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Autor Thema: Anfrage z. Vorabinform. d. Bay. Landtages z. 15. RÄndStV durch Staatsregier.  (Gelesen 10021 mal)

g
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http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerPIG/true

Zitat
III. Beabsichtigte Staatsverträge

1. Will die Staatsregierung einen Staatsvertrag abschließen, so unterrichtet das federführende Staatsministerium den Landtag mindestens vier Wochen vor Unterzeichnung des Staatsvertrags
Das vorstehende ist der Passus, der sehr wahrscheinlich nicht eingehalten wurde, neben all den anderen Ungereimtheiten.

Danke und auch für den link zum thread : https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18451.msg120850.html#msg120850

Dort hast du bereits im Januar 2016 das Thema angeschnitten.
Ich sehe das genau wie du. Scheinbar kann man dir keinerlei Belege liefern, die beweisen können, dass alles lt. Parlamentsbeteiligungsgesetz ordentlich gelaufen ist.
Demzufolge ist zu vermuten, das der MP im Alleingang ohne Auftrag gehandelt hat. (Sozusagen wie immer, also ganz normal?)
Was bedeutet das jetzt? Nichteinhaltung der Regeln zum Verabschieden der Änderung eines Staatsvertrages würde ich vermuten. Weiterhin würde ich ebenfalls die Nichtigkeit in dem Falle vermuten.

Das Parlamentsbeteiligungsgesetz scheint es wohl nur in Bayern zu geben.


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cleverle2009

Autor: gerechte Lösung
« am: Gestern um 23:57 »

Zitat
Ausschüsse
Für die Dauer der Wahlperiode eines Landtags werden ständige Aus-
schüsse eingesetzt, die für bestimmte Fachgebiete zuständig sind. Die
Ausschüsse bereiten die Verhandlungen und Entscheidungen der Voll-
versammlung vor. Sie beraten außerdem Eingaben und Beschwerden
der Bürgerinnen und Bürger und beschließen in der Regel darüber
endgültig. Die Sitzungen der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich.
Der Landtag bestimmt die Zahl der Mitglieder eines Ausschusses.
Die Zusammensetzung richtet sich nach der Größe der Fraktionen.
Diesen obliegt die Benennung und Abberufung ihrer Mitglieder in den
Ausschüssen.

Die Zusammensetzung des Landtages
https://www.bayern.landtag.de/parlament/

Die Ausschüsse beraten vor, der Landtag nickt dann ab.

Dem 16. Bayerischen Landtag (2008 bis 2013) gehörten
Zitat
Die CSU stellt in dem Vier-Fraktionen-Parlament 101 Abgeordnete (2008: 92).
Die CSU hatte auch im Ausschuss die Mehrheit.

Schriftliche anfrage der Freien Wähler an die Staatsregierung wegen GEZ
http://www1.bayern.landtag.de/webangebot1/dokumente.suche.maske.jsp?DOKUMENT_TYPE=EXTENDED&STATE=SHOW_RESULT&VERLAUF_DOK_ID=14835&VERLAUF_VORL_ID=31730&ERW_PLPR=&REL_DOCS=false&DOKUMENT_INTEGER_RESULT_START_INDEX=0&REMOVE#LASTFOLDER


Vorgangsmappe
http://www1.bayern.landtag.de/webangebot1/dokumente.suche.maske.jsp?DOKUMENT_TYPE=EXTENDED&STATE=SHOW_RESULT&VERLAUF_DOK_ID=13250&VERLAUF_VORL_ID=28406&ERW_PLPR=&REL_DOCS=false&DOKUMENT_INTEGER_RESULT_START_INDEX=0&REMOVE#LASTFOLDER

Zitat
Bayerischer Landtag
16. Wahlperiode
Drucksache
16/
9685
29.09.2011
Drucksachen,  Plenarprotokolle  sowie  die  Tagesordnungen 
der  Vollversammlung  und  der  Ausschüsse  sind  im  Internet  unter
  www.bayern.landtag.de  - Dokumente
 abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen
 zur Verfügung.
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur
Gesetzentwurf der Staatsregierung Drs. 16/8242
zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes, des
Bayerischen Mediengesetzes und des Gesetzes zur Aus-
führung des Rundfunkstaatsvertrags und des Jugend-
medienschutz-Staatsvertrags
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/16_0008933.pdf

Das ist sehr umfangreiche Recherche.

Das alles entspricht nicht der Bayerischen Verfassung und dem Parlamentsbeteiligungsgesetz.
Unter dem Deckmäntelchen von Scheindemokratie wird die Gesetzgebung abgewickelt.
Die fehlenden Lesungen zeigen beim 15. RÄndStV das Demokratiedefizit in Bayern auf.


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cleverle2009



Schriftliche anfrage der Freien Wähler an die Staatsregierung wegen GEZ
http://www1.bayern.landtag.de/webangebot1/dokumente.suche.maske.jsp?DOKUMENT_TYPE=EXTENDED&STATE=SHOW_RESULT&VERLAUF_DOK_ID=14835&VERLAUF_VORL_ID=31730&ERW_PLPR=&REL_DOCS=false&DOKUMENT_INTEGER_RESULT_START_INDEX=0&REMOVE#LASTFOLDER


Vorgangsmappe
http://www1.bayern.landtag.de/webangebot1/dokumente.suche.maske.jsp?DOKUMENT_TYPE=EXTENDED&STATE=SHOW_RESULT&VERLAUF_DOK_ID=13250&VERLAUF_VORL_ID=28406&ERW_PLPR=&REL_DOCS=false&DOKUMENT_INTEGER_RESULT_START_INDEX=0&REMOVE#LASTFOLDER


Unter den beiden vorstehenden Webadressen standen am 1. Februar 2018 noch erhellende Vorgangsmappen zur Einsicht.

Dazu passt gut eine Veröffentlichung in der Süddeutschen Zeitung:
8. Februar 2018, 15:35 Uhr  Bayerischer Landtag
Wenn die Staatsregierung die Auskunft verweigert
Zitat
    Die Opposition im bayerischen Landtag kritisiert, dass Abgeordnete nicht ausreichend durch die Staatsregierung mit Informationen versorgt würden.
    Die Antworten auf Anfragen seien häufig ausweichend oder sogar ablehnend.
    Die Weigerung werde oft mit einem unverhältnismäßigen Arbeits- oder Verwaltungsaufwand begründet.

Von Claudia Henzler, Nürnberg/München

http://www.sueddeutsche.de/bayern/bayerischer-landtag-wenn-die-staatsregierung-die-auskunft-verweigert-1.3855780

Was die Abgeordneten hier bemängeln, betrifft auch den Bürger, denn die Abgeordneten sind die Vertreter der Bürger.


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cleverle2009

Mein Bekannter hat nun erneut insistierten müssen - Ein Zitat aus dem umfangreichen Schreiben:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Antwort auf meine Anfrage vom XX. Dezember 2017 und XX. Januar 2018 über die Vorabinformation des Landtages bezüglich des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages habe ich erhalten.

Die umfangreiche Dokumentation mit Schreiben vom XX. Januar 2018 ist ebenfalls eingegangen,

Die nachfolgende Nachfrage ist nötig, weil in der mir übersandten Dokumentation die Antworten nicht auffindbar sind.

Sie schreiben, diese Vorabinformation des Landtages über die Absicht der Staatskanzlei den Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages zu Landesgesetz zu machen, wurde in das elektronische Austauschverfahren „PBG – Verfahren BYBN“ eingestellt.

Ich bitte um Übersendung des Wortlautes dieser Vorabinformation welcher in das elektronische Austauschverfahren „PBG – Verfahren BYBN“ eingestellt wurde.

Ich bitte um Nachweis wie und wann der Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages dem Landtag vorgelegt wurde. Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 3./4. September 2003 müsste die Vorlage des Entwurfes des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages mindestens 4 Wochen vor dem 15. Dezember 2010 erfolgt sein.

Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 3./4. September 2003 müsste in dieser Zeit die 1. und 2. Lesung mit Debatte über die Absicht der Staatsregierung, diesen 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag zu Landesgesetz zu machen stattgefunden haben. Ich bitte um Nachweis und eine Abschrift dieser Debatten.

Bitte informieren Sie mich auch über den Beschluss des Landtages, der Herr Ministerpräsident Horst Seehofer soll diesen Vertrag nun unterzeichnen.

Darauf erhielt mein Bekannter das im Anhang zu findende Schreiben des Landtagsamtes. Welches die geforderten Auskünfte nicht enthielt.

Schlussfolgerung:
Das sogenannte "Gesetz" ist nicht gemäß den Vorschriften zum Erlassen von Gesetzen nach der Bayerischen Verfassung in der zum Zeitpunkt des Staatshandelns gültigen Verfassung entstanden.
Nicht das Volk hat hier gesetzgeberisch gewirkt, sondern der Ministerpräsident Horst Seehofer hat eine Vorgabe gemacht und der Landtag hatte keine Chance, der Mitwirkung. Der Landtag durfte nur abnicken und das wars dann auch.

Im Plenarprotokoll 16/76 v. 17.05.2011]https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/076%20PL%20170511%20ges%20endg%20Kopie.pdf#page=28]Im Plenarprotokoll 16/76 v. 17.05.2011 wird durchaus Kritik - berechtigte Kritik - von Prof. Dr. Michael Piazolo  (FREIE WÄHLER) geübt. Prof. Dr. Michael Piazolo hat die Ablehnung des Staatsvertrages in diesem Plenarprotokoll angekündigt. aus dem Protokoll geht auch hervor, dass nicht das Parlament beraten hat, sondern ein Ausschuß. Dieser Ausschuß gibt dann eine Beschlussempfehlung.

Fazit:
Das Gesetz ist nichtig und mein Bekannter wird weiterhin keinen Beitrag zu diesem größten Betrug am Bürger in diesem Jahhundert leisten, so hat er mir versichert.


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Das scheint in Bayern nicht so recht nach den Vorgaben gelaufen zu sein. Damit wäre der 15. Abzockstaatsvertrag für meine Begriffe unwirksam. Welch eine Freude.

Welches Gesetz bitte?
Es gibt kein Gesetz.
Es gibt einen sog. Staatsvertrag.
Dieser wurde durch eine Ratifizierung zu "geltendem Recht" erhoben. Es bleibt weiterhin ein ganz normaler Vertrag. Ein kleiner aber feiner Unterschied.



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