Also ich wüsste nicht, wo hier bislang
"restriktive" Gesetze bestehen und worin da ein
"Problem" bestehen sollte, wenn es sie denn (endlich) gäbe.
Herr Dobusch scheint ebenfalls von dem
"Virus" der "Ewigkeitsgarantie" für den "öffentlich-rechtlichen Rundfunk" befallen zu sein...
...anders kann ich mir nicht erklären, dass ihm nicht einleuchtet, dass es eine solche
"Ewigkeitsgarantie" für einen "öffentlich-rechtlichen Rundfunk" in einer "multiplen Telemedienordnung" nicht gibt und eine solche auch nie vom BVerfG postuliert wurde - siehe (sorry für die Wiederholung, aber unsere "Pappenheimer" ersparen es uns leider nicht) u.a. unter
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.htmlWorin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.html