Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Eine Klage, die die Öffentlich-Rechtlichen ins Wanken bringen könnte  (Gelesen 2573 mal)

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.485

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/sueddeutsche_zeitung.jpg

Rundfunkbeitrag vor Gericht
Eine Klage, die die Öffentlich-Rechtlichen ins Wanken bringen könnte

Quelle: Süddeutsche Zeitung 16.05.2018 von Wolfgang Janisch


Zitat
Wer in diesen Zeiten, in denen der Wind für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk rauer geworden ist, nach einem wirklich treuen Begleiter sucht, der wird in Karlsruhe fündig. Die wunderbare Freundschaft begann am 28. Februar 1961, als das Bundesverfassungsgericht den plumpen Versuch von Konrad Adenauer unterband, als Konkurrenz zur ARD einen kanzlertreuen Sender zu installieren. Die Freundschaft hat gehalten, etwa ein Dutzend Urteile zeugen davon; die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" der Sender steht festgemauert im Verfassungsrecht. Daran werden sich die Beteiligten erinnern, wenn sie an diesem Mittwoch im Sitzungssaal des Gerichts Platz nehmen, in Erwartung einer zweitägigen Verhandlung zum Rundfunkbeitrag. […]

Weiterlesen auf:
http://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunkbeitrag-klage-1.3980477


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

n
  • Beiträge: 1.456
Mit Umfrage:
Was ist Ihnen der öffentlich-rechtliche Rundfunk monatlich wert?
16.467 User haben abgestimmt, die Peaks sind bei 0, 4, 10 und 18 Eur.
Der bei 0 ist am grössten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

c
  • Beiträge: 1.025
Zitat
Dass das Gericht aber die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks komplett in Frage stellt, ist unwahrscheinlich. Die unteren Instanzen haben das neue Gebührenmodell fast durchweg bestätigt... Die Gebührenfinanzierung der Anstalten gehört irgendwie zur öffentlich-rechtlichen DNA

SZ berichtet - und kennt den Unterschied zwischen "Gebühr" und "Beitrag" nicht. Die Rundfunkgebühr war vom Verfassungsgericht allerdings als zur Rundfunkfinanzierung geeignetes Mittel (o.ä.) bezeichnet worden, nicht jedoch der Rundfunkbeitrag... diese (ich zitiere:) "Detail" ist der SZ entgangen...  ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

T

Tereza

Zitat
Die Gerichte wollten stets eins: die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss mit der Garantie seiner finanziellen Unabhängigkeit ausgestattet sein, anders ist eine freie Programmgestaltung nicht denkbar. Es wäre ein eklatanter Verstoß gegen den Grundsatz der Staatsferne, wenn etwa die Landesparlamente nach Gusto Geld für die Sender in den Haushalt einstellten (oder eben auch nicht). Der Rundfunk wäre am Gängelband der Politik.
Zur "Unabhängigkeit" und "Staatsferne": Der Rundfunk IST am Gängelband der Politik.

Zitat
Und wirklich "staatsferne" Alternativen sind schwer realisierbar. Erdacht hat diese Prozedur übrigens im Wesentlichen das Bundesverfassungsgericht.
Richtig: Das Bundesverfassungsgericht ist Teil des Problems.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben