ARD sind "Eigen-Kassierer".
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Der "Beitrags"-"Service" ist "interne Verwatlungsstelle", also für Außenwirkung ein "Nullume".
Anmerkung:
Mit raffiniertem Standard-Vordruck - gibt es irgendwo im Web - senden dann auch einige böse Bürger einfach zurück nach Köln als "Annahme verweigert - Inhalt ist nichtig", Kopie an die Intendanten.
Stellen für die Arbeitszeit jedesmal 55 Euro in Rechnung.
Da die Intendanten nicht antworten lassen, um sich nicht in die Nesseln zu setzen, ist dann "Sendepause"... Ziel erreicht.
Damit ist dieser Punkt erledigt - das neue oder auch das alte Inkassodienste-Gesetz ist nicht anwendbar.
GbR
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Nun ein anderer Punkt: An diversen Stellen im Forum wird immer neu eingegeben: "Der Beitrags-Service ist eine GbR". Er ist durch Gesetz usw. gegründet und damit keine GbR und deshalb ohne GbR-Vertrag.
So hier die Meinung. Irrtum vorbehalten
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wie immer bei Rechtssachen Wer es besser weiß, bitte nachvollziehbare Begründung hier mitteilen. Wenn es keine gibt, dann der Vorschlag, die Einstufung als GbR besser nicht mehr verbreiten.
Denn GbR darf eine ganze Menge, was der Beitrags-Serivce tut, aber als "nicht GbR" nicht darf. Die abschließende Klärung dieser Frage ist also wichtig.
Edit "Bürger": Bitte keine vom Kern-Thema abschweifenden bzw. darüber hinausgehenden Diskussionen zur eigenständigen Frage der Rechtsform des "Beitragsservice" - siehe zudem bestehende Diskussion u.a. unter
Ist der Beitragsservice (BS) eine GbR?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29158.0
Hier bitte nur zum eigentlichen Kern-Thema des hiesigen Threads, welches da lautet
Änderung des Inkassorechts
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.