Vieles angesprochene spielt doch keine Rolle ....
Fakt ist:
Es erging ein Haftbefehl ( rechtskräftig ...egal wer/wie/was) ...und Frau Baumert schuldet/haftet für die angefallenen Kosten ( Rechtsbehelfe + Haft) der Justizkasse ( Gläubiger Justizkasse - niemand anderes!) .
Vorgestreckt werden (Haftkosten) muss nichts, denn dann würde die Justizkasse keine Forderung an Frau Baumert stellen.
Wenn der Gläubiger/Auftraggeber die "Party" vorgestreckt hätte.. würde dieser versuchen Frau Baumert in Regress zu nehmen.
Sollte Frau Baumert "nichts haben" > schuldet der "Auftraggeber der Haft" gegenüber der Justizkasse.
Sollte Sie nicht offenbaren, dass Sie nichts hat (Vermögensverzeichnis) > dann Erzwingungshaft.
Sollte Sie ein Vermögensverzeichnis abgeben und es stellt sich raus, dass hier nichts pfändbar ist > geht die Rechnung an den "Auftraggeber".
Der Justizkasse ist es egal (weil keiner am Ende für die Kosten selbst haftet), ob Frau Baumert die 6 Monate in "Anspruch" nimmt.
In dieser Situation würde ich mir ganz genau überlegen, wer hier am Ende "mehr Schaden" nimmt.