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Autor Thema: Kleine Anfrage BY: Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Petitionen)  (Gelesen 2053 mal)

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Bayerischer Landtag
17. Wahlperiode
28.09.2017
17/17185

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Piazolo FREIE WÄHLER vom 26.04.2017
Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Zitat
In Stellungnahmen der Staatsregierung zu Petitionen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betreffend sieht die Staatsregierung ernst zu nehmende Warnsignale hinsichtlich sich häufender Kritik der Bürgerinnen und Bürger am System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.

Ich frage die Staatsregierung:

1.1 Wie hat sich die Anzahl der gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk abgegebenen kritischen Stellungnahmen zu Petitionen in der laufenden Legislaturperiode entwickelt – bitte jeweils bezogen auf das konkrete Jahr unter Angabe der Form der Kritik?

1.2 Wie stellen sich diese Zahlen im Vergleich zur vorhergehenden Legislaturperiode dar?

2.1 Auf welche Aspekte bezog sich dabei jeweils die geäußerte Kritik?

2.2 Wie sieht dementsprechend die Häufigkeitsverteilung der Kritikpunkte aus sowohl bezogen auf die laufende Legislaturperiode als auch im Vergleich zur vorhergehenden?

3.1 Welche politischen Überlegungen und konkreten Forderungen oder Maßnahmen zieht die Staatsregierung aus dieser zunehmenden Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

3.2 Welche Überlegungen bzw. konkrete Maßnahmen betreffen konkret den Bayerischen Rundfunk und seine Sender und Sendungen?

3.3 Wie wird diese Entwicklung seitens des Bayerischen Rundfunks bewertet?

Antwort des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 31.05.2017

1.1 Wie hat sich die Anzahl der gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk abgegebenen kritischen Stellungnahmen zu Petitionen in der laufenden Legislaturperiode entwickelt – bitte jeweils bezogen auf das konkrete Jahr unter Angabe der Form der Kritik?

Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf alle Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern an die Staatsregierung mit Bezug zum öffentlichen Rundfunk. Diese sind weitgehend kritisch.

JahrAnzahl der Eingaben von Bürgerinnen und Bürger
mit Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Form
2012ca. 218schriftlich
2013 (ab Oktober)ca. 94 (auf das Gesamtjahr hochgerechnet ca. 376)schriftlich
2014ca. 309schriftlich
2015ca. 237schriftlich
2016ca. 237schriftlich
gesamt (17. Legisl.)ca. 89 (auf das Gesamtjahr hochgerechnet ca. 213)schriftlich

1.2 Wie stellen sich diese Zahlen im Vergleich zur vorhergehenden Legislaturperiode dar?

Die Staatsregierung bittet um Verständnis dafür, dass vorliegend von einem detaillierten zahlenmäßigen Vergleich zur

16. Legislaturperiode abgesehen wird. Aussagekräftig ist vor allem ein Vergleich der Gesamtzahlen rund um den Zeitpunkt der Umstellung auf das neue Rundfunkbeitragssystem zum 01.01.2013. Hier zeigt sich ein sprunghafter Anstieg der Beschwerden im Laufe des Jahres 2013: Während im Gesamtjahr 2012 nur ca. 218 Eingaben mit Bezug zum öffentliche Rundfunk zu verzeichnen waren, gingen allein im letzten Quartal 2013 ca. 94 Beschwerden ein (hochgerechnet auf 2013: ca. 376). Eine Vielzahl der Beschwerden richtete sich dabei eindeutig gegen den geräte- und nutzungsunabhängigen Rundfunkbeitrag. In den Jahren 2014 (ca. 309) und 2015 (ca. 237) nahm die Gesamtzahl der Beschwerden jeweils signifikant ab, blieb aber stets über dem Niveau von 2012. Im Jahr 2016 (ca. 237) blieb die Zahl im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls konstant. Im Jahr 2017 (bis Mai 2017 ca. 89) deuten die Zahlen bisher auf einen leichten Rückgang hin (hochgerechnet auf 2017: ca. 213).

2.1 Auf welche Aspekte bezog sich dabei jeweils die geäußerte Kritik?

Die von den Bürgerinnen und Bürgern geäußerte Kritik bezog sich zusammengefasst im Wesentlichen auf folgende Aspekte:

– geräte- und nutzungsunabhängiger Rundfunkbeitrag/ Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

– Programmbeschwerden

– Struktur und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

2.2 Wie sieht dementsprechend die Häufigkeitsverteilung der Kritikpunkte aus sowohl bezogen auf die laufende Legislaturperiode als auch im Vergleich zur vorhergehenden?

Die über 900 Eingabevorgänge mit Kritik am öffentlichen Rundfunk sind vielschichtig. Eine eindeutige Zuordnung zu einem einzelnen Kritikpunkt ist nicht möglich. Beispielsweise ist unklar, ob eine Eingabe, die den Rundfunkbeitrag gemessen an der Programmqualität für zu hoch erachtet, als Kritik am Rundfunkbeitrag oder als Programmkritik zu werten ist.

Die Entwicklung der Beschwerdezahlen wie unter 1.2 dargestellt entspricht der Wahrnehmung der Staatskanzlei, dass die Beschwerden über den geräte- und nutzungsunabhängigen Rundfunkbeitrag in den Jahren nach seiner Einführung kontinuierlich abnahmen, sich die Kritik an Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seit dem Jahr 2016 dagegen mehrt. Seit dem Jahreswechsel 2015/2016 ist zudem eine vermehrte und zunehmend drastischer zum Ausdruck gebrachte Kritik der Bürgerinnen und Bürger am Auftrag, den grundsätzlichen Strukturen des öffentlich- rechtlichen Rundfunks bis hin zur Qualität der Berichterstattung wahrzunehmen. Dies spiegeln auch die Gesamtzahlen wider: So setzte sich der rückläufige Trend der Jahre 2014 und 2015 in 2016 nicht fort, sondern erreichte das Niveau der Vorjahres.

3.1 Welche politischen Überlegungen und konkreten Forderungen oder Maßnahmen zieht die Staatsregierung aus dieser zunehmenden Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Die Staatsregierung nimmt diese Kritik der Bürgerinnen und Bürger ernst. Dabei betont sie die wichtige Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für das duale Rundfunksystem in Deutschland und erkennt gleichzeitig die Notwendigkeit von Reformen. Ministerpräsident Horst Seehofer ist es im vergangenen Herbst gelungen, eine öffentliche Diskussion hierüber anzustoßen.

Auf ihrer Jahreskonferenz vom 26. bis 28.10.2016 in Rostock betonten die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, dass die Sicherung der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Finanzierung nur durch entschlossene Reformschritte durch Länder und Anstalten gesichert werden kann, die über die Optimierung administrativer Prozesse hinausgehen. Hierzu gehören grundlegende strukturelle Veränderungen und die zukunftsfähige Ausgestaltung des Auftrags unter Wahrung der Programmautonomie. Dabei sind die Beschränkung und die zeitgemäße Ausgestaltung des Auftrags sowie die Beseitigung von Doppelstrukturen in den Blick zu nehmen. Neue Angebote dürfen nur bei Anpassung von bestehenden Angeboten beauftragt werden. Dies muss mit der Beitragsstabilität in Einklang stehen.

3.2 Welche Überlegungen bzw. konkrete Maßnahmen betreffen konkret den Bayerischen Rundfunk und seine Sender und Sendungen?

Der unter 3.1 dargestellte Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder betrifft den Bayerischen Rundfunk wie alle anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland.

3.3 Wie wird diese Entwicklung seitens des Bayerischen Rundfunks bewertet?

Zu dieser Frage gab der Bayerische Rundfunk folgende Stellungnahme ab:

„Aus den Untersuchungen unserer Medienforschung kennen wir die Bewertungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Allgemeinen und des BR im Besonderen. Demnach genießt der BR unverändert hohes Vertrauen in der Bevölkerung. 87 Prozent der Menschen in Bayern gefällt der BR sehr gut oder gut, mehr als drei Viertel sind der Meinung, dass der BR das Geld wert ist, das er aus den Rundfunkbeiträgen erhält. Mit unseren Angeboten erreichen wir täglich rund zwei Drittel der bayerischen Bevölkerung (März 2017: 66,8 Prozent der Bayern ab 14 Jahren) und sind weiterhin wesentlicher Faktor und Medium der öffentlichen Meinungsbildung – so wie es dem Auftrag des Bayerischen Rundfunks entspricht. Aus unseren Untersuchungen lässt sich außerdem ablesen, dass der BR auch 2016 zur Spitzengruppe der angesehensten Institutionen und Organisationen im Freistaat zählte.

Auf der anderen Seite erfährt der BR auch Kritik in der Öffentlichkeit. So wird zum Beispiel zuweilen bemängelt, der BR spiegele die Lebenswirklichkeit der Bevölkerung in seinen Programmen nicht ausreichend wider. Der BR reagiert auf diese Kritik: So befinden wir uns in einem tief greifenden Modernisierungsprozess, der den BR in die Lage versetzen soll, seine Leistungen z. B. entsprechend den sich verändernden Nutzungsgewohnheiten zu erbringen und auch weiterhin die wichtige Rolle auszufüllen, die er in Bayern hat.“
Download Dokument (pdf, ~144 kb)
https://www1.bayern.landtag.de/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/17_0017185.pdf


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Genau wegen solcher Anfragen und dadurch zutage geförderten Statistiken über Beschwerden/ Petitionen, welche ein Abbild der (fehlenden) Akzeptanz bieten, gilt es, seinem Unmut nicht nur über Widersprüche und Klagen, sondern parallel auch über Beschwerden und Einzel-Petitionen u.a. auch an die Landtage und damit zu direkter Kenntnis der "Abgeordneten" Ausdruck zu Verleihen - siehe u.a. unter

Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html


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es bliebe die Frage, wieviel % der Petitionen tatsächlich Erfolg hatten und in einer entsprechenden Vorlage endeten....

Weil zwischen Eingereicht und Weitergegeben / Empfohlen klafft eine erhebliche Lücke. Ist doch auch nur ein weitere Vorgegaukel eine demokratischen Einflussmöglichkeit für das Wahlschaf.


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(Paul Schreyer)

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Ich war einer der Petenten. Meine Beschwerde war, das der Münchner Zwangsfunk es kategorisch verweigert, Widersprüche wie gesetzlich vorgesehen zur Niederschrift abzugeben, er verweigert außerdem komplett jeden "Kundenverkehr" vor Ort und verweist ausschließlich auf eine kostenpflichtige Hotlinenummer in Köln.

Ergebnis:
Zitat
Dem Anliegen kann aus Sicht der Staatsregierung nicht abgeholfen werden. Der BR hat nicht rechtswidrig gehandelt. Eine rechtsaufsichtliche Maßnahme kommt nicht in Betracht.

Der Petitionsausschuss ist komplett mit CSU und (wenigen) SPD-Leuten besetzt. Ich würde daher eine Erfolgsquote bzgl. GEZ-Themen wenn dann im Promillebereich erwarten.


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Zitat
Eine rechtsaufsichtliche Maßnahme kommt nicht in Betracht.
Vielleicht kommt keine rechtsaufsichtliche Maßnahme in Frage, aber es gibt noch andere.

Wie sieht es mit der Fachaufsicht aus? Person A könnte diesen Punkt der Antwort hinterfragen und nach haken.

In Sachsen war die Antwort in der Tat deutlicher, im Sinne dass nicht abgeholfen werden kann, weil die angefragte Stelle nur tätig werden könne bei Handlungen wo Aufsicht bestünde.

Siehe vergleichend:
Bestätigungen, dass jeweil. Rundfunkanstalt KEINE Behörde ist [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22643.msg144957.html#msg144957


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Zitat
Wie sieht es mit der Fachaufsicht aus?

Die LRAs unterliegen ja eben gerade nicht der Fachaufsicht der Landesparlamente. Sie haben das Recht zur Selbstverwaltung, und weisen eine Fachaufsicht i. d. R. vehement von sich, wegen "journalistischer Unabhängigkeit", Rundfunkfreiheit etc.

Im Fall des BR begründet dieser z. B. die Nichtanwendung der "Allgemeinen Geschäftsordnung für Behörden des Freistaats Bayern" damit, nicht der Fachaufsicht zu unterliegen und nicht an sonst gültige Regelungen und Verpflichtungen für Behörden gebunden zu sein.



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Eben weil sie nicht der Fachaufsicht des Parlamentes unterliegen ist eine solche Auskunft des Parlamentes ja so interessant... ;)
...und ggf. auch gerichtlich verwertbar.

Die "Selbstverwaltungs-Fachaufsicht" über den Intendanten (der ja mithin alles verantwortet) hat übrigens der Verwaltungsrat der jeweiligen "Rundfunkanstalt" inne. Auch an diesen kann und sollte man sich wenden.

Es geht auch nur bedingt um (direkte) "Erfolgsquoten".
Es geht um die offizielle Dokumentation des Missstandes.
Und es geht darum, Material, also Antworten zu sammeln und diese auszuwerten und zu verwerten.

Wenn all die abertausenden und millionen Mahn-, Widerspruchs- und Klageverfahren sowie auch Beschwerdeschreiben an ARD-ZDF-GEZ parallel auch bei den Landtagen landen würden, dann wüssten die direkt, was Sache ist.
Das wäre besser, als "nur" hier und da durch "kleine Anfragen" den Umfang der Verfahren abfragen zu lassen.

Das Problem gehört auf den Tisch der Hauptverantwortlichen.
Täglich. Unablässig. Unnachgiebig.

Alles, was nur bei "Beitragsservice" auf den Tisch kommt, ist "unsichtbar" für die Öffentlichkeit.


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Wer als Unternehmen im Rechtsgefüge der EU eine staatliche Beihilfe, bzw. "dem Staat zuzurechnende Mittel", bekommt, muß von diesem Staat hinsichtlich der korrekten Mittelverwendung kontrolliert werden.


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