Dieser "Code of Conduct" ist europäisches Recht und wurde auch im Europathema bereits benannt.
Einerseits ist es nicht gänzlich unwahrscheinlich, daß Richter am Bundesverfassungsgericht hier mitlesen, (die in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bestimmten Grundrechte, bspw. zur Informations- und Meinungsfreiheit, gelten freilich auch für alle Richter), andererseits setzen sich sowohl Bundesverfassungsgericht, Europäischer Gerichtshof wie auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte regelmäßig zu Diskussionen zusammen. Kann man den Pressemitteilungen des BVerfG entnehmen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;