Guten Tag!
Von der Kaemmerei Vollstreckung Stadt Koeln hat Person A einen Schreiben „Verwaltungszwangsverfahren zur Betreibung von Geldforderungen“ erhalten: Pfaendungs- und Einziehungsverfuegung: sein Konto wuerde in Hoehe von 575 € gepfaendet – Glaeubiger: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – Grund: Rundfunkbeitrag von Januar 2013 bis Mai 2015 + Kosten (8,00 € x 3) + Kosten der Vollstreckung 30,22 €.
Sein Wohnsitz ist seit Jahren im Ausland (Suedtirol) und in Koeln habe ich weder Fernseher, noch Radio, noch Auto. Das Domizil-Apartment ist leer.
A haette einige Fragen, vielleicht kann jemand weiterhelfen:
1) Wenn man im Ausland wohnt, muss man trotzdem den Rundfunkbeitrag bezahlen? Das waere absurd, da man eben nicht in Deutschland wohnt.
2) Gilt die dreijaehrige Verjaehrungsfrist fuer die Rueckstaende? Dann waeren die von 2013 verjaehrt.
3) Darf die Stadtkasse als Vollstreckungsbehoerde fuer den Beitragsservice fungieren und so einfach ohne einen Gerichtsurteil vollstrecken?
4) Was bleibt A zu tun?
Vielen Dank fuer Rueckmeldungen und Empfehlungen!
Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen.