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Autor Thema: Verhandlung u. Urteil VG trotz zu kurzer Ladungsfrist u. Krankmeldung  (Gelesen 2465 mal)

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Hallo liebe Mitstreiter. Folgende, natürlich rein fiktive, Ereignisse haben sich zugetragen.

Person X hatte aufgrund der abzusehenden Entscheidung des EuGH die Aussetzung ihres Verfahrens beantragt und längere Abwesenheit angekündigt. Das nächste Schreiben, das Person X erhielt, war die Ansetzung der mündlichen Verhandlung.

Person X hat dem VG eine Woche vor Verhandlungstermin per Fax mitgeteilt, dass sie aufgrund der Abwesenheit erst jetzt von der Ladung Kenntnis nehmen konnte und das VG somit die Ladungsfrist verletzt hat. Weiterhin hat Person X die im Thread
KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.msg179512.html#msg179512
beschriebenen Argumente vorgebracht, explizit auf die Vorlagepflicht beim EuGH und die geänderte Rechtslage hingewiesen und aufgrund der zu erwartenden Entscheidung des EuGH erneut die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Dem folgte mehrmaliger Fax-Austausch. Das VG versuchte, immer neue Argumente zu finden, dass die Ladung gültig sei. Diese konnte Person Y (Bevollmächtigter) aber entkräften. Weiterhin setzt Person Y das VG einen Tag vor der Verhandlung über ihre Erkrankung in Kenntnis.

Am Tag der Verhandlung kurz vor Verhandlungsbeginn wird Person Y ein Fax zugestellt, in dem das VG ausführt, es konnte nicht wissen, das Person Y (gleicher Haushalt) abwesend sein würde und deshalb davon ausgehen durfte, dass von der Ladung Kenntnis genommen wurde. Weiterhin wird die Erkrankung in Frage gestellt. Person Y kann verständlicherweise erst kurz nach der Verhandlung per Fax antworten, widerlegt auch das letzte Argument gegen Verletzung der Ladungsfrist und fügt ein ärztliches Attest bei.

Das nächste Schreiben, was Person Y erhält, ist ein Schreiben zum Ergebnis der mündlichen Verhandlung nebst dem von einer Einzelrichterin entschiedene Urteil. Dies enthält wieder die üblichen Floskeln.

Im Teil zur mündlichen Verhandlung steht, dass kein Protokollführer benannt wurde und das Protokoll vorläufig auf Tonträger aufgezeichnet wurde.

Zur Anwesenheit wird nur angemerkt, dass niemand erschienen ist. Kein Wort zu Person Y' Geltendmachung der Ladungsfrist-Verletzung und Erkrankung.

Person Y hat den Eindruck, dass das VG das Verfahren um jeden Preis und gegen jede Vernunft vor Entscheidung des EuGH durchboxen/entscheiden wollte.

Was kann Person Y jetzt tun? Es ist zwar sehr wahrscheinlich, dass der EuGH den Zwangsbeitrag für rechtmäßig erklärt, es ärgert Person X aber über alle Maßen, mit welchen Mitteln das VG hier arbeitet.

Wäre die Anhörungsrüge laut § 152a VwGO (https://dejure.org/gesetze/VwGO/152a.html) das Mittel der Wahl und kann ohne einen Rechtsbeistand beim VG geltend gemacht werden?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2018, 21:40 von Bürger«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Im vorliegenden fiktiven Fall könnte man davon ausgehen, dass das Gericht der Meinung sei, alles richtig gemacht zu haben.
Person X könne sich gemäß Rechtsbehelf im Urteil z.B. wegen Missachtung des Rechts auf Gehör beschweren oder gleich einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen (beides anwalts- und gebührenpflichtig).


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Es dürfte davon auszugehen sein, dass allein eine "Beschwerde wegen Missachtung des rechtlichen Gehörs" nicht ausreicht, die Rechtskraft des Urteils zu verhindern oder die Frist zur Rechtsmitteleinlegung zu hemmen, sondern bei tatsächlicher Gegenwehr gegen dieses Urteil einzig das gem. Rechtsbehelfsbelehrung vorgesehene Rechtsmittel des
[...] Antrag auf Zulassung der Berufung [...] ([...] anwalts- und gebührenpflichtig).
eingelegt/ gestellt werden müsste, um die Rechtskraft des Urteils überhaupt zu hemmen.

Wenn noch kein Anwalt dazu bereitsteht, dann würde dies bedeuten, unverzüglich Anwaltssuche zu betreiben... mind. 15...20...25 Anfragen - und mglw. keine Antworten und/ oder mind. ~15 Absagen zu erhalten, wobei man dann den Antrag ohne Anwalt stellen müsste i.V.m. einem Antrag auf Beiordnung und unter Beifügung der erfolglosen Anfragen - siehe u.a. unter
Antrag auf Zulassung der Berufung - ohne Anwalt (trotz Anwaltspflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26638.0.html

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


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Bisher hat Person X noch nie "Beitrag" gezahlt und sich unter Hoffnung auf das BVerfG und den EuGH erfolgreich gegen die Zahlung von knapp über 1 K Euro "Beitrag" zur Wehr gesetzt. Das VG hatte wider Erwarten nur den ersten Bescheid als Streitwert angesetzt. Somit kann es mit Berufung eigentlich nur schlimmer werden.

Mittlerweile hat Person X starke Zweifel, dass der Rundfunk-"Beitrag" auf rechtlichem Wege gekippt werden kann. Am EuGH läuft so, wie es im Moment aussieht, auch alles in die falsche Richtung. Bisher sind für Person X "nur" die Kosten des VGs ohne Anwalt angefallen. Person X hat die starke Vermutung, dass sie letztendlich nur erfolglos Geld und Arbeit in ein riesiges schwarzes (Gerichts-)Loch versenkt.

Person X denkt ernsthaft darüber nach, den Kampf per Gericht einzustellen, den rückständigen "Beitrag" per Minimal-Raten-Zahlung zu begleichen und den aktuellen "Beitrag" vorerst zu zahlen, um endlich an dieser Front Ruhe zu haben.

Person X ist weiterhin der Ansicht, dass es bei so vielen Verweigerern eigentlich kein Problem sein sollte, eine basisdemokratische (GEZ-Reform-/Volks-)Partei zu gründen, die den "Beitrag" politisch kippt und den etablierten Parteien "richtig auf die Mütze gibt". Am Hambacher Wald sieht man ja sehr schön, wo unsere Politiker mittlerweile angekommen sind - bei vollkommener Konzern-Hörigkeit/Oligarchie und Ignoranz gegenüber dem Volk und sogar Verhöhnung desselben.

Was habt Ihr für eine Meinung zu obigen Aussagen? Was würde die anwaltliche Vertretung kosten? Was ratet ihr Person X?


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PS: Was wäre eigentlich, wenn das Urteil des VG rechtskräftig wird, danach der EuGH entscheidet, der "Beitrag" sei unrechtmäßig und Person X hat den ausstehenden Beitrag noch nicht (vollständig) gezahlt?


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Person X denkt ernsthaft darüber nach, den Kampf per Gericht einzustellen, den rückständigen "Beitrag" per Minimal-Raten-Zahlung zu begleichen und den aktuellen "Beitrag" vorerst zu zahlen, um endlich an dieser Front Ruhe zu haben.

Die rechtlichen Mittel sind die einzige Möglichkeit den Sachverhalt gerichtlich zu klären und seiner Meinung gegen den Zwangsbeitrag Nachdruck zu verleihen. Nebenbei erfreut man damit die zuständige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt mit erheblichem Arbeits- und Kostenaufwand.

Ein Kampf muss nicht stressig sein und die Ruhe kann man auch als Nichtzahler genießen.  ;)   


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