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Autor Thema: GERICHTSTERMIN Verhandlung VG Düsseldorf 27.02.18 ab 11:00 Uhr  (Gelesen 2557 mal)

  • Beiträge: 3.239
Verhandlung eines Widerspruchs mit dem Inhalt:

Europarecht
Behördeneigenschaft des WDR und des BS

Im Übrigen wird der Aufsatz des Dr. Sprißler mitsamt den Fußnoten als Argumentationshilfe verwendet.


Dienstag, 27.02.2018 um 11:00 Uhr VG Düsseldorf
Bastionstraße 39
40213 Düsseldorf
Sitzungssaal IV, Raum 235

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B
  • Beiträge: 145
Moin,

leider bin an dem Termin verhindert  Ich wünsche Dir viel Erfolg und Gerechtigkeit.

Das Gericht hat bei mir noch nicht ein einziges Argument anerkannt   >:(


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  • Beiträge: 125
    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
Mein Termin wäre um 12 Uhr gewesen, aber der ist wegen meines Ablehnungsantrags aufgehoben worden.


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Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

c
  • Beiträge: 873
"Behördeneigenschaft des WDR"

Das könnte interessant werden. Die Befugnisse des WDR müssen sich aus einem Gesetz ergeben. Das WDR-Gesetz erlaubt es dem WDR nur, Rundfunk zu veranstalten, nicht jedoch, eine Abgabe von Bürgern zu erheben.

Der RfBeitragsStV ist keine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, da dort der WDR nicht erwähnt ist (sein kann). Dort steht nur, dass die jeweilige LRA zuständig ist. Auch für das Verfahren zur Erhebung der Abgabe fehlt jegliche gesetzliche Grundlage. Der StV enthält somit nur den Auftrag an den jeweiligen Landesgesetzgeber, diese Dinge zu regeln. Das NRW-Parlament hat zwar dem StV zugestimmt, aber vergessen, den StV durch Schaffung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage umzusetzen.

Das Gericht kann nicht argumentieren, dass man das in den StV hineininterpretieren kann oder das LVwVfG analog auslegen könne etc. pp. Die Ermächtigungsgrundlage muss sich aus einem parlamentarischen Gesetz ergeben. Das Gericht darf sich nicht selbst zum Gesetzgeber erheben. Das würde gegen das Gewaltenteilungsprinzip verstoßen!

Witzigerweise hat sich das BVerwG dazu nicht eingelassen. Offenbar ist dies von der Revision nicht gerügt worden.


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  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Moin Moin

Ist es nicht so, dass die Verwaltungsgerichte den Bürgerinnen und Bürgern vor der Willkür des Staates schützen müssen? Ok, auch umgekehrt.
Ist der/die Verwaltungsrichter/in nicht dazu verpflichtet, die Klageschrift des juristischen Laien so zu ändern, dass sie gerichtsverwertbar ist?
Schließt das nicht auch ein, dass RichterInnen nach allen Seiten alle Argumente des Klägers zu prüfen haben?

Es gibt eine handvoll Gutachten zum RBStV die ihn als konform zu verfassungs-/europarechtlichen Anforderungen sehen - aber eine ganze Menge an Gutachten eben nicht und die sind keine juristischen Laien!

Glauben die wirklich, dass - wenn der Beitrag kippt - dann das Chaos in der Gesellschaft losbricht?

Das kann doch nicht sein und das glaube ich nicht! Es bricht doch nur das Chaos unter den Nutznießern des Rundfunks aus! Na und dass da einige Stühle der Politiker zusammenbrechen und so der/die eine oder andere RichterIn (auch AD) keinen Nebenverdienst zur Pension hat, ist ja auch klar!

Das ist das Problem. Deshalb zwingen sie Menschen zu zahlen, die sie nicht mitfinanzieren wollen. Wenn es nicht anders geht, werden die Querulanten weggesperrt.

Free TV??!! Frei empfangbarer Rundfunk???!! Wenn ich die finanziellen Mittel nicht habe, um die entsprechenden Geräte zu kaufen, ist der Rundfunk nicht frei empfangbar! Und bei einer Katastrophe bleibt der, der keinen Rundfunk nutzt im Wohnzimmer sitzen, während die mit Rundfunkempfang alle in den Keller flitzen?

Ohmanoman wie krank!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2018, 02:45 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

  • Beiträge: 56
Und wie lief die Verhandlung? Kann einer berichten?


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  • Beiträge: 3.239
Die Verhandlung war unspektakulär. Es war nur ein Einzelrichter anwesend, obwohl Verhandlung vor der Kammer beantragt wurde. Von der Gegenseite war niemand erschienen. Die Öffentlichkeit wurde durch einen aktiven Mitstreiter des runden Tisches/der Infostände Essen wahrgenommen, so dass ich Unterstützung hatte :).
Der Richter war gut in die Materie eingearbeitet und wird das Unrecht erkannt haben, aber er wird es wohl billigen, wie alle Verwaltungsrichter. Ich habe ihm eine leicht gekürzte Kopie vom Aufsatz von Dr. Sprißler überlassen. Ruhen des Verfahrens kam für ihn nicht in betracht, er müsste ja sonst unzählige Fälle aufarbeiten, wenn das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat. Wann das wäre, ist noch nicht klar. Es wurde nichts verhandelt, er hat nur geduldig zugehört und wollte nichts entscheiden, das Urteil kommt später. Er wird sich dem bisherigen Urteil der Kammer anschließen - das Urteil steht also fest.


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