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Autor Thema: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick  (Gelesen 58327 mal)

  • Beiträge: 56
Hallo Leute,

hier mein aktueller Widerspruchsbescheid vom WDR.

Viele Grüße

           


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2017, 00:03 von Bürger«

K
  • Beiträge: 215
hier mein aktueller Widerspruchsbescheid vom WDR.

die Unterschriften leisteten mit Sicherheit Mitarbeiter des nicht rechtsfähigen BS in Köln. Schon auf dem Briefkopf ist der WDR als Absender nicht eindeutig erkennbar. Es scheint so zu sein, dass wenn man den Widerspruch an den BS in Köln richtet auch von dort die Zurückweisung erfolgt. Das ist alles ein ziemlich anmaßender Schwindel und eines Rechtsstaates unwürdig.


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- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.487
Widerspruchsbescheid vom WDR / Beitragsservice aus dem Thread:

Aktueller Widerspruchsbescheid und nu?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21831.msg140922.html#msg140922

         


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2017, 00:02 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

K
  • Beiträge: 215

auf Seite zwei oben des Widerspruchsbescheids wird Bezug genommen auf §37 VwVfG, dort heißt es:


Zitat
    (3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen. Im Fall des § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 muss die Bestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lassen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html

hier wird behauptet dass es sich bei den Festsetzungsbescheiden um einen Verwaltungsakt handelt und demgemäß nicht unterschrieben werden müsse. Das ist falsch! Da der Rundfunkanstalt nachweisbar die Behördeneigenschaft fehlt müssen die Zahlungsaufforderungen ("Bescheide") wie jede andere Rechnung im Geschäftsleben von dazu berechtigten Personen unterschrieben werden um wirksam zu sein.

Weitere Definition des Verwaltungsakts

An einen Verwaltungsakt werden nach § 118 S. 1 AO folgende Voraussetzungen gestellt:

    -hoheitliche Maßnahme,
    -durch eine Behörde getroffen,
    -die einen Einzelfall regelt,
    -auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts ergehend und
    -unmittelbare Rechtswirkung nach außen entfaltend.

Quelle: https://www.jurion.de/urteile/bfh/1986-06-27/vi-r-23_83?from=0:111183
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Dies nur als Anregung zur Anfechtung dieses "Widerspruchsbescheids".


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d
  • Beiträge: 7
Hallo zusammen,

durch Zufall bin ich auf folgende fiktive Korrespondenz gestoßen.

Eine lustige Gegebenheit ist dabei auffallend: Der Beitragsservice bezieht sich auf genau vier Widersprüche. Der erste ist vom 17.01.2015, in dem Widerspruchsbescheid steht aber 18.01.2015! Existiert nun tatsächlich ein Widerspruchsbescheid zum ersten Widerspruch der hypothetischen Person, oder nicht?

Im besagten Festsetzungsbescheid geht es um ca. 400€ - wären diese in einer theoretischen Klage Inhalt des Streitwertes? Falls nein durch eine fehlerhafte Angabe würde sich nämlich der gesamte Streitwert halbieren.

Viele Grüße
dagegen71


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Das ist falsch! Da der Rundfunkanstalt nachweisbar die Behördeneigenschaft fehlt müssen die Zahlungsaufforderungen ("Bescheide") wie jede andere Rechnung im Geschäftsleben von dazu berechtigten Personen unterschrieben werden um wirksam zu sein.

Rechnungen im Geschäftsleben werden in der Regel nicht unterschrieben. Einzig für bestimmte Berufsgruppen (Anwälte, Steuerberater) gibt es wohl Ausnahmen. Ich habe bisher niemals eine Rechnung für meine Aufträge/Dienstleistungen unterschrieben und kann mich auch nicht erinnern, jemals eine Rechnung erhalten zu haben, die unterschrieben war. Dennoch wurden mir die Rechnungen bezahlt und ich habe Rechnungen an mich selbstverständlich beglichen. Würde die Gültigkeit von Rechnungen von einer Unterschrift abhängen, so würde sicher das Finanzamt Rechnungen ohne Unterschrift nicht als Beleg von Ausgaben anerkennen. Darüber hinaus würde dies auch dazu führen, dass Belege für das Tanken etc. nicht für eine Erstattung z. B. vom Arbeitgeber bzw. beim Finanzamt berücksichtigt werden. Also bei der Gegenwehr nicht Vergleiche verwenden, die nicht zutreffen.
Selbstverständlich ist man nicht gehindert eine Rechnung wie einen Geschäftsbrief abzufassen, also mit persönlicher Anrede, und dann auch eine Grußformel und eine Unterschrift darunter zu setzen. Nötig ist das nicht.

Siehe Umsatzsteuergesetz (UStG) § 14 - Ausstellung von Rechnungen: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

M. Boettcher

Edit "Bürger" @alle:
Auch hier noch mal der schon mehrfach gepostete Hinweis:
Bitte keine Fragen/ inhaltlichen Diskussionen in diesem Thread.
Dieser Thread soll ausschließlich "Widerspruchsbescheiden der Rundfunkanstalten im Überblick" vorbehalten bleiben. Inhaltliche Diskussionen jeglicher Art sollen hier der Übersicht wegen nicht geführt werden.
Wenn inhaltliche Diskussionen sinnvoll oder notwendig erscheinen, dann bitte in einem separaten Thread mit Querbezug zum auslösenden Beitrag.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Aus Kapazitätsgründen bleibt eine kommentarlose Löschung hier nicht vorgesehener Beiträge vorbehalten.
Der Thread muss zwischenzeitlich zwecks Moderation geschlossen werden.
Bitte etwas Geduld. Danke für die zukünftige konsequente Berücksichtigung solcher Moderatoren-Hinweise.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juli 2017, 11:59 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.747
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hinweis zwischendurch:
Hier bitte keine inhaltlichen oder technischen Diskussionen.
Für technische Hilfestellungen siehe bitte u.a. unter
Dateien anhängen, wie Urteile, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.msg124690.html#msg124690
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.msg141273.html#msg141273
Falls dies nicht weiterhilft, dann ggf. Moderatoren anfragen.
Jedoch sind diese bereits anderweitig ausgelastet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2017, 21:08 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
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www.rundfunk-frei.de

K
  • Beiträge: 1
Widerspruchsbescheid des Westdeutschen Rundfunks Köln (WDR), 05.2017:

     


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2017, 23:55 von DumbTV«

f
  • Beiträge: 9
SWR Textbausteinantwort Stand 3.Quartal 2017

Seite 1 bis 3 von 6



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juli 2017, 01:45 von DumbTV«

f
  • Beiträge: 9
Seite 4 - 6 von 6

Seite 6 ist der Rechtsbehelf und die Rechnung ohne Erläuterung und selbst nach deren eigener Logik und Argumentation falsch. Es werden verschieden Wohnungen zusammengefasst und der Zeitraum vereinfacht ab erstem Bescheid bis Stand heute genommen.
Motto: Mir egal was da steht was ich selbst 5 Seiten lang behaupte ich treibe Steuern ein von Tag X bis Heute!



Edit "DumbTV":
Dokumente mussten noch vollständig anonymisiert werden. Zur Anonymisierung gehören alle persönlichen Daten und auch Unterschriften etc. von Dritten.

Dies bitte immer gewissenhaft durchführen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juli 2017, 01:52 von DumbTV«

  • Beiträge: 70
Das ist falsch! Da der Rundfunkanstalt nachweisbar die Behördeneigenschaft fehlt müssen die Zahlungsaufforderungen ("Bescheide") wie jede andere Rechnung im Geschäftsleben von dazu berechtigten Personen unterschrieben werden um wirksam zu sein.

Rechnungen im Geschäftsleben werden in der Regel nicht unterschrieben. Einzig für bestimmte Berufsgruppen (Anwälte, Steuerberater) gibt es wohl Ausnahmen. Ich habe bisher niemals eine Rechnung für meine Aufträge/Dienstleistungen unterschrieben und kann mich auch nicht erinnern, jemals eine Rechnung erhalten zu haben, die unterschrieben war. Dennoch wurden mir die Rechnungen bezahlt und ich habe Rechnungen an mich selbstverständlich beglichen. Würde die Gültigkeit von Rechnungen von einer Unterschrift abhängen, so würde sicher das Finanzamt Rechnungen ohne Unterschrift nicht als Beleg von Ausgaben anerkennen. Darüber hinaus würde dies auch dazu führen, dass Belege für das Tanken etc. nicht für eine Erstattung z. B. vom Arbeitgeber bzw. beim Finanzamt berücksichtigt werden. Also bei der Gegenwehr nicht Vergleiche verwenden, die nicht zutreffen.
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Siehe Umsatzsteuergesetz (UStG) § 14 - Ausstellung von Rechnungen: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

M. Boettcher

Hallo,

ich stimme drboe zu, dass der, der eine Rechnung ausstellt, diese nur dann unterschreibt, wenn er den Rechnungsbetrag erhalten hat! Ich bin seit 23 Jahren Freiberufler im Einzelhandel und versende alle Rechnungen ohne Unterschrift, deren Leistung ich (der Verkäufer) erbracht habe und der Käufer noch zu erbringen hat (Zahlungsleistung). Wenn ein Rechnungssteller eine Rechnung unterschreibt, ohne eine Zahlung erhalten zu haben, dann kann der Käufer ja behaupten, seine Zahlung (bar) erbracht zu haben, weil die Rechnung ja unterschrieben ist! Die Beweislast würde dann beim Rechnungssteller liegen und ohne Zeugen wäre dies ein schweres Unterfangen!  - So, auch wenn dies nicht unbedingt hierher gehört, an anderen Stellen war auch darüber zu lesen, so wollte ich doch damit Klarheit hereinbringen!

Weiterhin dranbleiben und Klagen und sich nicht davon beeindrucken lassen, dass die Klagen Ähnlichkeiten mit anderen Klageninhalten haben - es geht ja auch um die gleichen Grundgesetz-Verletzungen - und zudem verwenden der Beitragsservice und die Gerichte als Begründungen auch die gleichen Textbausteine, so dass nicht erkennbar ist, ob sich die Antworten auf die Ausführungen des Klägers beziehen oder andere Kläger.


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)

 
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