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Autor Thema: Einzelrichter? Streitwert?  (Gelesen 1776 mal)

F
  • Beiträge: 23
Einzelrichter? Streitwert?
Autor: 28. Dezember 2014, 15:35
Edit "Bürger":
Beide Themen wurden schon mehrfach eingehend im Forum behandelt.
Bitte mal die Suchfunktion des Forums mit den entsprechenden Begriffen malträtieren.
Diese liefert z.B. bei dem Suchbegriff "Einzelrichter" u.a. diesen Beitrag
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10415.msg71414.html#msg71414
in welchem genau diese Fragestellung schon mal behandelt, mit dem gleichen Link beantwortet und mit den gleichen Erkenntnissen beendet wurde.
Der Streitwert bemisst sich üblicherweise an dem im angefochtenen Bescheid = Verwaltungsakt *festgesetzten* Betrag und ist zu unterscheiden von lediglichen weiteren Außenständen/ Kontostandsinformationen, welche mitunter in den (Widerspruchs-)Bescheiden zusätzlich mit aufgeführt sind.
Dieser Beitrag hier bleibt zwecks Vermeidung von Mehrfachdiskussionen mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis & die Mitwirkung.



Hallo allerseits,

ich lese hier im Forum seit einiger Zeit die Beiträge und hätte mal einige Fragen, da ich manches nicht genau verstehe.

Mal angenommen, Person A hat Klage gegen die Beitragsbüttel vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Zur Fristwahrung hat Person A die Klage eingereicht und geschrieben, dass eine ausführliche Begründung folgt.

Dann erreichen Person A 2 Schreiben des Gerichts. Man bittet Person A in Schreiben 1, dem Gericht mitzuteilen, ob Bedenken gegen die Übertragung auf einen Einzelrichter bestehen.

Und in Schreiben 2, dass Person A innerhalb 1 Monats dem Gericht den Streitwert nennen soll.

Was wäre hier zu tun ist?

Was bedeutet, "Übertragung auf einen Einzelrichter"? Ist das eher vorteilhaft oder eher nachteilhaft für die Erfolgsaussichten vor Gericht?

Wie hoch ist denn der Streitwert? Mal angenommen, man hat bisher nie gezahlt und der abgelehnte Widerspruchsbescheid, gegen den geklagt wird, weist eine Forderung von 450 € aus. Wäre das der Streitwert?

Über sachdienliche Hinweise würde ich mich sehr freuen.  :)

Fridolinchen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2014, 15:52 von Bürger«

 
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