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Autor Thema: Antwort Senatskanzlei Berlin zu § 2 Abs. 4 VwVfG 2016  (Gelesen 10827 mal)

D
  • Beiträge: 137
  • 1 BvR 2099/17
dann ernenne ich mich mal selbst zur Behörde und verschicke Festsetzungsbescheide an den rbb?
Für Bürger Hessens könnte das tatsächlich eine Alternative werden, da ja gemäß ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte alles eine Behörde ist, was gesetzliche Aufgaben wahrnimmt, und (!) nach Art. 147 hessischer Verfassung gilt:
Zitat
(1) Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht.
Wer also als Hesse seiner gesetzlichen Widerstandspflicht nachkommt, kann sich damit selbst zu einer Behörde erheben. Selbsttitulierungsrecht versteht sich von selbst - vermutlich  :police:

Umgekehrt wird ja ein und dieselbe Unstalt (Beitragsservice) für alle Bundesländer gleichsam tätig - mein Gehalt wurde z.B. von einer Behörde in Rheinland-Pfalz von meinem Arbeitgeber in BaWü gepfändet für einen Zeitraum, in dem ich in Niedersachsen gewohnt habe, und das ganze zugunsten eines angeblichen Gläubigers mit Sitz in NRW, der aber nicht den NDR zu vertreten ersuchte.

Also müsste es doch ex falso quodlibet möglich sein, als Berliner die Verfassungsrechte hessischer Bürger anzunehmen >:D


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Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

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Hallo!

Nachgerade staatsnegierend mutet die Aussage an:

Zitat
Die Rundfunkbeitragsschuld entsteht dabei nicht erst durch ihre Geldendmachung oder Festsetzung, sondern nach der Regelung von § 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) kraft Gesetzes mit dem Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen KFZ.

Die individuelle Schuld kann nicht per Gesetz entstehen -- es gibt auch im sonstigen deutschen Rechtswesen keine "selbstausführenden" Gesetze -- sondern immer nur kann ein Gesetz als Grundlage für einen Verwaltungsakt zur Festsetzung dienen.

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
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