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Autor Thema: Rundfunkgebühr: Kfz-Gewerbe legt Verfassungsbeschwerde ein  (Gelesen 3304 mal)

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kfz-betrieb.de, 28.03.2018

Rundfunkgebühr:
Kfz-Gewerbe legt Verfassungsbeschwerde ein

Branche wehrt sich gegen Gebühren auf Vorführwagen

Von Christoph Baeuchle

Zitat
Das Kfz-Gewerbe will weiter gegen die aus seiner Sicht ungerechtfertigten Rundfunkgebühren für Vorführwagen vorgehen. Das Reutlinger Autohaus Menton hat – unterstützt durch den Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes und das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg – beschlossen, den Weg einer Verfassungsbeschwerde zu gehen.

Der Schritt ist die logische Folge, nachdem das Verwaltungsgericht Sigmaringen Anfang Februar 2017 (Az: 5 K 2704/15) im Musterverfahren des Kfz-Gewerbes entschieden hat, dass auch auf Vorführfahrzeuge Rundfunkbeiträge zu entrichten sind. Ein Argument der Prozessbeteiligten ist nach wie vor, dass Vorführwagen als nicht-beitragspflichtige Handelsware zu gelten haben und dafür kein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist.  […]

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https://www.kfz-betrieb.vogel.de/rundfunkgebuehr-kfz-gewerbe-legt-verfassungsbeschwerde-ein-a-700364/


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