Hat es eigentlich einen Sinn gegen die Übertragung auf einen Einzelrichter, zu Beginn eines Verfahrens am VG, in irgendeiner Form Stellung zu nehmen?
Oder ist das "üblich"?
Die Übertragung auf den Einzelrichter ist üblich, sogar in Fällen, die offensichtlich nicht für den Einzelrichter geeignet sind, wie mir ein Rechtsanwalt schrieb.
(Diese werden vom Einzelrichter dann wieder zurückübertragen - § 6 Abs. 3 VwGO, auch in den Fällen, in denen es gar keine wesentliche Änderung der Prozeßlage gab, sondern von vornherein die Übertragung unzulässig war. Habe ich so selbst schon - in einer Nichtrundfunksache - erlebt.)
Grundsätzlich gehört es für mich zum guten Ton, sich zu einer Ankündigung des Gerichtes zu positionieren.