Autor: 28. März 2018, 18:46
kfz-betrieb.de, 28.03.2018
Rundfunkgebühr:
Kfz-Gewerbe legt Verfassungsbeschwerde einBranche wehrt sich gegen Gebühren auf VorführwagenVon Christoph Baeuchle
Das Kfz-Gewerbe will weiter gegen die aus seiner Sicht ungerechtfertigten Rundfunkgebühren für Vorführwagen vorgehen. Das Reutlinger Autohaus Menton hat – unterstützt durch den Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes und das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg – beschlossen, den Weg einer Verfassungsbeschwerde zu gehen.
Der Schritt ist die logische Folge, nachdem das Verwaltungsgericht Sigmaringen Anfang Februar 2017 (Az: 5 K 2704/15) im Musterverfahren des Kfz-Gewerbes entschieden hat, dass auch auf Vorführfahrzeuge Rundfunkbeiträge zu entrichten sind. Ein Argument der Prozessbeteiligten ist nach wie vor, dass Vorführwagen als nicht-beitragspflichtige Handelsware zu gelten haben und dafür kein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist. […]
Weiterlesen auf:https://www.kfz-betrieb.vogel.de/rundfunkgebuehr-kfz-gewerbe-legt-verfassungsbeschwerde-ein-a-700364/
-
IP logged
»Letzte Änderung: 29. März 2018, 11:21 von DumbTV«