und hier wird es noch konkreter:
[Landtag Nordrhein-Westfalen - Haupt- und Medienausschuss - 07.04.2011
http://www.landtag.nrw.de/www/www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf]
ab S. 12
...
Hierzu sind im Gesetz eine Reihe vorlaufender Aufgaben vorgegeben. Das beginnt zum 1. Januar 2012, wenn die Klärungen aus dem Staatsvertrag hinsichtlich der Veränderungen im gewerblichen Bereich angegangen werden müssen. Dazu haben wir ein umfangreiches Projekt aufgesetzt, das die gesamte Durchdringung unseres heutigen Teilnehmerkontenbestandes beinhaltet. Danach wird es so sein, dass wir etwa 2,8 Millionen Firmen in Deutschland anschreiben, um herauszufinden, wie viele Mitarbeiter die Firmen beschäftigen, wie viele Pkw und Betriebsstätten angerechnet werden, um dann im Laufe des Jahres 2012 die Beitragsbescheide für diese 2,8 Mil-lionen Firmen fertigzustellen.
Darüber hinaus sind etwa 800.000 Verhältnisse der aus gesundheitlichen Gründen befreiten Teilnehmer zu klären, die nach dem neuen Staatsvertrag mit einer Drittel-gebühr belastet werden. Wir gehen davon aus, dass etwa zwei Drittel davon betrof-fen sind, dass das übrige Drittel auch zukünftig aus sonstigen Gründen befreit wer-den kann.
Schließlich müssen etwa 1,5 Millionen Schreiben zur Klärung der bestehenden Mehr-fachgebührenpflichten bearbeitet werden.
Ein wesentlicher Arbeitsschritt wird auch die Klärung von etwa 2,3 Millionen Teil-nehmerkontenverhältnissen „Nur-Hörfunk“ oder „Neuartige Gebührentatbestände“ sein, die nach dem neuen Modell voll beitragspflichtig werden. Ein Großteil dieses Bereiches entfällt auf Mehrfachgebührentatbestände, die zukünftig nicht mehr rele-vant sind.
Schließlich wird eine gewaltige Herausforderung der einmalige Datenabgleich sein, wofür der GEZ etwa 69 Millionen Datensätze der Einwohnermeldeämter Deutsch-lands – die unter 18-Jährigen werden nicht einbezogen – zu einem Stichtag zur Ver-fügung gestellt werden. Wir gehen davon aus, dass hier weitere 23 Millionen Briefe zu verschicken sind.
Aus diesem Potenzial müssen vor allem die Vorgaben der Ministerpräsidenten be-rücksichtigt werden. Wir haben die Aufforderung, das Beitragsaufkommen um 1 % zu steigern. Das ist in den Reformberechnungen als Vorgabe der Ministerpräsidenten berücksichtigt. Darüber hinaus ist berücksichtigt, dass von den heute ruhenden Teil-nehmerkonten ein Großteil in den zahlenden Bestand überführt wird.
All diese Maßnahmen werden als Vorlauf im Jahr 2012 starten. Der einmalige Da-tenabgleich wird voraussichtlich ab März 2013 in einem einjährigen Klärungsverfah-ren durchgeführt.
Wir haben das Ganze planerisch vorbereitet, sind in der IT-technischen Umsetzung, in der Abstimmung mit den Landesrundfunkanstalten. Auf diese Bewertungsschritte stützen sich jedenfalls die Berechnungen, die von der GEZ gemacht worden sind. Ab 2013 wird es zu einer Umkehr der negativen Entwicklung, die sich aus der Verweige-rung ergeben hat, kommen, was zu einer Stabilisierung der Erträge führen wird.
Bestandteil dieser Planüberlegungen ist auch die Vorgabe, ca. 400.000 zusätzliche Betriebe und ca. 200.000 zusätzliche Kraftfahrzeuge in den Bestand zu heben. Das sind Eckdaten, die auch Gegenstand der Berechnungen sind, die von der KEF und anderen geprüft worden sind.