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Autor Thema: Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter und die Folgen  (Gelesen 25302 mal)

w
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Hat es eigentlich einen Sinn gegen die Übertragung auf einen Einzelrichter, zu Beginn eines Verfahrens am VG, in irgendeiner Form Stellung zu nehmen?
Oder ist das "üblich"?


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Guten TagX,

rein fiktiv natürlich.

Ja das macht Sinn. Schweigt jetzt der Kläger, so würde er ja eigentlich schweigend zustimmen, dass die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (s. § 6 Abs. 1 VwGO)
https://dejure.org/gesetze/VwGO/6.html
Also grundsätzlich nicht sein Einverständnis erklären.
Der fiktive Napoleon allerdings sagt: "Störe deinen Feind nie, wenn er gerade Fehler macht."
Das gilt hier dann, wenn die Kammer das Verfahren auf den Richter auf Probe im ersten Jahr übertragen will (§ 6 Abs. 1 Satz 2 VwGO), da dies Verboten ist.

 :)
 


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Siehe auch weitere Threads zum gleichen, seinerzeit unter tlw. nicht ganz aussagekräftigen Thread-Betreffs leider mehrfach ausgiebig diskutierten, jedoch leider nie wirklich zusammengefassten Thema u.a. unter
Übertragung auf den Einzelrichter (§6 VwGO) > gut oder schlecht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23529.0
Entscheidung (Einzelrichter) ohne mündliche Verhandlung sinnvoll?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23427.0
Welche Gründe gibt es gegen den Einzelrichter?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21524.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21524.msg224933.html#msg224933

Wie am besten Bedenken äußern bzgl. Übertragung auf Einzelrichter?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20159.0
VG beabsichtigt Übertragung auf Einzelrichter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19369.0
Entscheidung des Verwaltungsgerichts für Einzelrichter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18766.0
Verfahren vor dem Einzelrichter oder vor mehreren?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12879.0
Einzelrichter? Streitwert?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12508.0
Übertragung der Klage auf einen Einzelrichter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12245.0
Einzelrichter § 6 Abs. 1 VwGO?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7798.0
all dies u.a. auch i.V.m.
Schriftliche Abwicklung des Verfahrens nur bei Übertragung auf Einzelrichter?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19506.0
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10415.0
mit einer fiktiv möglichen Beispiel-Reaktion je nach Wortlaut der Anfrage und Fallkonstellation...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10415.msg220912.html#msg220912
...und entsprechend anpassbar auch auf die Frage bzgl. Übertragung auf den Einzelrichter.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2024, 22:56 von Bürger«
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H
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Hat es eigentlich einen Sinn gegen die Übertragung auf einen Einzelrichter, zu Beginn eines Verfahrens am VG, in irgendeiner Form Stellung zu nehmen?
Oder ist das "üblich"?
Die Übertragung auf den Einzelrichter ist üblich, sogar in Fällen, die offensichtlich nicht für den Einzelrichter geeignet sind, wie mir ein Rechtsanwalt schrieb.
(Diese werden vom Einzelrichter dann wieder zurückübertragen - § 6 Abs. 3 VwGO, auch in den Fällen, in denen es gar keine wesentliche Änderung der Prozeßlage gab, sondern von vornherein die Übertragung unzulässig war. Habe ich so selbst schon - in einer Nichtrundfunksache - erlebt.)
Grundsätzlich gehört es für mich zum guten Ton, sich zu einer Ankündigung des Gerichtes zu positionieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2024, 15:03 von Bürger«

H
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Also grundsätzlich nicht sein Einverständnis erklären.
Der fiktive Napoleon allerdings sagt: "Störe deinen Feind nie, wenn er gerade Fehler macht."
Das gilt hier dann, wenn die Kammer das Verfahren auf den Richter auf Probe im ersten Jahr übertragen will (§ 6 Abs. 1 Satz 2 VwGO), da dies Verboten ist.
Die Übertragung auf den Einzelrichter ist auch möglich, wenn dieser noch Proberichter im ersten Jahr ist.
Er darf dann nur nicht als Einzelrichter tätig werden, die Übertragung ist solange schwebend unwirksam.

Interessant wird es jedoch, wenn der Einzelrichter schreibt: Ich bin seit 01.04. Richter auf Probe.
Die Verhandlung und Urteilsverkündung Ende September durch den Einzelrichter erfolgt.
Das Verwaltungsgericht auf die Anfrage des Anwaltes im Berufungszulassungsverfahren antwortet: Der ist seit 01.04. Richter auf Probe.
Daraufhin Berufungszulassung (u.a.) wegen des offensichtlichen Verstoßes gegen den gesetzlichen Richter beantragt wird.
Und Überraschung (!) die Berufung nicht zugelassen wird, weil sich das VG im Berufungsverfahren es anders überlegte und den Probezeitbeginn gegenüber dem OVG mit Anfang September des Vorjahres angibt.
So habe ich es selbst erlebt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2024, 15:04 von Bürger«

 
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