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Autor Thema: Novelle SWR-Rundfunkstaatsvertrags: Rückmeldungen bis 26.11.2024 möglich  (Gelesen 279 mal)

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Die Regierung von Baden-Württemberg will den SWR-Rundfunkstaatsvertrags überarbeiten.

Auf folgender Seite kann man den Entwurf sehen und bis zum 26. November 2024 kommentieren - eine gute Gelegenheit die dortige Meinungsblase in eine weniger zwangsgebührenkonforme Richtung zu bringen.

Baden-Württemberg Beteiligungsportal
SWR-Staatsvertragsnovelle
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/swr-staatsvertragsnovelle
Zitat von: Baden-Württemberg Beteiligungsportal, SWR-Staatsvertragsnovelle
Phase 1 - Online-Kommentierung
Phase 2 - Antwort des Ministeriums
Phase 3 - Beratung und Beschluss
Phase 4 - Geltendes Gesetz


Medienstaatsvertrag
Online-Kommentierung

Der vorliegende Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags soll insbesondere die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR stärken und ihn in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufstellen.

Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medien haben nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellen auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Um die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR zu stärken, sind die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz übereingekommen, den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk grundlegend zu novellieren. Ziel des Staatsvertrags ist die Gewährleistung eines starken, leistungsfähigen SWR, der in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufgestellt ist.

Inhaltlich sieht der Entwurf vor, den Auftrag des SWR zu schärfen und hierbei die Aspekte der Regionalität und der Landesidentität in den Angeboten des SWR zu stärken. Gleichzeitig soll die gesetzliche Beauftragung der Angebote modernisiert und an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst werden. Hierzu soll die starre Beauftragung im Bereich der Hörfunkangebote flexibilisiert werden. Der Auftrag des SWR, ein Angebot für die ganze Breite der Gesellschaft anzubieten, bleibt dabei selbstverständlich unberührt. Auch strukturell soll der SWR zeitgemäß fortentwickelt und die Leitungsstrukturen modernisiert werden. Im Bereich der Geschäftsleitung des SWR wird mit dem Direktorium ein neues, modernes Kollegialorgan geschaffen. Aufgrund höherer Anforderungen an die Regionalität und Abbildung der Landesidentität ist die organisatorische Festschreibung der Landessender nicht mehr erforderlich. Der staatsvertraglich normierte Sitz des SWR in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart bleibt hiervon unberührt. Die steigende Dynamik und Komplexität der Geschäftsvorgänge bedarf einer zeitgemäßen Aufsicht. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vollziehen daher mit der Novelle eine grundlegende Reform der Gremien und deren Zusammensetzung. Zentrale Ziele dabei sind die Steigerung der Qualität und Effizienz der Aufsicht. In Umsetzung dessen werden Doppelstrukturen abgeschafft, die Gremien verkleinert und gleichzeitig in ihrer fachlichen Zusammensetzung gestärkt.

Sie können die SWR-Staatsvertragsnovelle bis zum 26. November 2024 kommentieren.

Arbeitsfassung der Änderungssynopse zum Staatsvertrag über den Südwestrundfunk (PDF, 61 Seiten, ~750 kB))
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/Dokumente/Synopse_SWR-Staatsvertrag.pdf

Bislang konnte ich folgende problematische Änderungen ausmachen:

1) mehr Flexibilität was die Anzahl der Programme betrifft, auch durch Einbeziehung reiner Onlinesender (hier sehe ich eine Hintertür einerseits die Zahl der Sender zu reduzieren, sie aber im zunehmend bedeutender werdenden Internet-Bereich einfacher ausdehnen zu können).

2) Zusammenarbeit mit anderen Medien: Da wird wohl bekräftigt, den ohnehin zunehmend wirtschaftlich absteigenden Nicht-ÖR-Medien mundfertig die gewollten Inhalte unterschieben zu dürfen.

3) Der Rundfunkrat wird zwar deutlich verkleinert, bleibt aber weiterhin kein Abbild der zur Zahlung genötigten Gesamtgesellschaft. Zudem wurde der Anteil der Wirtschaft verringert, insbesondere die vielfach zahlungsgenötigten Selbstständigen sind keinesfalls angemessen repräsentiert.

Wie das neu einzuführende "Direktorium" zu werten ist kann ich aktuell nicht abschließend einschätzen, sieht mir erst mal nach der in Bürokratenkreisen üblichen beliebten Umstrukturierei zum Selbstzweck ohne nennenswerte Außenwirkung aus.


Edit "Bürger": Danke für den Fund und dessen erste Bewertung. Beitrag weitergehend aufbereitet.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. November 2024, 16:47 von Bürger«

 
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