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Autor Thema: Ist der Beitragsservice (BS) eine GbR?  (Gelesen 3325 mal)

g
  • Beiträge: 368
Ist der Beitragsservice (BS) eine GbR?
Autor: 28. Oktober 2018, 14:41
Werter user marga,

Zum wiederholten Male ***.

Quelle:
BS -> Einhaltepflicht von Landesrecht und Grundrecht, weil Teil -> A. d. ö. R.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29061.msg182488.html#msg182488

Hier etwas OT, aber zur Klarstellung notwendig.

Werter user @pinguin,

wenn von dir die Behauptung aufgestellt wird, der BS sei keine GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), dann bitte auch „Butter bei die Fisch“. Wir möchten doch Alle wissen, wie du dies begründest.

Hier meine Begründung, dass der BS eine GbR ist:
Zitat
Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD),
des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio mit Sitz in Köln
ist in der Creditreform Firmendatenbank mit der Rechtsform GbR
/ Arbeitsgemeinschaft eingetragen.
Das Unternehmen ist wirtschaftsaktiv.
Die Umsatzsteuer-ID des Unternehmens ist in den Firmendaten verfügbar.
Das Unternehmen verfügt über einen Standort.
Es liegen Daten zu 2 Hausbanken vor.
Sie erreichen das Unternehmen telefonisch unter der Nummer: +49 221 50610.
Sie haben zudem die Möglichkeit Anfragen per E-Mail an E-Mail-Adresse anzeigen zu versenden.
Für den postalischen Schriftverkehr nutzen Sie bitte die Firmenadresse Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln, Nordrhein-Westfalen, Deutschland.
  8)
Quelle: firmenwissen.de


Hierzu das, was hier zu finden ist.
Quelle: https://mediencommunity.de/book/export/html/18555

Zitat
Merkmale von Kapitalgesellschaften

•Bei Kapitalgesellschaften steht eher eine reine Kapitalbeteiligung und nicht die persönliche Mitarbeit der Gesellschafter im Vordergrund.
•Kapitalgesellschaften sind sog. juristische Personen bzw. Körperschaften des privaten Rechts.
•Kapitalgesellschaften müssen auch selbst Steuern zahlen (Körperschaftssteuer).
•Da eine juristische Person nicht von sich aus „aktiv“ werden kann, benötigt jede Kapitalgesellschaft natürliche Personen, die Geschäftsführung und Vertretung übernehmen (die sog. Organe).
•Die Anteile der Gesellschafter sind übertragbar, ohne dass der Fortbestand der Kapitalgesellschaft beeinflusst wird.
•Die Beschlussfassung erfolgt zumeist nach dem Verhältnis der Kapitalbeteiligung.
•Die Gesellschafter haften i.d.R. nur in der Höhe ihrer Anteile an der Kapitalgesellschaft und nicht mit ihrem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten (Schulden) der Gesellschaft.
•Beispiele für Kapitalgesellschaften: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG).
•Zum Verfassen von Kommentaren bitte anmelden oder registrieren.


Merkmale von Personengesellschaften

•Personengesellschaften bestehen aus mindestens zwei Gesellschaftern.
•Bei Personengesellschaften arbeiten die Gesellschafter i.d.R. persönlich mit.
•Abstimmungen finden zumeist nach der Anzahl der Gesellschafter statt (nicht nach dem Verhältnis der Kapitalbeteiligung).
•Bei den Personengesellschaften ist für die Gesellschafter ein Mindestkapital nicht zwingend erforderlich, allerdings in der Praxis durchaus üblich.
•Gesellschafter einer Personengesellschaft sind viel stärker an die Gesellschaft gebunden als die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft.
•Anteile der Gesellschafter sind zumeist nicht übertragbar, da das Gesellschaftsvermögen den Gesellschaftern gemeinschaftlich zusteht.
•Personengesellschaften sind keine juristischen Personen, d.h. bei einer Personengesellschaft ist der Gesellschafter (als natürliche Person) Träger von Rechten und Pflichten.
•Die Haftung der Gesellschafter einer Personengesellschaft ist persönlich, unbeschränkt und solidarisch (Prinzip „Alle für einen, einer für alle“)
•Eine Ausnahme bildet die Haftungsbeschränkung des Kommandisten (Teilhafters) einer Kommanditgesellschaft (KG).
Beispiele für Personengesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, auch „BGB-Gesellschaft“).

Die GbR ist demnach eine Personengesellschaft.
"Bei Personengesellschaften arbeiten die Gesellschafter i.d.R. persönlich mit."
Am BS sind die 16 Länder beteiligt. Das sind keine Personen. Diese arbeiten auch nicht mit. Für meine Begriffe ist es eher eine Art Beteiligungsgesellschaft, jedoch nicht rechtsfähig nach Landesrecht.

"Personengesellschaften sind keine juristischen Personen, d.h. bei einer Personengesellschaft ist der Gesellschafter (als natürliche Person) Träger von Rechten und Pflichten."
Die Rede ist von natürlichen Personen, die Träger von Rechten und Pflichten sind.
Die Angestellten des BS sind keine Gesellschafter und auch keine Träger von Rechten und Pflichten.


" ... ist in der Creditreform Firmendatenbank mit der Rechtsform GbR / Arbeitsgemeinschaft eingetragen. "
Einfach mal im Forum bei SUCHE den Begriff -Creditreform- eingeben.
Das sind die, die für die GEZ Gelder eintreiben wollen. Oftmals gar nicht auf legaler Basis.
Creditreform gehört mit zu den Nutznießern dieser Abzocke.
Wenn Creditreform solche Falschmeldungen verbreitet, dann weiß man um die Seriosität dieses GEZ-hörigen Unternehmens.


***Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Der Betreff wurde zur Präzisierung angepasst.
Begriffe die von Lesern falsch oder als Beleidigung interpretiert werden könnten, sollten vermieden werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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Re: Ist der Beitragsservice (BS) eine GbR?
#1: 28. Oktober 2018, 14:49
1. ist der Betreff des Threads mit der persönlichen Ansprache eines Nutzers selten dämlich gewählt. Üblich wäre dafür der Weg einer PM.

2. wenn dir GbR "haarsträubend" erscheint, dann erkläre doch bitte die Unternehmensform, die deiner Meinung nach passend ist. Danke!

Am Rande: Ich vertrete übrigens wie marga die Ansicht, dass es sich beim BS um eine GbR handelt.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

g
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Re: Ist der Beitragsservice (BS) eine GbR?
#2: 28. Oktober 2018, 14:58
1. Das hat marga öffentlich kundgetan. Nicht einmal, nicht zweimal, sondern vielfach.
Den Betreff kann man notfalls ändern.
Es soll auch dazu dienen, dass andere user nicht noch o.g. Falschmeldung verbreiten.

2. Es wurde mehrfach erläutert, dass es sich um eine Gemeinschaftseinrichtung der 16 Länder handelt, die aber nicht mit 16 Mal Landesrecht rechtlich auftreten darf und daher nicht rechtsfähig ist.

3. Wie erklärst du dann das, was bei : https://mediencommunity.de/book/export/html/18555  über Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften steht?

Die GbR ist eine Personengesellschaft.



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Re: Ist der Beitragsservice (BS) eine GbR?
#3: 28. Oktober 2018, 15:09
Ich kritisiere nicht die Frage, sondern den Betreff! Die Nennung einer Person ist unüblich, da die Person nicht Gestand von öffentlichen Diskussionen sein sollte.

Eine Suche im Forum ergibt problemlos, dass marga nicht allein ist mit der Feststellung, dass es sich bei BS um eine GbR handelt. Ich habe dich gebeten die Rechtsform zu erklären, wenn du anderer Ansicht bist. Ich habe meine Ansicht dazu vielfach geäußert und auch hier bereits Position pro GbR bezogen, muss also derzeit gar nichts erklären. GbR steht bekanntlich für "Gesellschaft bürgerlichen Rechts". Das schliesst nicht aus, dass die Gesellschafter juristische Personen sind.

M. Boettcher


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g
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Re: Ist der Beitragsservice (BS) eine GbR?
#4: 28. Oktober 2018, 15:20
Ich hatte bereits zitiert:
Zitat
"•Personengesellschaften sind keine juristischen Personen, d.h. bei einer Personengesellschaft ist der Gesellschafter (als natürliche Person) Träger von Rechten und Pflichten."

Es ist zu lesen: natürliche Person.
"... ist der Gesellschafter als natürliche Person ..."

Was ist eine natürliche Person? im Gegensatz zu einer juristischen Person?
Wie soll dann eine juristische Person ein Gesellschafter sein, es sei denn bei mediencommunity.de steht es falsch?


Zu dieser Frage der Rechtsform schreibt der BS in seinem Impressum: nicht rechtsfähig.
D.h. - keinerlei Rechtsform.
Der BS ist etwas, was lt. Landesrecht gar nicht vorgesehen ist.


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Re: Ist der Beitragsservice (BS) eine GbR?
#5: 28. Oktober 2018, 15:33
Man findet mit leichter Mühe sehr viele Hinweise darauf, dass auch juristische Personen Gesellschafter einer GbR sein können. Kleine Auswahl:

IHK Berlin
https://www.ihk-berlin.de/blob/bihk24/Service-und-Beratung/recht_und_steuern/downloads/2253274/d9c55e752632b66d821f1245813091e0/Merkblatt_Gesellschaft_buergerlichen_Rechts_GbR-data.pdf

Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrgerlichen_Rechts_(Deutschland)

Gründerszene
https://www.junge-gruender.de/gbr-gruenden/

M. Boettcher


Edit DumbTV:
Der Thread muss moderiert werden und ist daher zumindest vorläufig geschlossen.


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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