Hallo!
Wie drboe unter Antwort #6 schon geschrieben hat, wird das BVerfG Übergangsfristen für Änderungen festlegen. Alle die, die bisher "einfach" gezahlt haben, sehen nichts wieder.
Für alle die, welche geklagt haben (und nach Abweisung gezaht haben) und deren Klagen auch die Punkte enthalten, zu den das BVerfG Entscheidungen trifft, die von den der VG´s / OVG´s / BVerwG abweichen, sehe ich in § 153 Abs. VwGO i. V. m. § 580 Nr. 6 ZPO eine Chance, ihre gezahlten "Beiträge" + Gerichtskosten zurück zu bekommen. (sorry für diesen wahrscheinlich verkorksten Satz
). Zuständig dafür wären dann lt. 584 Abs. 1 ZPO jeweils das Gericht, welches abschließend geurteilt hat, also jenes, gegen des Entscheidung man nicht weiter vorgegangen ist.
Alles nur meine pers. Meinung und keine Rechtsberatung!
Miki