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Autor Thema: Verband geht mit Rundfunkgebühren-Klage in Berufung  (Gelesen 2029 mal)

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kfz-betrieb.vogel.de, 02.03.2017

Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg
Verband geht mit Rundfunkgebühren-Klage in Berufung

Christoph Baeuchle

Zitat
Das Verfahren gegen die Rundfunkgebühren für Vorführwagen geht in die nächste Runde. „Wir werden versuchen, die nächsthöhere Instanz anzurufen, sofern dies möglich ist“, sagte Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg, am Rande der Jahrespressekonferenz des Landesverbands. Sollte dies nicht möglich sein, wäre auch die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ein denkbarer Weg. [..]

Im Rahmen eines vom ZDK unterstützten Musterverfahrens in Baden-Württemberg hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen Anfang Februar 2016 in erster Instanz die Klage abgewiesen. Im Herbst 2015 hatte das Reutlinger Autohaus Menton mit Unterstützung des Verbands und der Stuttgarter Kanzlei Eisenmann Wahle Birk & Weidner beim Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage gegen Rundfunkgebühren für Vorführwagen eingereicht. [..]

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http://www.kfz-betrieb.vogel.de/verband-geht-mit-rundfunkgebuehren-klage-in-berufung-a-586702/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2017, 23:06 von Bürger«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Je mehr & je öfter geklagt wird, umso besser. Insofern ein guter Ansatz. Das reicht aber wohl nicht.

Denn speziell für die deutsche Juristenzunft kann wohl eines festgestellt werden - angesichts dessen, dass es offenbar nur Juristen im Ruhestand sind, die sich gegen den sogenannten 'Rundfunkbeitrag'® wenden - nämlich, dass deren Phase der Aufklärung schon wieder zuende ist. Das ist fatal - hatte diese doch ohnehin erst mit 150-jähriger Verspätung ihren Anfang genommen, wenn man von den verhältnismäßig wenigen klugen Vertretern absieht, die es immer wieder mal gegeben hat.
 
Auf dem Hintergrund scheint wohl einer beachtlichen Anzahl - wie sehr schœn zumindest an den vielen  bisherigen »Urteilen« z. Th. 'Rundfunkbeitrag'® - von hiesigen Rechtsgelehrten wieder die Rückwendung zum platten Dezisionismus als höchstem Ausdruck von »Rechtskultur« - und diese sich selbst in einer entsprechenden Rolle - zu gefallen, was selbstredend bestens zur noch gar nicht so lange vergangenen totalitären Vergangenheit dieses Landes passt.

Jeder Bürger mit auch nur noch einem bisschen Rechtsbewusstsein ist gefragt und gefordert, sich gegen diese Massenvergewaltigung der Bürger durch den Staat & dieses erschreckende Bild, das insbesondere die Verwaltungsgerichte auf den verschiedenen Ebenen abgeben zu wehren.

Die Damen & Herren Politiker der Parteien, die vom mit dem Geld der Bürger gekauften ÖRR profitieren,  müssen wohl erst eine durch Überlastung lahmgelegte Justiz und leere Kassen beim ÖRR vorfinden, bevor die zur Vernunft kommen - sofern das überhaupt noch möglich ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2017, 23:46 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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