gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18 => Thema gestartet von: DumbTV am 17. Mai 2018, 13:39
-
(https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/sueddeutsche_zeitung.jpg)
Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/sueddeutsche_zeitung.jpg
Rundfunkbeitrag vor Gericht
Eine Klage, die die Öffentlich-Rechtlichen ins Wanken bringen könnte
Quelle: Süddeutsche Zeitung 16.05.2018 von Wolfgang Janisch
Wer in diesen Zeiten, in denen der Wind für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk rauer geworden ist, nach einem wirklich treuen Begleiter sucht, der wird in Karlsruhe fündig. Die wunderbare Freundschaft begann am 28. Februar 1961, als das Bundesverfassungsgericht den plumpen Versuch von Konrad Adenauer unterband, als Konkurrenz zur ARD einen kanzlertreuen Sender zu installieren. Die Freundschaft hat gehalten, etwa ein Dutzend Urteile zeugen davon; die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" der Sender steht festgemauert im Verfassungsrecht. Daran werden sich die Beteiligten erinnern, wenn sie an diesem Mittwoch im Sitzungssaal des Gerichts Platz nehmen, in Erwartung einer zweitägigen Verhandlung zum Rundfunkbeitrag. […]
Weiterlesen auf:
http://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunkbeitrag-klage-1.3980477
-
Mit Umfrage:
Was ist Ihnen der öffentlich-rechtliche Rundfunk monatlich wert?
16.467 User haben abgestimmt, die Peaks sind bei 0, 4, 10 und 18 Eur.
Der bei 0 ist am grössten.
-
Dass das Gericht aber die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks komplett in Frage stellt, ist unwahrscheinlich. Die unteren Instanzen haben das neue Gebührenmodell fast durchweg bestätigt... Die Gebührenfinanzierung der Anstalten gehört irgendwie zur öffentlich-rechtlichen DNA
SZ berichtet - und kennt den Unterschied zwischen "Gebühr" und "Beitrag" nicht. Die Rundfunkgebühr war vom Verfassungsgericht allerdings als zur Rundfunkfinanzierung geeignetes Mittel (o.ä.) bezeichnet worden, nicht jedoch der Rundfunkbeitrag... diese (ich zitiere:) "Detail" ist der SZ entgangen... ;)
-
Die Gerichte wollten stets eins: die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss mit der Garantie seiner finanziellen Unabhängigkeit ausgestattet sein, anders ist eine freie Programmgestaltung nicht denkbar. Es wäre ein eklatanter Verstoß gegen den Grundsatz der Staatsferne, wenn etwa die Landesparlamente nach Gusto Geld für die Sender in den Haushalt einstellten (oder eben auch nicht). Der Rundfunk wäre am Gängelband der Politik.
Zur "Unabhängigkeit" und "Staatsferne": Der Rundfunk IST am Gängelband der Politik.
Und wirklich "staatsferne" Alternativen sind schwer realisierbar. Erdacht hat diese Prozedur übrigens im Wesentlichen das Bundesverfassungsgericht.
Richtig: Das Bundesverfassungsgericht ist Teil des Problems.