Hallo,
mal angenommen jemand würde eine Vollstreckungsankündigung erhalten haben, weil er sich weigert die Rundfunkgebühren zu bezahlen (wieso weshalb warum sollte jedem bekannt sein). z.B. könnten ja vielleicht in all den Jahren schon über 1000 EUR zusammen gekommen sein, die der Beitragsservice haben wollen würde. Wenn nun eine Person einfach keine Zeit und Lust hat sich weiter damit zu beschäftigen und einen Anwalt beauftragt hat, welche Strategie sollte man dann nun verfolgen?
Der Anwalt könnte ja z.B. aufgrund zahlreicher Urteile die Erfahrung gemacht haben, dass eine Klage gegen den WDR/Beitragsservices zurzeit aussichtslos ist und dem Mandanten daher davon abraten, da es nur unnötig mehr Geld kostet (Anwaltskosten plus Gerichtskosten), nur um ein Urteil zu erhalten, in dem dann steht, dass man die anderen 1000 EUR auch noch definitiv zahlen muss.
Gegen den Gerichtsvollzieher selbst würde der Anwalt aber auch nicht vorgehen, weil er vielleicht ebenfalls die Erfahrung gemacht hat, dass dies nichts bringt und allen die Hände gebunden sind. Jeder von denen selbst gegen die Rundfunkgebühren sei, aber es mangels neuer Gesetzgebung oder Urteilen vom BVerfG, BGH oder EuGH noch keine anderen Möglichkeiten zur Zeit gibt.
Was sollte so eine Person nun tun? Trotzdem klagen und Geld aus dem Fenster rauswerfen, da das Urteil bereits vor der Klage klar ist? Direkt die 1000 EUR zahlen und den Rest des Lebens stark unter psychischen Problemen leiden, da die Person es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, oder wie vom Anwalt vielleicht vorgeschlagen den Gerichtsvollzieher und ggf. Beitragsservice bitten die Vollstreckung ruhen zu lassen, bis das BVerfG und EuGH Entscheidungen getroffen haben? Aktuell sind ja über 100 Verfahren beim BVerfG anhängig, über die (zumindest teilweise?) noch dieses Jahr entschieden werden sollen.
Kann eigentlich jederzeit geklagt werden? Mal angenommen die fiktive Person hätte vor 2 Jahren auf die Festsetzungsbescheide Widerspruch eingelegt und danach nie wieder etwas gehört und der Anwalt hätte nun Unterlagen angefordert und nun einen, nie zugestellten, Widerspruchsbescheid erhalten. Gegen diesen kann ja Klage erhoben werden. Aber wie sieht es aus, wenn man erstmal versucht die Vollstreckung pausieren zu lassen und wenn das in ein paar Monaten auch nicht wie erwartet läuft und man dann doch klagen möchte, kann man dann überhaupt noch oder muss man dann zahlen?
Muss man also jetzt klagen, um auch später noch die Möglichkeit zu haben, weiter bis zum BVerfG oder EuGH gehen zu können oder kann man dies jederzeit unabhängig vom bisherigen Verfahrensstand?