@MichaelEngel: ich weiß nicht, wie du jetzt auf 17,50 € kommst und die als quasi oberste Grenze betrachten willst. Eine solche hat das BVerfG nicht definiert, wenn es verlangt, dass nicht zweimal von einer Person kassiert werden darf, wenn diese zwei Wohnungen besitzt. Du wirst noch erleben, dass der sogn. Rundfunkbeitrag deutlich höher werden wird als 17,50€.
Worum es mir mit obigem Hinweis ging und geht ist, dass man nicht Wiederholungen der Aussagen von anderen Gerichten als solche des BVerfG betrachtet. Anders würde man auch in einem erfolgreichen Urteil massenhaft Widersprüche entdecken, also gerade den größtmöglichen Erfolg in Grund und Boden reden.
Was @seppl hier im Thread zurecht aufspiesst, ist im Grunde einer von vielen Punkten, an denen man der Rundfunkfinanzierung Handlungs- und Verfahrensweisen ermöglicht, die sich außerhalb des Üblichen, der Norm bewegen. M. E. geschieht dies weitgehend ohne rationale Begründung, wobei es an nachvollziehbaren Begründungen rund um den ÖR-Rundfunk an vielen Stellen mangelt. Neben der irregulären Ausgestaltung der Gesamtschuldnerschaft, in der eine willkürlich festgelegte Person für alle in einer Wohnung in Anspruch genommen wird, ist das z. B. die Finanzierung der staatlichen Aufgabe der Medienanstalten aus "Rundfunkbeiträgen".
Die Willkür der angeblichen Gesamtschuldnerschaft wird besonders deutlich daran, dass mit der Festlegung des Zahlungspflichtigen die Daten alternativer Zahler qua Gesetz gelöscht werden müssen. So kommt es dazu, dass einer, ggf. der wirtschaftlich Schwächste einer Gruppe, das gesamte Repertoire gesetzlicher Zwangsmaßnahmen erleben und erleiden darf, während er nicht einmal über echte Druckmittel verfügt sich die Anteile von den übrigen Mitgliedern zurück zu holen. Einer wird dann wirtschaftlich benachteiligt. Weder die Gesetzgeber noch die Gerichte können so tun, als ob Wohnungsinhabergemeinschaften auch finanziell eine Gemeinschaft bilden. WGS sind Zweckverbünde, mit teils erheblicher Fluktuation, Paare keineswegs immer verheiratet oder einer davon von anderen wirtschaftlich abhängig. Die Zivilgesellschaft folgt schon lange nicht mehr den Idealen aus dem Ende des 19. Jahrhunderts, in dem z. B. das BGB entstand. Sollen etwa volljährige Kinder ihre Eltern verklagen, zahlende WG-Mitglieder die Nichtzahler, ein Mann bzw. eine Frau den Lebenspartner, die in der Wohnung lebende Großmutter den Enkel? * Selbst die 150% Verfechter ÖR-Rundfunks werden zugeben müssen, dass so etwas nicht im Sinne aller sein kann.
M. Boettcher
* Anmerkung1: Vielleicht wäre es eine Möglichkeit den sogn. Rundfunkbeitrag zu kippen, wenn man massenhaft völlig sinnlose Prozesse lostritt und einmal die Zivilgerichtsbarkeit lahm legt. Wenn sehr viele Leute, die den sogn. Rundfunkbeitrag zahlen, ihre Mit-Inhaber der Wohnung auf anteiligen Ausgleich verklagen, können schnell die Kapazitäten der Gerichte gesprengt werden. Warum aber sollte man das tun? Ganz einfach: weil man es kann!
Anmerkung 2: sollte sich bei einer Klage wie unter 1. bestätigen, dass es kein zivilrechtliches Druckmittel gibt Mitbewohner zum Ausgleich ihres Anteils am sogn. Rundfunkbeitrag zu zwingen, was ich vermute, so wäre ggf. ein weiterer Weg zum BVerfG eröffnet. Bejaht man die Verfassungswidrigkeit des Verfahrens der angeblichen Gesamtschuldnerschaft bei der Rundfunkfinanzierung, wäre der Gang zum BVerfG ja vermutlich das Ziel.
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.