Hallo liebe Mitstreiter. Folgende, natürlich rein fiktive, Ereignisse haben sich zugetragen.
Person X hatte aufgrund der abzusehenden Entscheidung des EuGH die Aussetzung ihres Verfahrens beantragt und längere Abwesenheit angekündigt. Das nächste Schreiben, das Person X erhielt, war die Ansetzung der mündlichen Verhandlung.
Person X hat dem VG eine Woche vor Verhandlungstermin per Fax mitgeteilt, dass sie aufgrund der Abwesenheit erst jetzt von der Ladung Kenntnis nehmen konnte und das VG somit die Ladungsfrist verletzt hat. Weiterhin hat Person X die im Thread
KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung? https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.msg179512.html#msg179512 beschriebenen Argumente vorgebracht, explizit auf die Vorlagepflicht beim EuGH und die geänderte Rechtslage hingewiesen und aufgrund der zu erwartenden Entscheidung des EuGH erneut die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Dem folgte mehrmaliger Fax-Austausch. Das VG versuchte, immer neue Argumente zu finden, dass die Ladung gültig sei. Diese konnte Person Y (Bevollmächtigter) aber entkräften. Weiterhin setzt Person Y das VG einen Tag vor der Verhandlung über ihre Erkrankung in Kenntnis.
Am Tag der Verhandlung kurz vor Verhandlungsbeginn wird Person Y ein Fax zugestellt, in dem das VG ausführt, es konnte nicht wissen, das Person Y (gleicher Haushalt) abwesend sein würde und deshalb davon ausgehen durfte, dass von der Ladung Kenntnis genommen wurde. Weiterhin wird die Erkrankung in Frage gestellt. Person Y kann verständlicherweise erst kurz nach der Verhandlung per Fax antworten, widerlegt auch das letzte Argument gegen Verletzung der Ladungsfrist und fügt ein ärztliches Attest bei.
Das nächste Schreiben, was Person Y erhält, ist ein Schreiben zum Ergebnis der mündlichen Verhandlung nebst dem von einer Einzelrichterin entschiedene Urteil. Dies enthält wieder die üblichen Floskeln.
Im Teil zur mündlichen Verhandlung steht, dass kein Protokollführer benannt wurde und das Protokoll vorläufig auf Tonträger aufgezeichnet wurde.
Zur Anwesenheit wird nur angemerkt, dass niemand erschienen ist. Kein Wort zu Person Y' Geltendmachung der Ladungsfrist-Verletzung und Erkrankung.
Person Y hat den Eindruck, dass das VG das Verfahren um jeden Preis und gegen jede Vernunft vor Entscheidung des EuGH durchboxen/entscheiden wollte.
Was kann Person Y jetzt tun? Es ist zwar sehr wahrscheinlich, dass der EuGH den Zwangsbeitrag für rechtmäßig erklärt, es ärgert Person X aber über alle Maßen, mit welchen Mitteln das VG hier arbeitet.
Wäre die Anhörungsrüge laut § 152a VwGO (
https://dejure.org/gesetze/VwGO/152a.html) das Mittel der Wahl und kann ohne einen Rechtsbeistand beim VG geltend gemacht werden?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.