gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: themob am 20. August 2013, 15:28

Titel: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: themob am 20. August 2013, 15:28
Es häufen sich die Anfragen im Forum nach "Bescheiden" - es wäre toll wenn jeder der möchte, seinen anonymisierten Widerspruchsbescheid, auch evtl. noch einmal, hier in diesem Thema hochlädt. Hier bitte NUR Widerspruchsbescheide hochladen. Nach Möglichkeit komplett mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Alles andere wird gelöscht.

So haben wir eventuell einen besseren Überblick über alle Bescheide die im Laufe der Zeit eintrudeln. Vielleicht kann noch jeder kurz beim hochladen erwähnen, welche Rundfunkanstalt zuständig ist.

Danke an alle für die Unterstützung
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: Bürger am 23. August 2013, 22:48
Ich erlaube mir, den unter
Antwort auf Widerspruch...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6178.msg49883#msg49883
geposteten Beitrag zum Widerspruchsbescheid des BR zu zitieren:
So, liebe Mitstreiter, heute ist es soweit.
Post vom Beitragsservice des BR.
Inhalt: Widerspruchsbescheid des Beyerischen Rundfunks.
Bitte sorgfältig lesen und mit Kommentaren nicht sparen. >:(

Bei Querlesen finde ich das Argument gegen einen Verstoß des Art 3. GG, auf S. 2 als äußerst belustigend, und in zweiter Linie alarmierend. Tür und Tor auf für Beiträge für Alles und für Jeden...

[...]

(http://www.bilderhost.eu/thumb-i5877b5e1ak.jpg) (http://www.bilderhost.eu/display-i5877b5e1ak.html) (http://www.bilderhost.eu/thumb-i5878buv44p.jpg) (http://www.bilderhost.eu/display-i5878buv44p.html) (http://www.bilderhost.eu/thumb-i5879bsrvsb.jpg) (http://www.bilderhost.eu/display-i5879bsrvsb.html)
Edit "Bürger" 01/2021:
Bild-Links zu externem Datei-Host funktionieren nicht mehr. Bitte neue Links/ Daten an die Moderatoren. Danke.

Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: Bürger am 15. November 2013, 04:00
Widerspruchsbescheid des RBB

Do, 14. November 2013 - ablehnender Widerspruchsbescheid des rbb
"Widerspruchsbescheid des Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 11.11.2013 "
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/11/widerspruchsbescheid-des-rundfunk.html
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: Dopser am 14. Dezember 2013, 18:40
Hallo, hiermit möchte ich meinen Widerspruchsbescheid des SWR einstellen. Teil 1:

Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: Dopser am 14. Dezember 2013, 18:41
Hallo, hiermit möchte ich meinen Widerspruchsbescheid des SWR einstellen. Teil 1:
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: Derric101 am 03. Januar 2014, 14:20
Die Schutzgeldeintreiber der GEZ haben mir ja nun nach 5 Monaten doch ein Weihnachtsgeschenk machen wollen und stempeln mich zum Kriminellen "Beitragsschuldner". Niemandem schulde ich hier irgendwas - außer ein bisschen meiner Bank;).

Ich kann gar nicht mit Worten beschreiben, wie ich diese Menschen verachte. Bei solchen Leuten wird mir bewusst, wieso ein [Seite/Begriff nicht erwünscht] mal an die Macht kommen konnte und wieso die DDR so lange bestehen konnte. Die armen müssen ja leider dem Gesetz Folge leisten. Das sind für mich die "Mauerschützen" der Neuzeit.

Dabei gehen sie gar nicht auf mein ursprüngliches Schreiben ein, sondern brabbeln was davon, dass ich behauptet hätte, dass der beschissene Rundfunkstaatsvertrag (zwischen welchen Staaten eigentlich?) verfassungswidrig sei. Ich schrieb ursprünglich nur, dass er gegen die guten Sitten verstoßen würde und zudem im VERDACHT stünde, verfassungswidrig zu sein. Wenn er das tatsächlich nicht ist, dann sage ich, dass unsere Verfassung WIDRIG ist.

Milliarden von Euro für über 50 Kanäle mit Fußball, Volksmusik und Mordsgehälter rausblasen - DAS ist also die demokratisch relevante Grundlage unserer Gesellschaft!? Schande!!!

Nun heißt es klagen, auch wenn ich an Gerechtigkeit in diesem Land schon lange nicht mehr glaube. Hier herrscht eine Diktatur, die nur etwas schlauer ist als die des Sozialismus und des Faschismus. Heile Welt vorgaukeln und Lobbyismus betreiben, den sozialen Frieden mit Hartz4 und Fernsehen erkaufen und sich nach dem Politikerdasein in die Wirtschaft absetzen - so sind unsere Volkszertreter.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen...

Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: Derric101 am 03. Januar 2014, 14:23
Hier noch die "Rechtsbehelfsbelehrung"...
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: copenfan am 15. Februar 2014, 14:39
Hier mein Widerspruchsbescheid vom Bayerischen Rundfunk Seite 1(-2-) + 2(-3-)

Die kompletten Infos zu meinem Sachverhalt vom ersten Beitragsbescheid April 2013 an gibt's hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5311.0.html
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: copenfan am 15. Februar 2014, 14:40
Seite 3(-4-) + 4 ("Rechtsbehelfsbelehrung"/ "Kontostand") des Widerspruchsbescheides vom Bayerischen Rundfunk vom 10.01.2014.
- Bewilligung der Aussetzung der Vollziehung S. 3(-4-) -
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: sergal am 23. Februar 2014, 11:29
Hallo,

Da die Links meines 1. Widerspruchsbescheid-Uploads schon nach kurzer Zeit wieder tot waren und mein erster Beitrag vom 14.12.13 dazu dann gelöscht wurde, lade ich den Bescheid einfach noch mal hoch. ;)
Mittlerweile habe ich jetzt den 3. Widerspruch gegen den 3. Beitragsbescheid gestellt und der "Beitragsservice" möchte jetzt 239,76 € für Leistungen haben, die ich zu keiner Sekunde schon seit Jahren, in Anspruch genommen habe.

zitiert aus meinem jetzt gelöschten Beitrag vom 14.12.:
"das ist der von mir erhaltene Widerspruchsbescheid des Mitteldeutschen Rundfunks, bezogen auf meine 2 fristgerecht eingelegten Widersprüche vom 1. Quartal (unter Vorbehalt gezahlt) und 2. Quartal (nicht mehr gezahlt). Bin mir noch unklar, ob ich jetzt vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen werde (Frist bis 26.12.13) und informiere mich gerade im Forum darüber.

Seitenweise gegliedert, Seite 1 war nicht vorhanden, Inhalt kann gern kommentiert werden, bei Bedarf lade ich noch die 2 Widersprüche dazu hoch:"

Im Widerspruchsbescheid vom 26.11.2013, Seite 3, letzter Absatz, schreibt der "Beitragservice" von leider bisher nicht näher verifizierten „statistischen Erhebungen“ nach denen in „nahezu 100% der beitragspflichtigen Wohnungen und Betriebstätten die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht“.

Seite 2,3,4:
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: sergal am 23. Februar 2014, 11:32
Seite 5,6,7:
- Bewilligung der Aussetzung der Vollziehung -

Die Bildqualität ist beim Herunterkomprimieren von über 2 Mb auf 50 kB leider nicht mehr all zu gut, ist aber noch lesbar.

Grüße,
Sergal :)
Titel: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: 2208stefan am 06. März 2014, 12:55
Hier der Widerspruchbescheid der LRA Stuttgart (Teil 1)
wegen Upload-Beschränkungen muss das leider auf 2 Einträge aufgeteilt werden
Titel: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: 2208stefan am 06. März 2014, 12:56
Widerspruchsbescheid der LRA Stuttgart (Teil 2)
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: seppl am 07. März 2014, 23:07
Mein Widerspruchsbescheid vom NDR... nach 6 Monaten,  Teil 1:

Bitte die von mir vorher verunglückten posts mit den Versuchen den Bescheid hochzuladen zu löschen!
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: seppl am 07. März 2014, 23:08
Mein Widerspruchsbescheid vom NDR... ,  Teil 2:
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: seppl am 07. März 2014, 23:08
Mein Widerspruchsbescheid vom NDR...,  Teil 3:
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: -xeno- am 18. März 2014, 08:58
Widerspruch des Südwestrundfunk:

Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: sergal am 06. April 2014, 14:44
Hallo,

dies ist jetzt mein 2. Widerspruchsbescheid vom Beitragsservice (vom 20.03.14) gegen meinen 3. Beitragsgebührenwiderspruch und des gleichzeitig gestellten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung (vom 21.02.14). Auch dieses mal war keine "Seite 1" vorhanden.

Grüße! :)

(http://www.loaditup.de/files/811652_vc7uu8eam8.jpg)(http://www.loaditup.de/files/811653_fx2h4esrxk.jpg)(http://www.loaditup.de/files/811654_mmby7nt9ay.jpg)
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: solec1 am 13. Mai 2014, 17:34
Widerspruchsbescheid - Seite 1 bis 3

(http://online-boykott.de/ablage2/public/info4all/solec1/Widerspruchsbescheid1.png)(http://online-boykott.de/ablage2/public/info4all/solec1/Widerspruchsbescheid2.png)(http://online-boykott.de/ablage2/public/info4all/solec1/Widerspruchsbescheid3.png)
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: Bürger am 30. Mai 2014, 01:45
Bernd Höcker hat am 23.05.2014 seinen ersten relevanten
Widerspruchsbescheid vom 15.05.2014 veröffentlicht unter
www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Widerspruchsbescheid-neu

Norddeutscher Rundfunk (NDR)
- Bewilligung der Aussetzung der Vollziehung S. 4
"Die Vollziehung des angefochtenen Bescheides in Gestalt dieses Widerspruchsbescheides wird bis zu seiner Bestandskraft ausgesetzt"
- Rechtsbehelfsbelehrung S. 4

(http://www.gez-abschaffen.de/Neu2014/zweiter-widerspruchsbescheid-umschlag.jpg)
(http://www.gez-abschaffen.de/Neu2014/zweiter-widerspruchsbescheid-seite-1.jpg) (http://www.gez-abschaffen.de/Neu2014/zweiter-widerspruchsbescheid-seite-2.jpg) (http://www.gez-abschaffen.de/Neu2014/zweiter-widerspruchsbescheid-seite-3.jpg) (http://www.gez-abschaffen.de/Neu2014/zweiter-widerspruchsbescheid-seite-4.jpg)
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: smilez am 09. Juli 2014, 17:00
Widerspruchsbescheide des BR (Bayrischer Rundfunk) 1+2/5

Aussetzung des Vollzugs abgelehnt, Widerspruch abgelehnt.
Wo ist die Seite -1- ???
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: smilez am 09. Juli 2014, 17:02
Widerspruchsbescheide des BR 3,4+5 /5
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: knallkirsche am 17. Juli 2014, 15:15
Widerspruchsbescheid erhalten.

Hatte gehofft, dass ich auf den Widerspruchsbescheid 6 Monate warten müsste.
So hätte ich weitere Urteile abwarten können.
Es hat gerade mal gut 3 Wochen gedauert!  :-\

Seite 2
(http://s1.directupload.net/images/140717/imuywk74.jpg)
Seite 3
(http://s7.directupload.net/images/140717/hbfg6hwb.jpg)
Seite 4
(http://s14.directupload.net/images/140717/dpoil2z9.jpg)
Seite 5
(http://s7.directupload.net/images/140717/addn2wch.jpg)
Rechtsbehelfsbelehrung
(http://s1.directupload.net/images/140717/9py44v4y.jpg)
(eine Seite 1 scheint es nicht zu geben)
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: Sleipnir am 17. Juli 2014, 16:06
Hier ein interessanter spezieller Fall von Widerspruchsbescheid des Westdeutschen Rundfunks:

Es muss ein Irrtum seitens der Rundfunkanstalt vorliegen. Sonst ist er nicht nachvollziehbar.
Der Widerspruch gegen den Bescheid (mit handschriftlicher Unterschrift) wurde als Einschreiben mit Rückschein versendet. (Beleg vom 30.06. mit Sendungsnummer liegt vor, in der online Sendungsverfolgung hat die Sendung unter der Nummer den Status "zugestellt")

Im Widerspruchsbescheid wird nun behauptet, der Widerspruch wäre per E Mail am 29.06. eingelegt worden und ist daher unzulässig. Er wurde mit dieser (unzutreffenden) Begründung abgelehnt.

Einen E Mail Kontakt mit der "GEZ" hat es nie gegeben.

(http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=6637.0;attach=3144;image)(http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=6637.0;attach=3146;image)(http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=6637.0;attach=3148;image)
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: watcherx am 15. September 2014, 11:38
Widerspruchsbescheid des Hessischen Rundfunks

(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/Widerspruchsbescheide im Ueberblick/watcherx/gez-wb14092014_a.jpg)(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/Widerspruchsbescheide im Ueberblick/watcherx/gez-wb14092014_b.jpg)(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/Widerspruchsbescheide im Ueberblick/watcherx/gez-wb14092014_c.jpg)(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/Widerspruchsbescheide im Ueberblick/watcherx/gez-wb14092014_d.jpg)(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/Widerspruchsbescheide im Ueberblick/watcherx/gez-wb14092014_e.jpg)

Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: derEuroRetter am 12. April 2015, 23:38
So, wollte mal noch den Widerspruchsbescheid von meiner fiktiven Person A hinzufügen, mal ganz anders ohne Beitragsservice.

Ich finde das schon hart, ohne dass die wissen, dass Person A wirklich Wohnungsinhaber ist, das nichtmal beweisen können, es Person A einfach unterstellt wird zu sagen der Bescheid sei somit rechtens :D So nach dem Motto, tja wenn DU uns nicht sagst, dass DU nicht der Wohnungsinhaber bist, unterstellen wir das einfach mal. Verkehrte Welt!

Edit "Bürger":
Bitte keine Fragen/ inhaltlichen Diskussionen in diesem Thread.
Dieser Thread soll ausschließlich "Widerspruchsbescheiden der Rundfunkanstalten im Überblick" vorbehalten bleiben. Inhaltliche Diskussionen jeglicher Art sollen hier der Übersicht wegen nicht geführt werden.
Wenn inhaltliche Diskussionen sinnvoll oder notwendig erscheinen, dann bitte in einem separaten Thread mit Querbezug zum auslösenden Beitrag.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: Bürger am 13. November 2016, 19:46
Edit "Bürger":
Thread musste von hier nicht vorgesehenen inhaltlichen Diskussionen bereinigt werden und ist nun erst nach geraumer Zeit wieder geöffnet.


----------

aktueller WiderspruchsBESCHEID u.a. unter
mehrere Bescheide & Widersprüche > Antwort(en) und Mahnung(en) vom BS > und nun?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16754.msg134689.html#msg134689
Anhang/ WiderspruchsBESCHEID (DOC)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16754.0;attach=10878


Edit "Bürger" - vorsorglich auch hier nochmals der Hinweis:
Bitte keine Fragen/ inhaltlichen Diskussionen in diesem Thread.
Dieser Thread soll ausschließlich "Widerspruchsbescheiden der Rundfunkanstalten im Überblick" vorbehalten bleiben. Inhaltliche Diskussionen jeglicher Art sollen hier der Übersicht wegen nicht geführt werden.
Wenn inhaltliche Diskussionen sinnvoll oder notwendig erscheinen, dann bitte in einem separaten Thread mit Querbezug zum auslösenden Beitrag.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: Frei am 14. November 2016, 08:17
Moin.

Hier ist ein fiktiver Widerspruchsbescheid vom Oktober 2015, direkt vom NDR aus Hamburg (jedenfalls lt. aufgedrucktem Absender):

(http://thumbs.picr.de/27429643ro.jpg) (http://show.picr.de/27429643ro.jpg.html) (http://thumbs.picr.de/27429644gz.jpg) (http://show.picr.de/27429644gz.jpg.html) (http://thumbs.picr.de/27429645na.jpg) (http://show.picr.de/27429645na.jpg.html)
(http://thumbs.picr.de/27429646of.jpg) (http://show.picr.de/27429646of.jpg.html) (http://thumbs.picr.de/27429647sd.jpg) (http://show.picr.de/27429647sd.jpg.html) (http://thumbs.picr.de/27429648dp.jpg) (http://show.picr.de/27429648dp.jpg.html)
(http://thumbs.picr.de/27429649yx.jpg) (http://show.picr.de/27429649yx.jpg.html) (http://thumbs.picr.de/27429650ml.jpg) (http://show.picr.de/27429650ml.jpg.html) (http://thumbs.picr.de/27429651lf.jpg) (http://show.picr.de/27429651lf.jpg.html)

Frei  8)
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: Navigator am 18. Januar 2017, 12:30
Moin,

hier ist ein fiktiver Widerspruchsbescheid vom Dezember 2016, direkt vom NDR aus Hamburg (jedenfalls lt. aufgedrucktem Absender):

(https://abload.de/thumb/seite17uqg6.jpg) (http://abload.de/image.php?img=seite17uqg6.jpg) (https://abload.de/thumb/seite2slpex.jpg) (http://abload.de/image.php?img=seite2slpex.jpg) (https://abload.de/thumb/seite3thq0d.jpg) (http://abload.de/image.php?img=seite3thq0d.jpg) (https://abload.de/thumb/seite41np5v.jpg) (http://abload.de/image.php?img=seite41np5v.jpg) (https://abload.de/thumb/seite51yq2s.jpg) (http://abload.de/image.php?img=seite51yq2s.jpg) (https://abload.de/thumb/seite6fkp7q.jpg) (http://abload.de/image.php?img=seite6fkp7q.jpg)

Gruß
Navigator
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: Frei am 18. Januar 2017, 13:13
Moin.

Ohne dass der Überblick bei diesem Thema leidet sei mir folgende Bemerkung erlaubt:

Ich habe die Widerspruchsbescheide der letzten Beiträge grob verglichen, und habe erkennen können, dass der NDR oder der Beitragsservice die "Copy- & Paste-Technik" bei der Erstellung der Widerspruchsbescheide beherrscht und auch anwendet... :o

Frei  8)


Edit "Bürger":
Bitte keine inhaltlichen Diskussionen, sondern hier nur Widerspruchsbescheide gesammelt wiedergeben.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: Tourniquet am 05. Februar 2017, 19:16
Hallo Leute,

hier mein aktueller Widerspruchsbescheid vom WDR.

Viele Grüße

(https://abload.de/thumb/widerspruch16cs30.jpg) (http://abload.de/image.php?img=widerspruch16cs30.jpg)  (https://abload.de/thumb/widerspruch24ws43.jpg) (http://abload.de/image.php?img=widerspruch24ws43.jpg)  (https://abload.de/thumb/widerspruch3a9sto.jpg) (http://abload.de/image.php?img=widerspruch3a9sto.jpg)  (https://abload.de/thumb/widerspruch46esr2.jpg) (http://abload.de/image.php?img=widerspruch46esr2.jpg)  (https://abload.de/thumb/widerspruch551s0l.jpg) (http://abload.de/image.php?img=widerspruch551s0l.jpg)  (https://abload.de/thumb/widerspruch6olsb1.jpg) (http://abload.de/image.php?img=widerspruch6olsb1.jpg)  (https://abload.de/thumb/widerspruch7iwsan.jpg) (http://abload.de/image.php?img=widerspruch7iwsan.jpg)
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: KlarSchiff am 05. Februar 2017, 19:52
hier mein aktueller Widerspruchsbescheid vom WDR.

die Unterschriften leisteten mit Sicherheit Mitarbeiter des nicht rechtsfähigen BS in Köln. Schon auf dem Briefkopf ist der WDR als Absender nicht eindeutig erkennbar. Es scheint so zu sein, dass wenn man den Widerspruch an den BS in Köln richtet auch von dort die Zurückweisung erfolgt. Das ist alles ein ziemlich anmaßender Schwindel und eines Rechtsstaates unwürdig.
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: DumbTV am 12. Februar 2017, 22:16
Widerspruchsbescheid vom WDR / Beitragsservice aus dem Thread:

Aktueller Widerspruchsbescheid und nu?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21831.msg140922.html#msg140922

(http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=21831.0;attach=11564;image) (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=21831.0;attach=11563;image)  (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=21831.0;attach=11566;image) (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=21831.0;attach=11565;image)  (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=21831.0;attach=11568;image) (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=21831.0;attach=11567;image)  (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=21831.0;attach=11558;image) (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=21831.0;attach=11557;image)  (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=21831.0;attach=11560;image) (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=21831.0;attach=11559;image)  (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=21831.0;attach=11562;image) (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=21831.0;attach=11561;image)
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: KlarSchiff am 13. Februar 2017, 09:45

auf Seite zwei oben des Widerspruchsbescheids wird Bezug genommen auf §37 VwVfG, dort heißt es:


Zitat
    (3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen. Im Fall des § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 muss die Bestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lassen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html

hier wird behauptet dass es sich bei den Festsetzungsbescheiden um einen Verwaltungsakt handelt und demgemäß nicht unterschrieben werden müsse. Das ist falsch! Da der Rundfunkanstalt nachweisbar die Behördeneigenschaft fehlt müssen die Zahlungsaufforderungen ("Bescheide") wie jede andere Rechnung im Geschäftsleben von dazu berechtigten Personen unterschrieben werden um wirksam zu sein.

Weitere Definition des Verwaltungsakts

An einen Verwaltungsakt werden nach § 118 S. 1 AO folgende Voraussetzungen gestellt:

    -hoheitliche Maßnahme,
    -durch eine Behörde getroffen,
    -die einen Einzelfall regelt,
    -auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts ergehend und
    -unmittelbare Rechtswirkung nach außen entfaltend.

Quelle: https://www.jurion.de/urteile/bfh/1986-06-27/vi-r-23_83?from=0:111183 (https://www.jurion.de/urteile/bfh/1986-06-27/vi-r-23_83?from=0:111183)
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Dies nur als Anregung zur Anfechtung dieses "Widerspruchsbescheids".
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: dagegen71 am 17. Februar 2017, 07:38
Hallo zusammen,

durch Zufall bin ich auf folgende fiktive Korrespondenz gestoßen.

Eine lustige Gegebenheit ist dabei auffallend: Der Beitragsservice bezieht sich auf genau vier Widersprüche. Der erste ist vom 17.01.2015, in dem Widerspruchsbescheid steht aber 18.01.2015! Existiert nun tatsächlich ein Widerspruchsbescheid zum ersten Widerspruch der hypothetischen Person, oder nicht?

Im besagten Festsetzungsbescheid geht es um ca. 400€ - wären diese in einer theoretischen Klage Inhalt des Streitwertes? Falls nein durch eine fehlerhafte Angabe würde sich nämlich der gesamte Streitwert halbieren.

Viele Grüße
dagegen71
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: drboe am 17. Februar 2017, 09:19
Das ist falsch! Da der Rundfunkanstalt nachweisbar die Behördeneigenschaft fehlt müssen die Zahlungsaufforderungen ("Bescheide") wie jede andere Rechnung im Geschäftsleben von dazu berechtigten Personen unterschrieben werden um wirksam zu sein.

Rechnungen im Geschäftsleben werden in der Regel nicht unterschrieben. Einzig für bestimmte Berufsgruppen (Anwälte, Steuerberater) gibt es wohl Ausnahmen. Ich habe bisher niemals eine Rechnung für meine Aufträge/Dienstleistungen unterschrieben und kann mich auch nicht erinnern, jemals eine Rechnung erhalten zu haben, die unterschrieben war. Dennoch wurden mir die Rechnungen bezahlt und ich habe Rechnungen an mich selbstverständlich beglichen. Würde die Gültigkeit von Rechnungen von einer Unterschrift abhängen, so würde sicher das Finanzamt Rechnungen ohne Unterschrift nicht als Beleg von Ausgaben anerkennen. Darüber hinaus würde dies auch dazu führen, dass Belege für das Tanken etc. nicht für eine Erstattung z. B. vom Arbeitgeber bzw. beim Finanzamt berücksichtigt werden. Also bei der Gegenwehr nicht Vergleiche verwenden, die nicht zutreffen.
Selbstverständlich ist man nicht gehindert eine Rechnung wie einen Geschäftsbrief abzufassen, also mit persönlicher Anrede, und dann auch eine Grußformel und eine Unterschrift darunter zu setzen. Nötig ist das nicht.

Siehe Umsatzsteuergesetz (UStG) § 14 - Ausstellung von Rechnungen: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

M. Boettcher

Edit "Bürger" @alle:
Auch hier noch mal der schon mehrfach gepostete Hinweis:
Bitte keine Fragen/ inhaltlichen Diskussionen in diesem Thread.
Dieser Thread soll ausschließlich "Widerspruchsbescheiden der Rundfunkanstalten im Überblick" vorbehalten bleiben. Inhaltliche Diskussionen jeglicher Art sollen hier der Übersicht wegen nicht geführt werden.
Wenn inhaltliche Diskussionen sinnvoll oder notwendig erscheinen, dann bitte in einem separaten Thread mit Querbezug zum auslösenden Beitrag.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Aus Kapazitätsgründen bleibt eine kommentarlose Löschung hier nicht vorgesehener Beiträge vorbehalten.
Der Thread muss zwischenzeitlich zwecks Moderation geschlossen werden.
Bitte etwas Geduld. Danke für die zukünftige konsequente Berücksichtigung solcher Moderatoren-Hinweise.
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: Bürger am 07. Juni 2017, 13:39
Hinweis zwischendurch:
Hier bitte keine inhaltlichen oder technischen Diskussionen.
Für technische Hilfestellungen siehe bitte u.a. unter
Dateien anhängen, wie Urteile, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.msg124690.html#msg124690
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.msg141273.html#msg141273
Falls dies nicht weiterhilft, dann ggf. Moderatoren anfragen.
Jedoch sind diese bereits anderweitig ausgelastet.
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: KG84 am 07. Juni 2017, 18:06
Widerspruchsbescheid des Westdeutschen Rundfunks Köln (WDR), 05.2017:

(http://abload.de/img/img_64421hspo.jpg)  (http://abload.de/img/img_6443nusgj.jpg)  (http://abload.de/img/img_6444bcsaf.jpg)  (http://abload.de/img/img_64454os0s.jpg)
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: fds05 am 20. Juli 2017, 00:29
SWR Textbausteinantwort Stand 3.Quartal 2017

Seite 1 bis 3 von 6

Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: fds05 am 20. Juli 2017, 00:55
Seite 4 - 6 von 6

Seite 6 ist der Rechtsbehelf und die Rechnung ohne Erläuterung und selbst nach deren eigener Logik und Argumentation falsch. Es werden verschieden Wohnungen zusammengefasst und der Zeitraum vereinfacht ab erstem Bescheid bis Stand heute genommen.
Motto: Mir egal was da steht was ich selbst 5 Seiten lang behaupte ich treibe Steuern ein von Tag X bis Heute!



Edit "DumbTV":
Dokumente mussten noch vollständig anonymisiert werden. Zur Anonymisierung gehören alle persönlichen Daten und auch Unterschriften etc. von Dritten.

Dies bitte immer gewissenhaft durchführen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
Beitrag von: ReinSprung am 20. Juli 2017, 11:08
Das ist falsch! Da der Rundfunkanstalt nachweisbar die Behördeneigenschaft fehlt müssen die Zahlungsaufforderungen ("Bescheide") wie jede andere Rechnung im Geschäftsleben von dazu berechtigten Personen unterschrieben werden um wirksam zu sein.

Rechnungen im Geschäftsleben werden in der Regel nicht unterschrieben. Einzig für bestimmte Berufsgruppen (Anwälte, Steuerberater) gibt es wohl Ausnahmen. Ich habe bisher niemals eine Rechnung für meine Aufträge/Dienstleistungen unterschrieben und kann mich auch nicht erinnern, jemals eine Rechnung erhalten zu haben, die unterschrieben war. Dennoch wurden mir die Rechnungen bezahlt und ich habe Rechnungen an mich selbstverständlich beglichen. Würde die Gültigkeit von Rechnungen von einer Unterschrift abhängen, so würde sicher das Finanzamt Rechnungen ohne Unterschrift nicht als Beleg von Ausgaben anerkennen. Darüber hinaus würde dies auch dazu führen, dass Belege für das Tanken etc. nicht für eine Erstattung z. B. vom Arbeitgeber bzw. beim Finanzamt berücksichtigt werden. Also bei der Gegenwehr nicht Vergleiche verwenden, die nicht zutreffen.
Selbstverständlich ist man nicht gehindert eine Rechnung wie einen Geschäftsbrief abzufassen, also mit persönlicher Anrede, und dann auch eine Grußformel und eine Unterschrift darunter zu setzen. Nötig ist das nicht.

Siehe Umsatzsteuergesetz (UStG) § 14 - Ausstellung von Rechnungen: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

M. Boettcher

Hallo,

ich stimme drboe zu, dass der, der eine Rechnung ausstellt, diese nur dann unterschreibt, wenn er den Rechnungsbetrag erhalten hat! Ich bin seit 23 Jahren Freiberufler im Einzelhandel und versende alle Rechnungen ohne Unterschrift, deren Leistung ich (der Verkäufer) erbracht habe und der Käufer noch zu erbringen hat (Zahlungsleistung). Wenn ein Rechnungssteller eine Rechnung unterschreibt, ohne eine Zahlung erhalten zu haben, dann kann der Käufer ja behaupten, seine Zahlung (bar) erbracht zu haben, weil die Rechnung ja unterschrieben ist! Die Beweislast würde dann beim Rechnungssteller liegen und ohne Zeugen wäre dies ein schweres Unterfangen!  - So, auch wenn dies nicht unbedingt hierher gehört, an anderen Stellen war auch darüber zu lesen, so wollte ich doch damit Klarheit hereinbringen!

Weiterhin dranbleiben und Klagen und sich nicht davon beeindrucken lassen, dass die Klagen Ähnlichkeiten mit anderen Klageninhalten haben - es geht ja auch um die gleichen Grundgesetz-Verletzungen - und zudem verwenden der Beitragsservice und die Gerichte als Begründungen auch die gleichen Textbausteine, so dass nicht erkennbar ist, ob sich die Antworten auf die Ausführungen des Klägers beziehen oder andere Kläger.


Edit "Bürger" @alle:
Auch hier noch mal der schon mehrfach gepostete Hinweis:
Bitte keine Fragen/ inhaltlichen Diskussionen in diesem Thread.
Dieser Thread soll ausschließlich "Widerspruchsbescheiden der Rundfunkanstalten im Überblick" vorbehalten bleiben. Inhaltliche Diskussionen jeglicher Art sollen hier der Übersicht wegen nicht geführt werden.
Wenn inhaltliche Diskussionen sinnvoll oder notwendig erscheinen, dann bitte in einem separaten Thread mit Querbezug zum auslösenden Beitrag.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Aus Kapazitätsgründen bleibt eine kommentarlose Löschung hier nicht vorgesehener Beiträge vorbehalten.
Der Thread muss zwischenzeitlich zwecks Moderation geschlossen bleiben.
Bitte etwas Geduld. Danke für die zukünftige konsequente Berücksichtigung solcher Moderatoren-Hinweise.