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Autor Thema: Auswirkungen der Systemwechsel auf die GEZ  (Gelesen 1544 mal)

V
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Auswirkungen der Systemwechsel auf die GEZ
Autor: 19. Juni 2011, 09:34
[Landtag Nordrhein-Westfalen - Haupt- und Medienausschuss - 07.04.2011
http://www.landtag.nrw.de/www/www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf]

Zitat
S. 20 und 21
Hans Buchholz (GEZ): Die Frage war, welche Auswirkungen der Systemwechsel auf die GEZ, die Struktur, die Anzahl der Mitarbeiter und das Budget hat. Ich nehme dazu gerne Stellung, weil wir die Planungen dazu weitgehend abgeschlossen haben und die Ergebnisse vor den Gremienbehandlungen stehen.

Wir gehen davon aus, dass wir für die Abarbeitung der mächtigen Zusatzaufwände, die ich eben geschildert habe, zusätzlich mehr als 200 Mitarbeiter bei der GEZ befris-tet einstellen müssen. Wir gehen darüber hinaus davon aus, dass wir auch bei exter-nen Dienstleistern, wo wir Callcenter betreiben oder auch Datenerfassungsaufgaben durchführen, den Mitarbeiterbestand befristet, also für maximal zwei Jahre, deutlich hochfahren müssen.
Ich will Ihnen ein paar Eckdaten nennen. Die GEZ versendet jährlich etwa 70 Millio-nen Briefe und hat einen Rücklauf von etwa 50 Millionen Briefen. Die bearbeiten wir in einem Jahr. Reformbedingt gibt es für einen Zeitraum von etwa zwei Jahren einen Aufwand von zusätzlich 40 Millionen Briefen und einen zusätzlichen Rücklauf von etwa 26 Millionen Briefen. Wir gehen davon aus, dass wir das mit den eben genann-ten Zielgrößen – etwas über 200 Mitarbeiter intern und ebenfalls um die 200 Mitar-beiter extern – gestemmt bekommen, weil diese Prozesse teilweise auch automati-siert abgewickelt werden.

Das führt zu einem Zusatzbedarf in der Übergangsphase, die wir bis Anfang 2015 kalkuliert haben. Ab 2015 wird der Gesamtpersonalbestand – die GEZ hat zurzeit etwa 1.150 Mitarbeiter und beschäftigt etwa 300 bis 400 externe Beschäftigte – in der Übergangsphase auf insgesamt 1.600 bis 1.700 ansteigen. Ab 2015 wird das drastisch zurückgefahren, sodass wir davon ausgehen, dass die GEZ nach Normali-sierung weniger als 1.000 Beschäftigte intern und zwischen 100 und 200 Personen extern beschäftigt wird. Das Ganze orientiert sich am Vorgangsaufkommen.

Wir gehen davon aus, dass die Vereinfachungen insbesondere in der privaten Teil-nehmerkontenverwaltung zu deutlichen Personalreduzierungen führen. Diese wer-den sich linear auch im Budget wiederfinden. Die mittelfristige Finanzplanung führt jedenfalls in entsprechendem Maße zurückgeführte Aufwände aus.

Eine weitere Frage war, wie die GEZ den Adresskauf gestaltet. – Wir kaufen keine Adressen, sondern wir mieten sie auf Basis der in den geltenden Staatsverträgen niedergelegten Rechtsgrundlagen. Es gibt Verfahren, in denen diese angemieteten Adressen, die mit unserem Gesamtbestand bei der GEZ abgeglichen werden, so-wohl von den Datenschutzexperten der Häuser als auch von verschiedenen Landes-datenschutzbeauftragten – in manchen Ländern haben auch die Landesdaten-schutzbeauftragten Zuständigkeiten – permanent überprüft werden. Die Daten müs-sen innerhalb klarer Löschfristen gelöscht werden.

Das gilt übrigens auch für den einmaligen stichtagsbezogenen Adressabgleich im Jahr 2013. Die etwa 69 Millionen Daten, die wir dann bekommen werden, werden binnen eines Jahres abgearbeitet und sofort gelöscht, wenn sie mit Bestandsdaten identisch sind bzw. nach dem Klärungsprozess. Sie müssen spätestens nach einem Jahr gelöscht werden. Die GEZ kann nach dem einmaligen Datenabgleich also nur Daten von Kunden speichern. Das ist pro Wohnung eine Person und pro Betrieb der Betriebsinhaber.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2011, 09:42 von Viktor7«

V
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  • Beiträge: 5.038
und hier wird es noch konkreter:

[Landtag Nordrhein-Westfalen - Haupt- und Medienausschuss - 07.04.2011
http://www.landtag.nrw.de/www/www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf]


Zitat
ab S. 12
...
Hierzu sind im Gesetz eine Reihe vorlaufender Aufgaben vorgegeben. Das beginnt zum 1. Januar 2012, wenn die Klärungen aus dem Staatsvertrag hinsichtlich der Veränderungen im gewerblichen Bereich angegangen werden müssen. Dazu haben wir ein umfangreiches Projekt aufgesetzt, das die gesamte Durchdringung unseres heutigen Teilnehmerkontenbestandes beinhaltet. Danach wird es so sein, dass wir etwa 2,8 Millionen Firmen in Deutschland anschreiben, um herauszufinden, wie viele Mitarbeiter die Firmen beschäftigen, wie viele Pkw und Betriebsstätten angerechnet werden, um dann im Laufe des Jahres 2012 die Beitragsbescheide für diese 2,8 Mil-lionen Firmen fertigzustellen.

Darüber hinaus sind etwa 800.000 Verhältnisse der aus gesundheitlichen Gründen befreiten Teilnehmer zu klären, die nach dem neuen Staatsvertrag mit einer Drittel-gebühr belastet werden. Wir gehen davon aus, dass etwa zwei Drittel davon betrof-fen sind, dass das übrige Drittel auch zukünftig aus sonstigen Gründen befreit wer-den kann.

Schließlich müssen etwa 1,5 Millionen Schreiben zur Klärung der bestehenden Mehr-fachgebührenpflichten bearbeitet werden.

Ein wesentlicher Arbeitsschritt wird auch die Klärung von etwa 2,3 Millionen Teil-nehmerkontenverhältnissen „Nur-Hörfunk“ oder „Neuartige Gebührentatbestände“ sein, die nach dem neuen Modell voll beitragspflichtig werden. Ein Großteil dieses Bereiches entfällt auf Mehrfachgebührentatbestände, die zukünftig nicht mehr rele-vant sind.

Schließlich wird eine gewaltige Herausforderung der einmalige Datenabgleich sein, wofür der GEZ etwa 69 Millionen Datensätze der Einwohnermeldeämter Deutsch-lands – die unter 18-Jährigen werden nicht einbezogen – zu einem Stichtag zur Ver-fügung gestellt werden. Wir gehen davon aus, dass hier weitere 23 Millionen Briefe zu verschicken sind.

Aus diesem Potenzial müssen vor allem die Vorgaben der Ministerpräsidenten be-rücksichtigt werden. Wir haben die Aufforderung, das Beitragsaufkommen um 1 % zu steigern. Das ist in den Reformberechnungen als Vorgabe der Ministerpräsidenten berücksichtigt. Darüber hinaus ist berücksichtigt, dass von den heute ruhenden Teil-nehmerkonten ein Großteil in den zahlenden Bestand überführt wird.

All diese Maßnahmen werden als Vorlauf im Jahr 2012 starten. Der einmalige Da-tenabgleich wird voraussichtlich ab März 2013 in einem einjährigen Klärungsverfah-ren durchgeführt.

Wir haben das Ganze planerisch vorbereitet, sind in der IT-technischen Umsetzung, in der Abstimmung mit den Landesrundfunkanstalten. Auf diese Bewertungsschritte stützen sich jedenfalls die Berechnungen, die von der GEZ gemacht worden sind. Ab 2013 wird es zu einer Umkehr der negativen Entwicklung, die sich aus der Verweige-rung ergeben hat, kommen, was zu einer Stabilisierung der Erträge führen wird.

Bestandteil dieser Planüberlegungen ist auch die Vorgabe, ca. 400.000 zusätzliche Betriebe und ca. 200.000 zusätzliche Kraftfahrzeuge in den Bestand zu heben. Das sind Eckdaten, die auch Gegenstand der Berechnungen sind, die von der KEF und anderen geprüft worden sind.




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