dann ernenne ich mich mal selbst zur Behörde und verschicke Festsetzungsbescheide an den rbb?
Für Bürger Hessens könnte das tatsächlich eine Alternative werden, da ja gemäß ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte alles eine Behörde ist, was gesetzliche Aufgaben wahrnimmt, und (!) nach
Art. 147 hessischer Verfassung gilt:
(1) Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht.
Wer also als Hesse seiner gesetzlichen Widerstandspflicht nachkommt, kann sich damit selbst zu einer Behörde erheben. Selbsttitulierungsrecht versteht sich von selbst - vermutlich
Umgekehrt wird ja ein und dieselbe Unstalt (Beitragsservice) für alle Bundesländer gleichsam tätig - mein Gehalt wurde z.B. von einer Behörde in Rheinland-Pfalz von meinem Arbeitgeber in BaWü gepfändet für einen Zeitraum, in dem ich in Niedersachsen gewohnt habe, und das ganze zugunsten eines angeblichen Gläubigers mit Sitz in NRW, der aber nicht den NDR zu vertreten ersuchte.
Also müsste es doch
ex falso quodlibet möglich sein, als Berliner die Verfassungsrechte hessischer Bürger anzunehmen