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Autor Thema: Bestätigung des Rundfunkbeitrags lässt Vorführwagen-Frage noch offen  (Gelesen 2299 mal)

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kfz-betrieb.vogel.de      19.07.2018

Autor: Andreas Grimm
Bestätigung des Rundfunkbeitrags lässt Vorführwagen-Frage noch offen

ZDK sieht noch Chancen, die Belastung zu senken
Zitat
Obwohl also am Rundfunkbeitrag grundsätzlich nicht zu rütteln ist, erwartet der Rechtsexperte des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), Ulrich Dilchert, dass „mit dieser Entscheidung argumentativ der Verfassungsbeschwerde eines Stuttgarter Autohauses gegen die Rundfunkbeiträge auf Vorführwagen noch nicht der Boden entzogen ist“. Das Autohaus Menton wehrt sich mit Unterstützung des ZDK gegen diese aus Sicht des Kfz-Gewerbes ungerechtfertigt hohe Belastung.
Zitat
Wir sind davon überzeugt, dass Vorführwagen als Handelsware zu gelten haben und dafür kein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist“, sagte Dilchert. Durch die seit 2013 gültige Neuregelung der Rundfunkbeiträge werden Kfz-Betriebe über Gebühr belastet, da auch für Vorführwagen Beiträge entrichtet werden müssen. Für das klagende Autohaus ergaben sich Beitragssteigerungen von rund 250 Prozent.
Weiterlesen auf :
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/bestaetigung-des-rundfunkbeitrags-laesst-vorfuehrwagen-frage-noch-offen-a-735287/


Siehe auch :
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe: Verfassungsbeschwerde gegen RB
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27195.0

Rundfunkgebühr: Kfz-Gewerbe legt Verfassungsbeschwerde ein
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26960.0

Verband geht mit Rundfunkgebühren-Klage in Berufung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22314.0

Rundfunkbeitrag für Vorführwagen - Musterklage in erster Instanz abgewiesen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21974.0


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autoservicepraxis.de      19.07.2018

Urteil in Karlsruhe
Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

Der Rundfunkbeitrag ist im Wesentlichen verfassungskonform. Die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz gelte sowohl für den privaten als auch den nicht-privaten Bereich, entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch.
Zitat
Raum für Regelung bei Vorführwagen
Damit ist der für Vermietfahrzeuge zu entrichtende Beitrag bei Autovermietungen oder auch Autohäusern zwar keine ungleiche Belastung im Vergleich zu anderen Unternehmen. Anders könnte es sich aber bei Vorführwagen darstellen. Das Urteil des höchsten deutschen Gerichts lässt nach Einschätzung von Ulrich Dilchert, Rechtsexperte beim Zentralverband des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK), nach wie vor Raum für Regelung bei diesen Fahrzeugen: "So wie es derzeit aussieht, ist mit dieser Entscheidung argumentativ der Verfassungsbeschwerde eines Stuttgarter Autohauses noch nicht der Boden entzogen", sagte er am Mittwoch in Bonn.
Der ZDK setzt sich seit langem dafür ein, dass Vorführwagen als Handelsware zu gelten haben und dafür kein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist. Der Verband unterstützt das Musterverfahren des Kfz-Betriebs, für den sich seit der Reform der Rundfunkgebühren im Jahr 2013 Beitragssteigerungen von rund 250 Prozent ergaben.
Weiterlesen auf :
http://www.autoservicepraxis.de/rundfunkbeitrag-ist-verfassungsgemaess-2192209.html


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