness und die ganze Berechnung der Steuer sparen, wenn einfach jeder Haushalt den gleichen Betrag an Kapitalertragssteuer bezahlt. Die Erhebung wäre vereinfacht und Steuerflucht wie im Falle von Alice Schwarzer, Uli Hoeness wäre effektiv vorgebeugt, denn sie würden unabhängig von der Deklaration ihres in der Schweiz deponierten Vermögens eine Abgabe aufgrund ihrer Wohnsitzmeldung, bzw. genauer aufgrund ihres in der BRD geführten Haushalts zahlen.
Kapitalertragssteuer, einfach für alle, für alle gleich, das ist sozial, tolle Idee!
Es würde mich nicht wundern, wenn führend die SPD das demnächst einführt, denn sie loben ja auch den Rundfunkbeitrag, den die alleinerziehende Mutter genau wie Hoeness zur Fianzierung von Buhrows 400.000 Euro Jahreseinkommen zahlt, wegen seines
sozialen Charakters.