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Autor Thema: Berlin will den Programmauftrag stärker justieren  (Gelesen 1782 mal)

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Medienpolitik.net       01.08.2018

Interview mit Christian Gaebler (SPD)
Staatssekretär und Chef der Senatskanzlei Berlins

Berlin will den Programmauftrag stärker justieren und auch die Methodik dafür neu festlegen

Der neue Chef der Berliner Senatskanzlei, Christian Gaebler, fordert ARD und ZDF im Zusammenhang mit dem neuen Telemedienauftrag auf, „weitere Schritte“ angesichts der zunehmenden nonlinearen Verbreitung zu gehen, um faire Bedingungen hinsichtlich der Vergütung und der Rechteverteilung zu sichern. In einem medienpolitik.net-Gespräch zeigt er sich optimistisch, dass die Erwartungshaltung der Politik bei den öffentlich-rechtlichen Sendern verstanden werde. Im Zusammenhang mit der Novellierung des Auftrages spricht sich der Berliner Medienpolitiker dafür aus, „den Rundfunkanstalten größere Spielräume zu geben, die dann über Dreistufentests und unter Einbeziehung der Gremien bei den Sendern ausgefüllt werden.“ Es könne nicht die Aufgabe des Gesetzgebers sein, jede zeitgemäße Veränderung der Programmstruktur staatsvertraglich festzulegen. In Bezug auf eine Indexierung der Beitragshöhe, die an die Steigerung der Lebenshaltungskosten gebunden ist, zeigt sich Gaebler jedoch skeptisch: „Die KEF verweist darauf, dass ohne eine regelmäßige Bedarfsprüfung nicht alle Wirtschaftlichkeitspotentiale bei den Sendern ausgeschöpft werden können.“
Zitat
medienpolitik.net: Stellt der Verweis auf „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ nicht eine Hintertür für die Sender dar?

Christian Gaebler: Die konkreten Vereinbarungen sind nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit und der Programmautonomie zwischen den Sendern und der Produzentenschaft und den Urhebern und Urheberinnen zu schließen. Die Programmerklärung soll dabei nur die Bedeutung angemessener Vertragsbedingungen für die Politik unterstreichen und eine Erwartungshaltung ausdrücken. Dass dieses Signal bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verstanden wird, zeigen die Entwicklungen nach den ersten beiden Protokollerklärungen. Insofern bin ich zuversichtlich. Der Verweis auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beschreibt eine Selbstverständlichkeit.
Zitat
medienpolitik.net: Trotz der Bedenken aus der Filmwirtschaft und dem privaten Rundfunk: Warum haben sich die Länder dennoch für die neue Mediathekenregelung entschieden?

Christian Gaebler: Was generell für den 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gilt, trifft auch auf die Neujustierung der Mediatheken und ihres zulässigen Angebots zu. Die Rundfunkbeitragszahler haben einen Anspruch darauf, die von ihnen finanzierten Programme in allen Verbreitungswegen zu sehen und zu hören. Aber auch die marktlichen Auswirkungen und die angemessene Abgeltung der dafür erforderlichen Rechte sind in den Blick zu nehmen. Die Regelungen bilden einen Kompromiss ab, der von den Ländern hierzu gefunden wurde und den ich für tragfähig halte, insbesondere, wenn er mit der von ihnen angesprochenen Protokollerklärung verbunden wird.
Zitat
medienpolitik.net: Der ORF hat jüngst sein Engagement auf sozialen Netzwerken deutlich reduziert. Sehen Sie eine solche Notwendigkeit auch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland?

Christian Gaebler: Dazu gibt der 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine klare Antwort. In § 11 d Abs. 4 Satz 2 heißt es: „Soweit dies zur Erreichung der Zielgruppe aus journalistisch-redaktionellen Gründen erforderlich ist, können sie Telemedien außerhalb des dafür jeweils eingerichteten eigenen Portals anbieten.“ Damit ist aus meiner Sicht auch klargestellt, dass die eigenen Portale der Hauptverbreitungsweg der Telemedienangebote sein müssen. In diesem Zusammenhang spreche ich mich ausdrücklich für den Vorschlag aus, ein gemeinsames Portal für alle öffentlich-rechtlichen Angebote zu prüfen, um deren Breite und Vielfalt sichtbar zu machen und die Reichweite zu erhöhen.
Zitat
medienpolitik.net: Hierfür liegt ein Vorschlag für eine größere Flexibilisierung bei den Angeboten und Verbreitungswegen vor. Ist diese größere Flexibilisierung aus Ihrer Sicht notwendig?

Christian Gaebler: Schon aus beihilferechtlichen Gründen kann der Programmauftrag nur in Grenzen freigegeben werden. Außerdem besteht ein Zusammenhang zwischen der Beauftragung und den damit verbundenen Kosten. Andererseits kann es nicht die Aufgabe des Gesetzgebers sein, jede zeitgemäße Veränderung der Programmstruktur staatsvertraglich festzulegen. Ich bin sehr dafür, den Rundfunkanstalten größere Spielräume zu geben, die dann über Dreistufentests und unter Einbeziehung der Gremien bei den Sendern ausgefüllt werden.
Weiterlesen auf :
http://www.medienpolitik.net/2018/08/medienpolitik-groessere-spielraeume-fuer-die-rundfunkanstalten/



Siehe auch :
Verfahren zu Rundfunkstaatsverträgen bedarf einer dringenden Reform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28359.0

Hamburg legt Entwurf für die Regulierung von Intermediären vor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28317.0

Hamburg will Rundfunkstaatsvertrag zu einem Medienstaatsvertrag entwickeln
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27549.0

Chef der Staatskanzlei NRW : „ Wir wollen nicht ‚totregulieren‘ “
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28271.0

Mediatheken : Erste Einigung zwischen Produzenten & ARD
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28269.0

Intendanten passen vorauseilend ARD-Online-Angebote zukünftigem Staatsvertrag an
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27988.0


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