Kleine Zusatz-Info zur eventuellen Verwertung:
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Etwa 2018 beschäftigten uns Verfassungsbeschwerden in Sachen "weiterer Meldedaten-Abgleich".
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Diese hätten an sich erfolgreich sein müssen. Denn die DSK Datenschutzkonferenz, das allein maßgebliche oberste Bundes-Gremium, hatte die verfassungsrechtliche Bedenklichkeit einstimmig entschieden.
Für Nichtkenner: "verfassungsrechtlich bedenklich" ist taktvolle Juristen-Umschreibung für "verfassungswidrig".
Die einzelnen Bundesland-Datenschutzbeauftragten haben teils darüber hinaus heftig in Landtagen opponiert.
Stellen wir fest: Beschwerden erfolglos.
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Nun gilt, Richter sind im Fall von komplexen Aspekten verpflichtet, sich der Expertenwertung unterzuordnen, dies ganz besonders, wenn diese sich alle einig sind.
Richter dürfen dann nicht "aus eigener kleiner Lebenserfahrung" davon abweichen. Wie viel Ahnung hat ein für 100++ Themen zuständiger Richter von diesem speziellen Datenschutz? In der Regel vorab keine. Genau für derartige Konstellationen gilt die Untwerfungspflicht.
Justizfehler lag demnach vor. Wenn wir nur eine solche Justiz haben, dann brauchen wir keine mehr.
Erkennbar war auch, da wurde im Hintergrund intensiv "geknetet".
Und nun der eigentliche Hammer:
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Die schlauen ARD-Leute schufen eine fast namensgleiche Organisation, fast namensgleich mit der DSK, deren Stellungnahmen den Abgeordneten zur Abstimmung begleitend übermittelt wurde,
wonach diese Organisation die verfassungsrechtliche Zulässigkeit bestätiigte.
So ein Durchschnitts-Abgeordneter hat natürlich null Ahnung, was hier ablief.
Also, die ARD-Datenschutzbeauftragten stellten sich nach au8en dar als eine maßgebliche Bundesorganisation für Datenschutz und das wurde den Parlamenten übermittelt.
Gerne darf die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz hier im Forum klarstellen, ob sie - ja oder nein - dies hinein getextet hatte in die Vorlage-Empfehlungen an die 16 Landesregierungen.
Wir wollen ja fair bleiben und dem anderen das Recht der Gegenrede einräumen, bevor wir zur Meinungsbildung fortschreiten.
Selbstverständlich liegt es uns denkbar fern,
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dass die Wahl eines ähnlichen Namens einer Absicht der Täuschung entsprach. "D"atenschtz fänt mit D an - und jeder kann gründen...
Beispielsweise könnten wir ganz legal eine "GEKOMAB Kommission zur Abschaffung der Zwangsabgabe" gründen.
und auch einiges hierbei benennen als: "Rundfunk-Befreiungs-Service".
Und nun: Wer war wohl der Chef dafür in Köln beim Beitragsservice?
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Und zugleich Chef der bundesweiten Koordinierung, was ja im Prinzip logisch ist?
Erraten! Da gab es einen Datenschutz-Beauftragten, und der hat sich damit als kundig erwiesen, zukünftig mehr "Herausforderung für Verantwortung" zu tragen.
Dürfen die Sender eigentlich überhaupt einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten ernennen? Und wie viel erhält dieser eigentlich für sein Kleinbüro? Ist die Vergütungssumme vielleicht zu verführerisch?
Und müsste nicht jeder Wahl eine Findungskommission vorausgehen und eine Ausschreibung?
(1) Ende der Story? NEIN.
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Der Beck'sche Rundfunkrechtliche Kommentar heißt auch "Binder-Vesting"
https://www.amazon.de/s?k=beck+rundfunkrechtlicher+KommentarWer ist Dr. Binder? Vorheriger Chef-Jurist beim RBB, bis die neu eingetretene Chefin Schlesinger ihn ein paar Monate später verlor.
Kolportiert wird - wäre verifizierungsbedürftig - , dass ihm das finanziell vielleicht nicht unbedingt geschadet hat.
Und nun: Herr Dr. Binder war einige Jahre Jahre lang der gemeinsame Datenschutzbeauftragte mehrerer Sender - mit seinem Büro in Potsdam. Das ging nun alsi über nach Leipzig zu Zeiten noch von Frau Dr. Wille beim MDR.
(2) Ende der Story? NEIN.
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Vor Dr. Binder hieß das Ding "Hahn-Vesting".
Gegründet etwa 2002. Dr. Hahn - gleichzeitig (gleichzeitig!) Leiter der NDR-Rechtsabteilung.
Und wer schrieb Kapitel in Sachen Rundfunkabgabe? Der beim NDR für Beitragssachen zuständige Jurist. Nicht nur er, auch der beim BR München zuständige Jurist.
(3) Ende der Story? NEIN.
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Vesting ist eher neutral, hat aber auch in seiner Vita etwas mit ARD usw.. Das ist nur angemerkt, vielleicht wirklich belanglos.
(4) Ende der Story? NEIN.
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Es gab ja wohl vorher einen rundfunkrechtlichen Kommentar eines anderen Verlages? Wenn der dann aber nicht mehr gekauft wurde von Sendern und Landesregierungen und nicht über Mitarbeiter verfügte, die zugleich aus der Rundfunkabgabe finanziert werden?
Dies ist das Aufwerfen von Fragen. Es fehlt hierzu näheres Wissen.
(5) Ende der Story? NEIN.
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Etwa 2002 wechselte die Regierung in Rheinland-Pfalz. Dort ist traditionell ARD, ZDF usw. gesetzgeberisch koordiniert und nicht nur das.
Etwa zeitgleich begann ein langwieriger Wandel von ARD, ZDF usw. zum jetzt weitgehend gleichgeschalteten Medium mit wesentlicher ideologischer Komponente.
(6) Summarisch: Ein durch und durch strukturiertes System,
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bundesweit zwar verteilt, aber mit ständig kommunizierenden Röhren, wo jeder sich durch Beweis seiner aboluten Einfügung in das Interessengerüst und in das gesamte Netzwerk nach oben arbeiten kann.
Scheidet Dr. Hahn aus, so tritt Dr. Binder ein. Scheidet Dr. Binder aus dem Datentschutz-Auftrag aus, so tritt der bewährte andere ein nach geordnetem Aufstieg.
Loyalität, hohe Vergütung, die Aufrechterhaltung des Zwangsinkassos und des Geringverdiener-Inkassos und die Ideologie-Lastigkeit, alles formt eine virtuelle Einheit. Soziologisch hoch interesssant.
Das wirft ja nun jede Menge von weiteren Rechtsfragen auf.
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Unser @Profät ist der Bestinformierte, was damals um 2018 so alles "abging" in Sachen Verfassungsbeschwerden.
Dies wird zur eventuellen Berücksichtigung bei aktueller Aktion beigetragen. Von hier keine weitergehende Teilnahme.
Hier liegen die Schwerpunkte eher gerichtet auf das Gesamtende
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dieser 10 Jahre Politik- und Justizskandal, was nämlich Grundsatzfragen der richterlichen und gerichtlichen Funktionsweise anbetrifft.
Wenn 200 befasste Verwaltungsrichter fast ausnahmslos "fehlerhaft Rechtsprechen", also "Unrechtsprechen", so wäre es absurd, diesen allen einen subjektiven Willen der (strafbaren) "Rechtsbeugung" zu unterstellen.
Sondern: Fundamentale Probleme der Schwachstellen
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der Justizorganisation und der Rechtsprechungs-Prinzipien sind berührt,
dies in Kombination mit der zu großen und zu leicht missbrauchbaren Macht der rechtswissenschaftlichen Kommentarwerke.
Die unvorstellbaren 8 Milliarden Euro im Jahr,
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die "für die Seinen des Herrn vom Himmel regnen", das schafft ideenstarke Kriegsführung seitens der Beregneten.
Das ist mit Verfahren "mal hier, mal dort" allein nicht lösbar. Das muss an allen berührten Fronten widerstands-kundig parallel angegangen werden - Verfahren, Politik, Landesregierungen, Gerichtsleitung, Strafrecht.
Das schwierige ist unter anderem, dass Bürgerrechtler-Aktion meist nur Minimalfinanzierung erhät. Mit mehr Förderbereitschaft könnte mehr Effizienz eintreten.
Jede weitere Verfassungsbeschwerde
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ist wichtig. Dies gilt besonders, wenn ein wirklicher Fehler zweifelsfrei ist - wie wohl hier gegeben. Denn dann kann ziemlich sicher trotz allem gepunktet werden. Das aber destabilisiert das Vertrauen von Abgeordneten und Jornalisten in das, was da alles so abläuft und von dem sie im Prinzip nicht genügend viel wissen.