Das gilt doch für jeden Rundfunk? Nämlich dann, wenn nur Rundfunknutzer für eine derartige Umfrage herangezogen werden; und, freilich, die Rundfunknutzung mag sicherlich von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Hier kann man dann trefflich analysieren, welche Quote ein Landessender in seinem eigenen Land hat.
Wie, bitte schön, sollte denn ein Rundfunknichtnutzer einen Rundfunksender seriös beurteilen können, dessen Sendungen er mangels Rundfunknutzung gar nicht kennen kann?
Erst dann, wenn die ganze Bevölkerung eines Bundeslandes die Aussage trifft, daß ihr Landessender für sie eine hohe Bedeutung hat, (oder eben auch nicht), kann man dieser "Bedeutung" auch tatsächlich Bedeutung beimessen.
Es ist nicht redlich, bei mehreren Millionen Einwohnern von evtl. tausend befragten Bürgern auf alle hochzurechnen. Bei der Medienvielfalt, wie wir sie heute haben, ist ein derartiges Vorgehen schlicht unseriös.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;